Strafprozess in  Landshut

Bewährungsstrafen für illegalen Benzo-Handel

Berlin - 23.01.2018, 11:20 Uhr

Zwei Apotheker sind vom Landgericht Landshut wegen  illegalen Handels mit Benzodiazepinen verurteilt worden. (Foto: dpa)

Zwei Apotheker sind vom Landgericht Landshut wegen  illegalen Handels mit Benzodiazepinen verurteilt worden. (Foto: dpa)


Im bayerischen Landshut sind am gestrigen Montag sieben Personen zu Freiheitsstrafen auf Bewährung sowie Geldstrafen verurteilt worden – unter ihnen sind zwei Apotheker. Sie hatten einen schwunghaften illegalen Handel mit Benzodiazepinen im Internet betrieben. Weil sie geständig waren, fielen die Strafen vergleichsweise milde aus.

Diesen Januar saßen neun Personen auf der Anklagebank des Landgerichts Landshut. Ihnen wurde zur Last gelegt, als Bande und zudem gewerbsmäßig einen schwunghaften Handel mit Beruhigungs- und Schlafmitteln im Internet betrieben zu haben. Damit verstießen sie gegen Verbotsnormen des Betäubungsmittelrechts. Vier der Angeklagten sind Apotheker. Da die Angeklagten geständig waren, konnte der Prozess gegen sieben der neun Bandenmitglieder schon nach drei Verhandlungstagen am gestrigen Montag beendet werden. Gegen einen Apotheker aus Wiesbaden und eine Apothekerin aus der Schweiz wurde das Verfahren jedoch abgetrennt – es wird im Februar fortgesetzt.

Die angeklagten Apotheker und Geschäftsleute aus Deutschland und der Schweiz hatten sich nach den Ermittlungen der Staatanwaltschaft im Jahr 2005 als Bande zusammengeschlossen. Gemeinsam und arbeitsteilig sollen sie von September 2005 bis August 2008 über verschiedene Internetplattformen Arzneimittel ins Ausland – vornehmlich in die USA – verkauft und versendet haben. Bei diesen Arzneimitteln handelte es sich in erster Linie um Benzodiazepine, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen. Initiator des gesamten Vorhabens war der Inhaber einer Webmanagement-Firma. 

Rezept nach Online-Fragebogen

Die Kaufinteressenten mussten nur einen Online-Fragebogen ausfüllen, der verschiedenen Ärzten in der Schweiz, Tschechien und Lettland übermittelt wurde. Diese Ärzte prüften die Angaben des Bestellers nicht sachlich. Akzeptierten sie die Bestellung, übermittelten sie entsprechende Rezepte an Apotheker in Deutschland – die vier angeklagten Pharmazeuten sowie einen fünften, der in diesem Verfahren als Zeuge auftrat. Die Apotheker verschickten die Medikamente sodann an die ausländischen Besteller. Um die finanzielle Abwicklung, die Logistik und die Webseiten zum Bestellen kümmerten sich die anderen Angeklagten. Der Hauptverantwortliche suchte er auch die beteiligten Apotheker und Ärzte aus.

Was verdienten die Apotheker?

Das Geschäft war lukrativ: Abgerechnet wurde über mehrere Kreditkartenabrechner. Über nur einen solchen Abrechner erzielte die Firma des hauptverantwortlichen Täters allein von April 2006 bis Dezember 2007 einen Umsatz von über 15 Millionen US-Dollar. Die Apotheker erhielten eine „Bearbeitungsgebühr von drei bis sieben Euro je Sendung zuzüglich dem Einkaufspreis der Arzneimittel. Das konnte sich angesichts der hohen Fallzahl summieren.

Insgesamt umfasste die Anklage mehr als 55.000 Taten. Der strafrechtliche Vorwurf lautete: gewerbs- und bandenmäßige unerlaubte Ausfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Denn die fraglichen Arzneimittel bedürfen einer  Genehmigung nach §§ 3 und 11 Betäubungsmittelgesetz, wenn sie ins Ausland verkauft werden sollen. Und die gab es nicht. 

 Angeklagte waren geständig 

Dennoch ging es für die nun Verurteilten vergleichsweise glimpflich aus. Laut Gerichtssprecher gab es eine Verfahrensabsprache: Nachdem die Angeklagten geständig waren, sollten sie mit Bewährungsstrafen und Geldstrafen davon kommen. Tatsächlich sind nun drei der Angeklagten zu jeweils zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Die übrigen Haftstrafen liegen zwischen einem Jahr und einem Jahr und elf Monaten. Hinzu kamen Geldstrafen, die teilweise 200 und teilweise 360 Tagessätze umfassen. Einer der Apotheker wurde wegen fast 30.000 Taten verurteilt und erhielt ein Jahr auf Bewährung sowie 360  Tagessätze à 200 Euro. Für einen anderen Apotheker lautet das Urteil: ein Jahr und drei Monate auf Bewährung sowie eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen je 80 Euro. Allerdings könnten die Taten für die Pharmazeuten noch weitere Konsequenzen haben: Ihnen könnte auch die Approbation entzogen werden. 



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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