Änderung in der Arztsoftware

Ärzte wollen Fehlerquellen auf Rezepten verringern

Stuttgart - 16.01.2018, 16:10 Uhr

Bisher wurden die Arzneimitteldaten in der Praxissoftware nicht häufig genug aktualisiert. Das soll sich ab April ändern. (Foto: 6okean

                                    / stock.adobe.com)

Bisher wurden die Arzneimitteldaten in der Praxissoftware nicht häufig genug aktualisiert. Das soll sich ab April ändern. (Foto: 6okean / stock.adobe.com)


Um Arzneimittelstammdaten in der Arztsoftware auf dem neusten Stand zu halten, ist ab April eine monatliche Aktualisierung vorgeschrieben. Darauf weist die KBV die Ärzte jetzt hin. Ebenfalls ab April soll eine für Apotheker wichtige Neuregelung in der Arztpraxis in Kraft treten: Die Pharmazentralnummer soll dann automatisch auf die Rezepte gedruckt werden. Der KBV verspricht sich davon weniger Fehlinterpretationen in der Apotheke. Für die Apotheker bedeutet das: Eine Retax-Quelle weniger.

Mit dem E-Health-Gesetz wurde festgelegt, dass für die Verordnung von Arzneimitteln nur elektronische Programme verwendet werden dürfen, die auf dem neuesten Stand sind. Dazu zählen unter anderem Informationen zu Arzneimittelpreisen und den Inhalten der Arzneimittelrichtlinien. Ab dem 1. April müssen deshalb die Arzneimittelstammdaten in der Verordnungssoftware der Ärzte monatlich aktualisiert werden. Sollte der Zeitpunkt des vorgesehenen Updates dann um fünf Arbeitstage überschritten werden, erhält der Arzt einen Hinweis. Bisher erfolgte die Aktualisierung der Daten mindestens quartalsweise, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in einem Newsletter an die Ärzte mitteilt.

Aktualisierte Software verhindert unnötige Retaxationen

Der alte Aktualisierungszeitraum war dem Gesetzgeber nicht ausreichend. In der Begründung des E-Health-Gesetzes heißt es weiter, dass Ärzte ihrer Pflicht zur wirtschaftlichen Verordnung nur mit aktuellen Preis- und Produktinformationen nachkommen können. Außerdem unterstützen die aktuellen Daten den Arzt dabei, die Patienten ausreichend zu informieren, zum Beispiel über Aufzahlungen bei Festbeträgen, Rabattverträgen oder therapeutischen Alternativen. Besonders wichtig für Apotheker: Mit der höheren Aktualisierungsfrequenz sollen Retaxationen vermieden werden. Diese können derzeit entstehen, wenn Apotheker aufgrund ihrer aktuellen Software andere Informationen verwenden als der verordnende Arzt.



Dr. Mathias Schneider, Apotheker, Volontär DAZ
redaktion@daz.online


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4 Kommentare

Verordnungen

von Karl Friedrich Müller am 17.01.2018 um 16:38 Uhr

Das wird die Situation nicht wirklich verbessern. Die Ärzte haben einen 7. Sinn dafür, nicht lieferbare Rabattarzneimittel mit aut idem Kreuz zu verordnen ( was soll der Umsinn überhaupt, ein Rabatt AM auch noch mit Kreuz?) oder nach dem gleichen Muster einen Reimport, oder immer gleich das Billigste, alles ebenfalls nicht lieferbar. Sie stellen uns damit vor schier unlösbare Probleme, insbesondere, wenn eineRezeptänderung auch noch verweigert wird.
Den größten Hass habe ich dabei auf Verordnungen von Clexane. Hier ist ein Wirrwarr entstanden....
Wenn dann noch die Praxis behauptet, sie wüssten nicht, was sie verordneten, weil sie nicht unterscheiden können, was Original der Import ist, möchte ich den Kopf auf den Tisch schlagen....
Die Kassen gängeln die Ärzte so sehr, dass die sich nichts mehr trauen, teilweise.
Das muss aufhören!
So ist es tatsächlich am Besten, wenn grundsätzlich generisch verordnet wird.

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Update

von Bernd Jas am 16.01.2018 um 23:03 Uhr

Teile der Ärzteschaft würde dies verunsichern.
Müssten sie sich jeden Monat einen neuen Computer anschaffen?

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Handschrift

von Lars Jess am 16.01.2018 um 17:33 Uhr

Das alles ist ja schön und gut, solange aber immer noch handschriftlich ausgestellte Rezepte eine Gültigkeit besitzen, ändert das sehr wenig. Wieso gibt es keine Vorschrift, dass ein Rezept maschinell ausgestellt werden muss. Die Technik ist nicht das Problem, auch nicht für fahrende Ärzte, lediglich der wille zählt.
Und uns Apothekern wird immer vorgeworfen wir wären nicht digital genug.

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Wozu?

von Peter Lahr am 16.01.2018 um 17:22 Uhr

Was soll man denn bei einem gedruckten Arzneimittel fehlinterpretieren? Ich weiss ja nicht ob es bei unseren Ärzten schon angekommen ist, aber das Medikament einer bestimmten Firma auf dem Rezept stellt seit mehreren Jahren lediglich den Wunsch des Arztes nach dieser Firma dar, und dieser bleibt ohne aut idem ebendies, ein Wunsch, ob nun mit gleichzeitigem Druck der PZN oder ohne. Ohne aut idem entscheidet einzig und allein die Kasse was gut für den Patienten ist und wenn keiner der Rabattpartner verfügbar ist "darf" der Apotheker als Alternative eines der drei billigsten am Markt befindlichen abgeben. Ich fände es darum eher sinniger nur noch den Wirkstoff mit Stärke und Normgröße zu verordnen und lediglich im Falle von aut idem die Firma und, wofür auch immer, PZN wenn es glücklich macht. Das Ganze am besten automatisch, das orangefarbenen "Original" wählt der Arzt aus, aut idem an, die Firma mit PZN taucht auf, aut idem aus, der Wirkstoff, die Stärke und die Normgrösse treten an Stelle der Firma. Das wäre zum Einen gedruckte Realität und zum Anderen für die Ärzte billiger. Vielleicht mal drüber nachdenken

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