Ausschreibungen von DAK und Barmer

Ministerium beobachtet Heil- und Hilfsmittelverträge

Berlin - 30.01.2018, 07:00 Uhr

Das Bundesgesundheitsministerium will die Prüfung des BVA zur Hilfsmittel-Ausschreibung von Barmer und DAK zunächst abwarten. (Foto: dpa)

Das Bundesgesundheitsministerium will die Prüfung des BVA zur Hilfsmittel-Ausschreibung von Barmer und DAK zunächst abwarten. (Foto: dpa)


Verschärfte Kontrollen nötig?

In ihrer zweiten Frage will Dittmar vom Ministerium wissen, ob jetzt verschärfte Kontrollmöglichkeiten nötig seien, um die im neuen Gesetz geschaffene Regulierung auch in der Versorgung zu etablieren. Widmann-Mauz weist darauf hin, dass die Krankenkassen mit dem Gesetz auch gesteigerte Beratungspflichten haben und die wesentlichen Vertragsinhalte im Internet veröffentlichen müssen. Außerdem gebe es beim GKV-Spitzenverband neu beschlossene Rahmenempfehlungen zur Hilfsmittelversorgung, die die Kassen beim „Vertragscontrolling“ helfen sollen. Und weiter: „Zum aktuellen Zeitpunkt lassen sich noch keine Aussagen dazu treffen, ob und inwieweit Krankenkassen ihren Überwachungsaufgaben in angemessenem Umfang nachkommen.“

Widmann-Mauz verspricht aber, dass sich das BMG regelmäßig über den Stand bei den Auffälligkeits- und Stichprobenprüfungen informieren lassen werde. Ob die Eingriffsbefugnisse der Aufsichtsbehörden ausreichten, solle übrigens auch mit dem derzeitigen aufsichtsrechtlichen Verfahren im BVA geklärt werden.

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Die Barmer hatte die Vorwürfe kurz nach Bekanntwerden zurückgewiesen. Bei der Ausschreibung für Beatmungs- und Atemtherapiegeräte seien alle wichtigen Qualitätsanforderungen verpflichtend festgeschrieben, teilte Barmer-Chef Christoph Straub mit. Und auch die DAK verteidigte sich: So wie die Barmer, erklärt auch die DAK, dass sie sich mit ihren Verträgen an das neue Gesetz gehalten hat. Ein Sprecher erklärte gegenüber DAZ.online: „In unserer Ausschreibung liegen die Qualitätsanforderungen über denen der Hilfsmittelrichtlinie. Ziel unserer Ausschreibung ist eine Versorgung mit einer mindestens gleichen oder höheren Qualität als in der Hilfsmittelrichtlinie festgelegt. Wir verlangen in der Ausschreibung explizit, dass die Anbieter unseren Versicherten die gleiche Versorgung wie bisher garantieren müssen, sofern sie sich nicht für eine andere ggf. bessere Versorgung entscheiden.“



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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