Zwei-Klassen-Medizin bei Influenzaimpfstoffen?

Bezahlt die GKV wirklich nur die dreifache Grippeimpfung?

Stuttgart - 25.01.2018, 09:00 Uhr

Was erstatten die Krankenkassen? Die Dreifach- oder die Vierfachimpfung bei Grippe? (Foto: ykordik / Stock.adobe.com)

Was erstatten die Krankenkassen? Die Dreifach- oder die Vierfachimpfung bei Grippe? (Foto: ykordik / Stock.adobe.com)


Impflücke bei Rabattverträgen über Grippeimpfstoffe

Ob Ärzte ihren Patienten einen Dreifach- oder Vierfachimpfschutz gegen Grippe verabreichen, diese Frage stellt sich erst seit der Influenzasaison 2013/14 – davor bot der Impfmarkt nämlich ausschließlich trivalente Impfstoffe gegen die saisonale Influenza. In der Tat ist es auch so, dass GKV-Patienten in den vergangenen Saisons grundsätzlich die trivalente Impfung erhalten haben – aber aus dem einfachen Grund der bestehenden Rabattverträge.

So hatte die AOK, die die Impfstoffabrechnung als Teil des Sprechstundenbedarfs stellvertretend für die GKV übernimmt, ausschließlich Rabattverträge über Dreifachimpfstoffe bei Grippe abgeschlossen. Diesen exklusiven Rabattverträgen für Impfstoffe hat das Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) einen Riegel vorgeschoben. Ganz verschwunden sind diese Impfstoff-Rabattverträge beim Grippeschutz allerdings noch nicht. Zwar dürfen keine neuen Rabattverträge über Grippeimpfstoffe abgeschlossen werden, aber viele Verträge erstrecken sich bis in die Saison 2018/2019. Und die Kassenärztlichen Vereinigungen sowie die AOK „empfehlen“ den Ärzten aus Gründen der Wirtschaftlichkeit, auch weiterhin die rabattierten Impfstoffe zu verabreichen. Wollen Ärzte von den rabattierten Impfstoffen abweichen, sollten sie das derzeit nur in begründeten Einzelfällen tun. Eine bundesweit einheitliche Regelung existiert derzeit nicht. Manche Bundesländer, unter anderem Baden-Württemberg und Bayern, halten noch an den Rabattverträgen fest. Andere Bundesländer rechnen Höchstpreise im Sprechstundenbedarf ab, so beispielsweise Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.

Nach neuer STIKO-Empfehlung: Wie geht es weiter mit der Grippeimpfung?

Mit der Änderung der STIKO-Empfehlung hin zur grundsätzlichen Vierfachimpfung bei Grippe muss sich nun auch der G-BA beschäftigen. Hecken äußert sich hierzu: „Nachdem die STIKO in ihrer Empfehlung vom 11. Januar 2018 für die Zukunft die Vierfachimpfung präferiert hat, wird der G-BA zügig über die Fragestellung beraten und entscheiden, ob diese Präferierung auch in die Schutzimpfungsrichtlinie übernommen wird. Hierfür besteht eine gesetzliche Frist von maximal drei Monaten."



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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