Kommunikationsstrategie

Kammern teils unzufrieden mit Honorar-Strategie der ABDA

Berlin - 02.02.2018, 14:50 Uhr

Mehrere ABDA-Mitglieder haben sich bei ABDA-Präsident Friedemann Schmidt über die Kommunikationsstrategie der ABDA zum Honorar-Gutachten beschwert. (Foto: Imago)

Mehrere ABDA-Mitglieder haben sich bei ABDA-Präsident Friedemann Schmidt über die Kommunikationsstrategie der ABDA zum Honorar-Gutachten beschwert. (Foto: Imago)


Schmidt: RX- und OTC-Versorgung nicht getrennt betrachten

Schmidt zählte im Folgenden auf, welche Prämissen im Gutachten aus seiner Sicht so falsch sind, dass sie nicht einmal einer Diskussion würdig seien. Konkret geht es der ABDA um die Feststellung, dass bereits ein „großmaschiges“ Apothekennetz ausreiche, um die Versorgung zu sichern. Schmidt ist sich auch sicher, dass das Gutachten fehlerhafte Rechnungen enthält. So sei die Annahme, dass die Rx- und die OTC-Versorgung als zwei getrennte Versorgungsbereiche zu betrachten sind, nicht richtig. Beide Bereiche sind laut Schmidt gleich relevant und könnten nicht getrennt voneinander betrachtet werden.

In der Tat war eine der zentralen Aussagen des Gutachtens, dass die Rx-Vergütung für die Apotheker derzeit die OTC-Versorgung mitfinanziere. Das gefiel den Gutachtern nicht – deswegen rechneten sie das Fixhonorar klein. Aus Schmidts Sicht ließe das nur eine Konsequenz zu: „Eine Entlastung der Krankenkassen durch die Absenkung der Vergütung für Rx-Arzneimittel müsste durch Preisanhebungen bei verschreibungsfreien Medikamenten kompensiert werde, die die Patienten selbst bezahlen müssen, und zwar ohne eine soziale Belastungsgrenze.“ Des Weiteren stört sich Schmidt daran, dass die Gutachter willkürlich einen „gerechtfertigten“ Lohn für die Apotheker festgeschrieben habe. Das unternehmerische Risiko werde dabei aber verkannt.

Bei einigen „Standesfürsten“ soll Schmidt mit dieser Argumentation durchaus überzeugt haben. Ein Teilnehmer der besagten Video-Konferenz erklärte gegenüber DAZ.online, dass man diese Annahmen schon „halb hinnimmt“, wenn man überhaupt darüber spreche. Lutz Engelen, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein, hat ebenfalls großes Verständnis für das Vorgehen der ABDA: „Das Gutachten enthält nun einmal mehrere handwerkliche Fehler, sogar die falsche Apothekenzahl. Die größte Fehlannahme ist es aber, dass man versucht, die Rx- und die OTC-Versorgung zu differenzieren. Paragraf 1 des Apothekengesetzes enthält die Sicherstellung der Versorgung mit ALLEN Arzneimitteln. Somit muss auch die Versorgung mit OTC-Präparaten solidarisch finanziert und sichergestellt sein. Wenn ich anfange, über die Inhalte des Gutachtens zu sprechen, bestätige ich solche Fehlannahmen zumindest teilweise.“



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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5 Kommentare

Die Dreieinigkeit der Vernachlässigung

von gabriela aures am 03.02.2018 um 11:09 Uhr

1.Trotziges Schweigen
2.Ein Arbeitskreis
3.Ein PP 2030 ohne OTC

Ad1. :Aha, die intellektuelle Auseinandersetzung mit anderen Meinungen ist also nichts für die ABDA.
Bei genauerer Betrachtung hätte ich ja schon 2012 drauf kommen können, aber jetzt wird es eben eindrucksvoll und höchstoffiziell durch die fehlende Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit fehlerhaften Prämissen belegt.
Das berüchtigte Gutachten wird sicher nicht in den politischen Schubladen verschwinden, nur weil die ABDA keinen Kommentar dazu abgibt.
Wie kann „die Politik“ die Strickfehler erkennen, wenn diese nicht von den eigentlichen Fachleuten benannt und berichtigt werden ?
Seit wann bedeutet „Diskussion“ Fehleinschätzungen zu akzeptieren oder gar zu legitimieren ?
Komische Denke....

Ad2. Die politische Idee, das Apothekenhonorar „irgendwie“ zu reformieren ist ja nun nicht so wahnsinnig neu und wird immer wieder mal in die Runde geworfen.
Da frage ich mich schon, was denn der Arbeitskreis „AG Honorar“ seit 2011 so besprochen hat, welche Varianten durchgedacht wurden.
Außer dem possierlichen Vorschlag aus WL das gleiche Geld doch untereinander neu zu verteilen drang bis dato nichts an die Ohren der staunenden Nicht-Mitglieder ( also aller ApothekerInnen außerhalb der MOs).
Irgendwie steht zu befürchten, daß mal wieder die Politik handelt, Fakten schafft - und das mal wieder ohne substanzielle Einflußnahme der Apothekerschaft in Gestalt der Standesvertretung.

