Österreich

Studie: Patienten profitieren nicht von OTC-Deregulierung

Remagen/Berlin - 10.01.2018, 17:00 Uhr

Laut einer aktuellen österreichischen Studie würden die Konsumenten von OTC-Medikamenten durch eine Deregulierung nicht bessergestellt werden. (Foto: Benjamin Nolte /stock.adobe.com)

Laut einer aktuellen österreichischen Studie würden die Konsumenten von OTC-Medikamenten durch eine Deregulierung nicht bessergestellt werden. (Foto: Benjamin Nolte /stock.adobe.com)


Gleichbehandlung für alle in Sachen Beratung

Wolle der Gesetzgeber die Fachberatung als gesundheitspolitisches Ziel aufrechterhalten, so müsse die pharmazeutische Beratung bei einer Deregulierung des Vertriebs von OTC-Arzneimitteln auch den neuen Vertriebsformen gesetzlich vorgeschrieben werden, fordert das Gutachten. Sehe der Gesetzgeber diese Auflage als nicht notwendig an, so müsse er im Gegenzug den Kontrahierungszwang und die Beratungspflicht der Apotheken aufheben.

Andernfalls sei in relevantem Ausmaß mit Trittbrettfahrer-Verhalten der Konsumenten zu rechnen. Konsumenten ließen sich in der Apotheke kostenlos beraten, kauften das Arzneimittel dann jedoch nach dem „Beratungsdiebstahl“ bei einem anderen, möglicherweise günstigeren Anbieter (z.B. Supermarkt, Tankstelle).

Konsumenten nicht besser gestellt

Aufgrund der Ergebnisse der theoretischen und empirischen Analyse müsse ein deregulierter Markt der OTC-Distribution nicht notwendigerweise dazu führen, dass die Konsumenten damit besser gestellt würden, so ein Fazit der Autoren. Als Schlussfolgerung fordern sie deshalb vom österreichischen Gesetzgeber, ein etwaigen Verkauf von Arzneimitteln außerhalb von Apotheken restriktiv zu handhaben, sofern dieser angedacht werde.

Botschaft an die deutschen Honorar-Gutachter?

Als interessantes Zusatzargument für die Apothekenpflicht wird übrigens das Folgende angeführt: „Weiters kann die Apothekenpflicht auch insofern für Relevanz für die Arzneimittelversorgung sein, als die aus dem Verkauf von OTC-Arzneimitteln generierten Umsätze als Querfinanzierung von Nachtdiensten bzw. Randzeitenversorgung dienen.“ Dieser Satz thematisiert einen Komplex, den auch die Honorar-Gutachter vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) angeführt hatten: Im deutschen Honorar-Gutachten war es nämlich auch um die Querfinanzierung innerhalb der Apotheke gegangen.

Die Agentur-Mitarbeiter fordern darin, dass das Rx-Fixhonorar drastisch abgesenkt wird, weil die Apotheker damit unter anderem die OTC-Beratung mitfinanzieren. Das österreichische Institut stellt zwar auch eine Querfinanzierung innerhalb der Apotheke fest (hier geht es um die OTC-Umsätze, die etwa Nachtdienste mitfinanzieren). Allerdings kommen die Gutachter ganz im Gegenteil zu ihren deutschen Kollegen zu dem Schluss, dass die Einnahmen in der Apotheke bleiben sollen und diese Querfinanzierung durchaus sinnvoll sei.



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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