Schweiz

Apotheker verstoßen gegen Versandverbot ohne Rezept

02.02.2018, 09:00 Uhr

Das schweizer Heilmittelgesetz verlangt beim Versand von rezeptfreien Medikamenten eine vorgängige ärztliche Verschreibung. (Foto: Imago)

Das schweizer Heilmittelgesetz verlangt beim Versand von rezeptfreien Medikamenten eine vorgängige ärztliche Verschreibung. (Foto: Imago)


Alles kein Problem?

Trotzdem seien zwei Apotheker sofort bereit gewesen, die Arzneimittel zu verschicken. „Kein Problem“, habe es bei einer Apotheke in Uster geheißen. Der Apotheker habe lediglich nachgefragt: „Alles wie auf dem Bild oder allenfalls günstigere Generika?“

Die Apotheke von Verbandschef Lorenz Schmid soll zunächst soll auf die Testanfrage mitgeteilt haben, dass man die Produkte „selbstverständlich“ verschicken könne, aber dann habe eine Mitarbeiterin der Apotheke doch nachgehakt. Sie habe auf die Rezeptpflicht des Antibiotikums hingewiesen und gefragt, ob andere Medikamente eingenommen würden, etwa Mittel gegen Bluthochdruck oder Psychopharmaka. „Wir stellen rezeptfreie Medikamente nur jenen Kunden zu, die wir persönlich von Kontakten in der Apotheke her sehr gut kennen, über deren Gesundheitszustand wir im Bilde sind und mit denen wir telefonisch Rücksprache genommen haben“, habe Schmid zu seiner Rechtfertigung vorgebracht und die Mitarbeiterin dennoch gerügt. Er finde die Rezeptpflicht im Internet sehr wichtig. 

Hemmnis für Verkäufer und Konsumenten

In diesem Punkte sei der Walliser FDP-Nationalrat Philippe Nantermod jedoch ganz anderer Meinung, schreibt die Handelszeitung weiter. Dieser habe im Dezember eine Interpellation (parlamentarische Anfrage) im Schweizer Nationalrat eingereicht. Hier bezeichnet Nantermod die aktuelle Praxis, nach der für den Versandhandel von OTC-Medikamenten eine ärztliche Verschreibung vorliegen müsse, während sie in Apotheken und Drogerien vor Ort ohne Verschreibung abgegeben würden, als „absurd“. 

Das sei ein Hemmnis für Verkäufer und Konsumenten. Der Import solcher Medikamente auf dem Graumarkt komme einem unlauteren Geschäftsgebaren gleich. Zudem gefährdeten diese auch die Gesundheit. Der Nationalrat bezieht sich in der Anfrage weiter auf eine Informationsveranstaltung vom 11. Dezember 2017, auf der die Swissmedic gefordert haben soll, die Selbstmedikation zu fördern und den Verkauf zu liberalisieren. Die Versicherten und insbesondere Personen mit eingeschränkter Mobilität, chronisch Kranke, Bewohner von Randregionen und innovative Unternehmen seien die Leidtragenden.

Vom Bundesrat will der bekennende „sehr liberale Rechte“ nun wissen, wie dieser die Selbstmedikation und den Online-Handel fördern will und ob er es für möglich halte, die Online-Beratung durch Fachleute zuzulassen und die entsprechenden automatischen Beschränkungen dafür vorzusehen.
Auch zu den Eisparmöglichkeiten durch den Versandhandel mit OTC-und auch mit verschreibungspflichtigen Medikamenten soll der Bundesrat Stellung nehmen. Ob dieser nicht auch befürchte, dass das geltende Recht die Branche zugunsten der ausländischen Konkurrenz gängele, lautet seine finale Frage. Auf die Antwort darf man gespannt sein.



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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