Ad3. Ach, jetzt erkennen FS als Repräsentant der ABDA und auch namentlich genannt Lutz Engelen als Teilnehmer der Videokonferenz die Relevanz von OTC !
Warum hat die Selbstmedikation es dann nicht „prominent“ ins hochgelobte
und maximal gehypte Perspektivpapier 2030 geschafft ?
Von Teilnehmern des Konzils und auch aus der vorhergehenden Online- Diskussion weiß ich, daß es Forderungen gab, dieses Thema dringend ins PP 2030 zu schreiben - irgendwo unterwegs ist es dann wohl im „Schmuddeleck für alles Kaufmännische“ verschwunden...grandiose Fehleinschätzung !
Zumal es ja (worauf auch Frau Linz dankenswerterweise in Schladming hingewiesen hat ) mehrere Berechnungen gibt, wieviel Geld die Selbstmedikation der GKV und der Volkswirtschaft spart.
Das geht von vorsichtigen Berechnungen mit 7€ Einsparung pro 1€ OTC bis hin zu 14:1.

Vorausgesetzt, daß nicht anonym und ungefragt „alles ohne Rezept“ geshoppt wird, um den Mindestbestellwert zu erreichen - könnte auch mal darauf hingewiesen werden !

Insgesamt sind das bisher 3 Versäumnisse der letzten Jahre, die der gesamten Branche massiv auf die Füße fallen werden.
In Schladming hat (mir) FS noch präsidial-wohlwollend erklärt, daß ein Apothekenverkauf immer noch gut machbar ist.
Fraglich nur, zu welchem Preis .
10.000 € plus WL oder darf es noch weniger sein ?
Die Preise sind im Sinkflug, die Bereitschaft der Jungen, sich auf Jahre/Jahrzehnte zu verschulden ebenso.
Die neuesten Apothekenzahlen zeigen das doch ganz deutlich.

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Fehlbeurteilung

von Reinhard Rodiger am 02.02.2018 um 23:50 Uhr

Bei allen Mängeln des Gutachtens ist es zwingend, diese akribisch als Mangel dingfest zu machen.Es geht um eine Kernbotschaft, die ja schon festhängt : Klar, die Honorarreduktion können Apotheken leicht durch Preiserhöhung auffangen.Dies ist in Übereinstimmung mit überkommenem marktliberalem Denken.Dabei wird vergessen, dass die Handlungsfreiheit in diesem Bereich abgeschafft wurde.Die Rx-subventionierende OTC-Marge wurde für Vor-Ort-Apotheken abgeschmolzen.Das bedeutet, der Verordnungsteil muss sich selber tragen.Deshalb muss man OTC und den Verschreibungsteil (incl.OTC-VO!) getrennt betrachten vom reinen Privatgeschäft. Das geht die Kassen nichts an!

Es ist eine fundamentale Fehleinschätzung , OTC und Rx zusammen zu betrachten.Es entspricht im übrigen dem Gutachten, das daraus allerdings andere Schlüsse zieht.

Es ist hochgradig unverständlich, ein Gutachten für untauglich zu erklären und gleichzeitig seine Hauptthese zu übernehmen.Und sich weigern, überhaupt darüber zu reden . Das kann niemand beeindrucken.

Gefährlich ist ein Haftenbleiben der Gedankenwelt des Gutachtens , verursacht durch Schweigen.Das ist später nicht wiedergutzumachen.

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Ja sicher.....

von Ulrich Kuhl am 02.02.2018 um 18:30 Uhr

.... ist das Gutachten handwerklich schlecht gemacht, das wurde ja hier bei DAZ.online schon ausführlich bewiesen, aber genau das ist doch der Punkt, der in der Öffentlichkeit erklärt werden MUSS! Dieses Gutachten muss in der Öffentlichkeit auseinander genommen werden, damit es niemals aus der Schublade geholt wird. Ich bin jedenfalls nicht einverstanden damit, dass es einfach totgeschwiegen wird. Das wird sich, meiner Meinung nach, rächen.

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Schauen wir mal !

von Ulrich Ströh am 02.02.2018 um 18:22 Uhr

Na ja,in 6 Monaten sind wir klüger...
Die ABDA wird sich an erzielten Resultaten messen
lassen müssen!

Ich bin überzeugt ,die vorgetragene Systematik von Friedemann Schmidt
ist unstimmig:
Wer sich nicht meldet , wird in die Entscheidungsfindung nicht
einbezogen !

Ärzte hätten anders reagiert !

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Friedrich Rückert

von Christian Giese am 02.02.2018 um 17:50 Uhr

" Dein Reden muss besser sein, als es Dein Schweigen gewesen wäre."

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