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Kammern teils unzufrieden mit Honorar-Strategie der ABDA
Schmidt: RX- und OTC-Versorgung nicht getrennt betrachten
Schmidt zählte im Folgenden auf, welche Prämissen im Gutachten aus seiner Sicht so falsch sind, dass sie nicht einmal einer Diskussion würdig seien. Konkret geht es der ABDA um die Feststellung, dass bereits ein „großmaschiges“ Apothekennetz ausreiche, um die Versorgung zu sichern. Schmidt ist sich auch sicher, dass das Gutachten fehlerhafte Rechnungen enthält. So sei die Annahme, dass die Rx- und die OTC-Versorgung als zwei getrennte Versorgungsbereiche zu betrachten sind, nicht richtig. Beide Bereiche sind laut Schmidt gleich relevant und könnten nicht getrennt voneinander betrachtet werden.
In der Tat war eine der zentralen Aussagen des Gutachtens, dass die Rx-Vergütung für die Apotheker derzeit die OTC-Versorgung mitfinanziere. Das gefiel den Gutachtern nicht – deswegen rechneten sie das Fixhonorar klein. Aus Schmidts Sicht ließe das nur eine Konsequenz zu: „Eine Entlastung der Krankenkassen durch die Absenkung der Vergütung für Rx-Arzneimittel müsste durch Preisanhebungen bei verschreibungsfreien Medikamenten kompensiert werde, die die Patienten selbst bezahlen müssen, und zwar ohne eine soziale Belastungsgrenze.“ Des Weiteren stört sich Schmidt daran, dass die Gutachter willkürlich einen „gerechtfertigten“ Lohn für die Apotheker festgeschrieben habe. Das unternehmerische Risiko werde dabei aber verkannt.
Bei einigen „Standesfürsten“ soll Schmidt mit dieser Argumentation durchaus überzeugt haben. Ein Teilnehmer der besagten Video-Konferenz erklärte gegenüber DAZ.online, dass man diese Annahmen schon „halb hinnimmt“, wenn man überhaupt darüber spreche. Lutz Engelen, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein, hat ebenfalls großes Verständnis für das Vorgehen der ABDA: „Das Gutachten enthält nun einmal mehrere handwerkliche Fehler, sogar die falsche Apothekenzahl. Die größte Fehlannahme ist es aber, dass man versucht, die Rx- und die OTC-Versorgung zu differenzieren. Paragraf 1 des Apothekengesetzes enthält die Sicherstellung der Versorgung mit ALLEN Arzneimitteln. Somit muss auch die Versorgung mit OTC-Präparaten solidarisch finanziert und sichergestellt sein. Wenn ich anfange, über die Inhalte des Gutachtens zu sprechen, bestätige ich solche Fehlannahmen zumindest teilweise.“
5 Kommentare
Die Dreieinigkeit der Vernachlässigung
von gabriela aures am 03.02.2018 um 11:09 Uhr
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Fehlbeurteilung
von Reinhard Rodiger am 02.02.2018 um 23:50 Uhr
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Ja sicher.....
von Ulrich Kuhl am 02.02.2018 um 18:30 Uhr
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Schauen wir mal !
von Ulrich Ströh am 02.02.2018 um 18:22 Uhr
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Friedrich Rückert
von Christian Giese am 02.02.2018 um 17:50 Uhr
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