Patent-Klage von Novartis

Marktverbot für Valsartan/Amlodipin-Generika

Berlin - 12.01.2018, 07:00 Uhr

Generika der Blutdruck-Kombination Valsartan/Amlodipin, wie etwa die von Ratiopharm, dürfen aufgrund einer einstweiligen Verfügung vorerst nicht mehr vertrieben werden. (Foto: Picture alliance)

Generika der Blutdruck-Kombination Valsartan/Amlodipin, wie etwa die von Ratiopharm, dürfen aufgrund einer einstweiligen Verfügung vorerst nicht mehr vertrieben werden. (Foto: Picture alliance)


Rabattverträge aller Kassen nicht mehr belieferbar

In erster Instanz hat das Europäische Patentamt den Schweizern nun recht gegeben. Vom Oberlandesgericht Düsseldorf wurde nun die einstweilige Verfügung ausgesprochen. Das hat zur Folge, dass alle Generika-Anbieter ihre Produkte sofort vom Markt nehmen müssen. Neben Ratiopharm und AbZ gibt es die Kombination als Generikum auch von 1a Pharma und Hexal. Für die Patienten in Deutschland hat aber insbesondere der Vertriebsstopp der Ratiopharm-Kombination weitreichende Folgen.

Denn nur wenige Monate nachdem Ratiopharm/AbZ die Generika im Februar 2017 auf den Markt brachten, schlossen fast alle Krankenkassen im Land flächendeckend Rabattverträge mit den beiden Unternehmen ab. Viele große Kassen, wie die TK, die DAK oder die KKH, haben die Wirkstoffkombination in Mehrfachverträgen ausgeschrieben. Der Kassendienstleister Spektrum K hat das Kombinationspräparat nach Informationen von DAZ.online allerdings exklusiv für mehrere Kassen abgeschlossen. Demnach gilt der Spektrum-K-Vertrag für ganze 60 Krankenkassen, darunter auch große Betriebskrankenkassen wie die BKK VBU oder auch Ersatzkassen wie die Hanseatische Krankenkasse (HEK).

Vorerst nur noch das Original abgeben

Auf die Frage, wie die Apotheker auf entsprechende Verordnungen reagieren sollen, teilte Novartis mit: „Das Europäische Patentamt hat in erster Instanz die Rechtsgültigkeit des Patents bestätigt. Die Marktrücknahme der Generika ist daher kurzfristig zu erwarten und wird bereits in der Aktualisierung der Lauertaxe zum 15. Januar abgebildet sein. Die Patientenversorgung ist durch diesen Prozess nicht gefährdet, das Original ist uneingeschränkt verfügbar.“

Die Teva-Töchter Ratiopharm und AbZ wollen ihre Generika aber nicht aufgeben. Eine Sprecherin teilte mit: „Ratiopharm und AbZ sind der Ansicht, dass sich das geltend gemachte Patent, welches kürzlich von der Einspruchsabteilung des Europäischen Patentamtes aufrechterhalten wurde, in einem künftigen Beschwerdeverfahren vor der Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes als nicht rechtsbeständig erweisen wird. Daher wird Teva (bzw. angehörige Unternehmen) Beschwerde gegen die Entscheidung der Einspruchsabteilung einlegen.“



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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