Zyto-Skandale

Rechtsstreit um Buch „Die Krebsmafia“

Essen - 11.01.2018, 11:30 Uhr

In dem Buch „Die Krebsmafia“ werden schwere Vorwürfe gegen Zyto-Apotheker erhoben. Die Autoren mussten vor Gericht nun jedoch eine Niederlage hinnehmen. (Foto: benicoma/stock.adobe.com)

In dem Buch „Die Krebsmafia“ werden schwere Vorwürfe gegen Zyto-Apotheker erhoben. Die Autoren mussten vor Gericht nun jedoch eine Niederlage hinnehmen. (Foto: benicoma/stock.adobe.com)


Hamburger Apotheker erzielt vor Gericht Teilerfolg

Ein Hamburger Zyto-Apotheker, dem die AOK Rheinland/Hamburg im Jahr 2016 nach schweren Vorwürfen einen Exklusivvertrag gekündigt hatte , wehrte sich nun gerichtlich gegen Teile des Buches von Schröm und Schenck. Vor dem Landgericht Hamburg erhielt der Apotheker in einem Eilverfahren teilweise Recht: Mit dem diese Woche zugestellten Beschluss entsprach die Pressekammer überwiegend den Anträgen, erklärt ein Gerichtssprecher gegenüber DAZ.online. Auf Nachfrage wollte er keine weiteren Details zu den umstrittenen Passagen mitteilen, da noch nicht sichergestellt sei, dass alle Verfahrensbeteiligten von dem Beschluss Kenntnis haben. Andere kritische Äußerungen über den Hamburger Apotheker erlaubten die Richter jedoch weiterhin (Az. 324 O 598/17).

Der Rechtsanwalt des Apothekers begrüßte die Entscheidung in einer Pressemitteilung. Das Gericht habe die Verbreitung „weitreichender Passagen“ untersagt, erklärt der Anwalt. Er verweist darauf, dass auch in Bezug auf frühere Beiträge im „Stern“ und von „Panorama“ über den Apotheker teils erfolgreich angegriffen wurden – hierzu laufen noch Verfahren. „Das Buch enthält eine große Anzahl rechtswidriger Behauptungen“, behauptet der Anwalt in der Mitteilung. Schröm habe sich „auf den Hamburger Apotheker eingeschossen“, erklärt er. Durch die Berichterstattung, „die sich teilweise aus dubiosen und interessengeleiteten Quellen speist“, habe der Apotheker sowohl geschäftlich als auch persönlich Schaden erlitten, betont der Anwalt.

ABDA hält sich zurück

In einer Erklärung, die der Verlag Bastei Lübbe auf Nachfrage verschickte, heißt es, dass das Gericht das Buch nicht vollumfänglich verboten hat: Die gedruckte Ausgabe des Buchs darf weiterhin verkauft werden, in der digitalen Fassung müssen einige Passagen entfernt werden. Die einstweilige Verfügung „bezieht sich nur auf einzelne Aussagen des Buches, nicht jedoch auf den kompletten Inhalt“, betont der Verlag.

Das Buch „Krebsmafia“, in dem teils heftige Vorwürfe gegen Apotheker erhoben werden, hatte in den vergangenen Wochen deutschlandweit für Aufmerksamkeit gesorgt. Auf Nachfrage an die ABDA, inwiefern das Buch in der Standesvertretung bekannt sei und ob es nach Wissen der ABDA derartige mafiöse Strukturen gebe, antwortete die Pressestelle auch auf mehrfache Nachfrage nicht.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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