Prozess gegen Ex-ABDA-Sprecher

Erhielt die ABDA vertrauliche BMG-Entwürfe vorab?

Berlin - 26.01.2018, 17:55 Uhr

Im Prozess gegen Ex-ABDA-Sprecher Thomas Bellartz ging es am heutigen Freitag darum, wie die Daten mutmaßlich aus dem BMG entfernt wurden. (Foto: Külker)

Im Prozess gegen Ex-ABDA-Sprecher Thomas Bellartz ging es am heutigen Freitag darum, wie die Daten mutmaßlich aus dem BMG entfernt wurden. (Foto: Külker)


Wo kamen die Dokumente her?

Sodann stieg das Gericht wieder in die Zeugenvernehmung ein. Bei der Befragung einer Referentin des Fachreferats Apothekenbetrieb ging es vornehmlich um eine Anhörung mit Apothekerorganisationen am 15. Juli 2010 im BMG, das bereits vorige Woche thematisiert wurde. Bei dieser Besprechung vor siebeneinhalb Jahren hatten neben der Zeugin und weiteren Kollegen des BMG-Referats auch Vertreter der Apothekerorganisationen ABDA und ADKA teilgenommen.

Die Zeugin hatte nach ihren Angaben während dieses Treffens teilweise die Unterlagen auf den Tischen der Verbandsmitglieder sehen können. Sie konnte sich daran erinnern, auf den Papieren eine bestimmte Tabelle, die aus der Referats-Synopse stammen könnte, erkannt zu haben. „Sie sah aus wie unsere, nach meinem Empfinden“, erklärte die Zeugin vor Gericht. Sie gab an, dass sich die Tabelle auf den Tischen der ADKA-Vertreter in Farbgebung und Format von dem Referats-Entwurf unterschied. Dagegen war nach ihrer Erinnerung die Gestaltung der Tabelle auf den Unterlagen der ABDA-Vertreter, der des Referats-Entwurfs recht ähnlich.* Sie habe im Rahmen des Meetings ADKA-Vertreter auf die Herkunft der Tabelle angesprochen. Nach Angabe der Zeugin hätten die ADKA-Vertreter erklärt, die Tabelle auf Basis ihrer eigenen Überlegungen erstellt zu haben. Die Zeugin habe jedoch keine Gelegenheit gehabt, auch mit den ABDA-Vertretern über die Synopse zu sprechen. 

„Undichte Stelle war nicht bei uns“

Im weiteren Fortgang drehte sich die Befragung der Zeugin um die Dokumentation der Vertragsentwürfe innerhalb ihres Referats. Nach Angabe der Zeugin haben die Mitglieder des Referats die verschiedenen Versionen vorwiegend auf Papier abgelegt. Mitglieder der Leitungsebene hatten üblicherweise erst nach vorheriger telefonischer Anforderung Informationen über den Gesetzesentwurf von der Abteilungsleiterin des Referats per Mail erhalten. Die Dokumente hätten alle den ganz normalen Dienstweg genommen.

Allerdings: „Wenn ein Dokument unser Referat verlässt, kann ich nicht mehr nachvollziehen, wo es sich befindet“, erläuterte die Referatsmitarbeiterin. Der Zeugin waren sodann Medienberichte aufgefallen, die ihr offenbarten, dass Teile der Arbeit nach draußen gelangten. Hauptsächlich auf Apotheke Adhoc, wie sie sagte, aber auch in der Deutschen Apotheker Zeitung. „Für mich war klar, dass diese Information nicht aus unserem Referat stammen. Ich hatte nicht das Gefühl, dass von uns etwas nach außen ging“, bekräftigte die Zeugin.

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*Anmerkung der Redaktion: In dem Absatz wurde die differenzierende Zeugen- Beschreibung der Tabellen ergänzt, um die Unterschiede klarer darzustellen.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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3 Kommentare

Abkürzungen

von Holger am 29.01.2018 um 11:39 Uhr

Liebe Frau Sucker-Sket, liebe Frau Dr. Jung,

mindestens mal im zweiten Absatz der zweiten Seite sind wohl die Abkürzungen etwas durcheinander geraten. Die ADKA hatte als Verband der Krankenhausapotheker mit diesem Vorgang nichts zu tun - bitte korrigieren Sie das!

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Abkürzungen

von Bettina Jung am 29.01.2018 um 12:01 Uhr

Sehr geehrter Herr Hennig, vielen Dank für Ihren Hinweis! Wir haben die Beschreibung der Zeugenaussage bezüglich der Tabellen nun ergänzt. Daraus geht nun hervor, dass die Zeugin die Tabelle, die der Referats-Synopse in Gestaltung und Format sehr ähnlich war, sich nicht auf den Tischen der ADKA-Vertreter befand.

Freispruch!

von Andreas P. Schenkel am 26.01.2018 um 21:55 Uhr

Da die für diesen Strafprozess relevante Strafnorm, § 202a StGB "Ausspähen von Daten", nur einschlägig ist, wenn die vom fremden Zugriff betroffenen Daten "[..] gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind [..]", hat sich diese Anklage im Grunde bereits erledigt. Wie man sieht, waren die Daten gegen fremden Zugriff nicht nur nicht besonders gesichert, sondern sogar beinahe überhaupt nicht dagegen gesichert.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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