Koalitionsverhandlungen

Das ist der Zwischenstand im Bereich Gesundheit

Berlin - 02.02.2018, 11:55 Uhr

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (re.) verhandelt in den Koalitionsgesprächen mit SPD und CSU das Thema Gesundheit für die CDU. (Foto: Imago)

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (re.) verhandelt in den Koalitionsgesprächen mit SPD und CSU das Thema Gesundheit für die CDU. (Foto: Imago)


In den Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD wird es immer spannender: Bis zum kommenden Sonntag wollen die drei Parteien wissen, ob es eine neue GroKo geben kann, oder nicht. Ein Streitpunkt: der Apothekenmarkt. Aber es gibt noch andere Baustellen im Gesundheitsbereich. DAZ.online berichtet über alle Konsens-Bereiche und die strittigen Themen.

Die Gesundheits-Verhandlungsgruppe der möglichen Großen Koalition hat große Fortschritte gemacht. Schon vor einigen Tagen präsentierten die Unterhändler einen ausformulierten Konsens im Bereich Pflege. DAZ.online liegt nun auch ein Zwischenstands-Papier für den gesamten Gesundheitsbereich vor. Etwa fünf Seiten widmen CDU/CSU und SPD dem Themenbereich Gesundheit, viele Stellen sind schon konsentiert, einige Punkte sind aber noch strittig und dafür vorgesehen, auf höheren Ebenen besprochen zu werden.

Für die Apotheker ist sicherlich das Rx-Versandverbot am bedeutendsten. Hier hat sich nach wie vor nichts an der Grundhaltung beider Seiten geändert. Die Union steht hinter dem Verbot. Klar ist nun auch, was die SPD gerne erreichen möchte in dieser Frage. Wörtlich heißt es in dem Papier: „SPD: Um die Arzneimittelversorgung besonders in ländlichen Regionen sicherzustellen, bleibt der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten gestattet. Zur Sicherung der Präsenzapotheken vor Ort soll bei drohender Unterversorgung ein erhöhtes Beratungs- und Sicherstellungshonorar gezahlt werden.“ Die Versandhandels-Passage ist eine der Passagen, die nun auf der Ebene der Partei- und Fraktionschefs besprochen werden müssen. Wie schon im vergangenen Jahr im Koalitionsausschuss, könnte das Thema also zum Verhandlungs-Spielball werden.

Fällt das Verbot für Online-Rezepte?

Schon in den Sondierungsgesprächen hatten sich Union und SPD auf die folgende Formulierung zu den Apothekern geeinigt: „Zu einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung gehören für uns neben einer gut erreichbaren ärztlichen Versorgung auch eine wohnortnahe Geburtshilfe, Hebammen und Apotheken vor Ort.“ Diese Passage steht auch weiterhin als konsentiert im Zwischenstands-Papier.

Für die Apotheker dürfte weiterhin eine konsentierte Passage im Bereich „E-Health“ von großer Bedeutung sein. Da heißt es: „Die einschränkenden Regelungen zur Fernbehandlung werden wir auf den Prüfstand stellen.“ Ob damit auch das Verbot der Online-rezepte gemeint ist, bleibt offen. Zur Erinnerung: Erst in der vergangenen Legislaturperiode hatte die Große Koalition festgelegt, dass Apotheker keine Rezepte bedienen dürfen, die aus einem nicht-direkten Patientenkontakt resultieren.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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