Zwei-Klassen-Medizin bei Influenzaimpfstoffen?

Bezahlt die GKV wirklich nur die dreifache Grippeimpfung?

Stuttgart - 25.01.2018, 09:00 Uhr

Was erstatten die Krankenkassen? Die Dreifach- oder die Vierfachimpfung bei Grippe? (Foto: ykordik / Stock.adobe.com)

Was erstatten die Krankenkassen? Die Dreifach- oder die Vierfachimpfung bei Grippe? (Foto: ykordik / Stock.adobe.com)


Wer entscheidet, welche Impfung Patienten kostenfrei erhalten?

Die Antwort ist so einfach wie kurz: nein. Die Entscheidung, für welche Impfungen die GKV aufkommt, trifft der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Und für diese Entscheidung zieht der G-BA die Schutzimpfungs-Richtlinie zu Rate: „Versicherte haben Anspruch auf Leistungen für Schutzimpfungen, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss auf der Grundlage der Empfehlungen der STIKO in Anlage 1 zu dieser Richtlinie aufgenommen wurden.“ Das heißt: Der G-BA orientiert sich bei seiner Entscheidung an den Empfehlungen der STIKO.

G-BA-Beschluss zur Impfung fußt auf STIKO-Empfehlung

In aller Regel folgt der G-BA auch diesen von der Ständigen Impfkommission ausgesprochenen fachlichen Empfehlungen und darf  nur mit „besonderer Begründung“ davon abweichen. Was bedeutet das? Das heißt, dass auch heute bereits die GKV eine vierfache Grippeschutzimpfung für ihre Versicherten erstattet – die STIKO hatte bislang keine Impfung präferiert, die Schutzimpfungs-Richtlinie enthielt somit keine präzise Ansage, ob Ärzte tri- oder quadrivalente Impfstoffe einsetzen sollen: „Nach der bisherigen in der Schutzimpfungsrichtlinie verankerten Impfempfehlung, die für die GKV gilt, gibt es keine verbindliche Regelung, ob für die Impfung ein Drei- oder Vierfachimpfstoff zu verwenden ist“, nimmt Professor Josef Hecken von Seiten des G-BA Stellung. Hecken ist unparteiischer Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses. Woher stammt die irrtümliche Annahme? 



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.