Datenklau-Affäre

Prozess gegen Ex-ABDA-Sprecher Bellartz startet mit Verzögerung

Berlin - 04.01.2018, 11:10 Uhr

Der Prozessauftakt gegen Ex-ABDA-Sprecher Thomas Bellartz (links, mit seinem Anwalt) wurde vertagt. (Foto: DAZ.online)

Der Prozessauftakt gegen Ex-ABDA-Sprecher Thomas Bellartz (links, mit seinem Anwalt) wurde vertagt. (Foto: DAZ.online)


Zweifel an Ersatzschöffen

Zudem rügte Wegner die Schöffen-Auswahl. So sei eine Ersatzschöffin bei einer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) angestellt. Dies sieht er nicht nur deshalb kritisch, weil die KVen immer wieder und verschiedener Hinsicht vom BMG und dessen Entscheidungen abhängig seien. Apotheke Adhoc habe auch immer wieder kritisch über KVen beziehungsweise die Kassenärztliche Bundesvereinigung berichtet, was die Zeugin befangen machen könnte. 

Zuletzt rügte der Anwalt auch noch die Ablehnung eines weiteren Ersatzschöffen. Es hieß, er stünde am 4. Januar 2018 – also zum heutigen Prozessauftakt – nicht zur Verfügung, weil er bis zum 14. Januar im Ausland arbeite. Dies habe der Arbeitgeber bestätigt. Zuvor habe der Schöffe selbst vom 12. Januar gesprochen. Es sei anzunehmen, dass eine Gefälligkeitsdokumentation durch den Arbeitgeber vorliege, um sich dem Verfahren zu entziehen. Die Entbindung des Schöffen sei letztlich nicht hinreichend vom Gericht begründet. 

Am 12. Januar geht es weiter

Die Anwälte des Mitangeklagten Christoph H. schlossen sich dem Antrag Wegners an. Nach einer kurzen Beratungspause des Gerichts fand man sich wieder zusammen. Staatsanwalt Hennicke gab eine Erklärung ab, warum der Antrag der Verteidiger seines Erachtens zurückzuweisen ist. So verwies er darauf, dass die 1. Strafkammer von Anfang an zuständig gewesen sei. Dass sie eine eigene Entscheidung später korrigierte, sei kein durchgreifender Verfahrensfehler. Auch geht aus seiner Sicht die Verteidigung zu weit, wenn sie eine Befangenheit der Ersatzschöffin annimmt, nur weil sie bei einer KV beschäftigt ist. Und was den anderen Ersatzschöffen betrifft, hat der Staatsanwalte keine Zweifel an den vorliegenden Bescheinigungen.

Der Vorsitzende Richter Reimar Mülders legte den Parteien sodann noch eine neue Auflistung der Zeugenladungen vor und entschied dann, die Hauptverhandlung zu unterbrechen. Beim nächsten regulären Prozesstermin am 12. Januar soll es weiter gehen. Bis dahin will das Gericht (nur seine Berufsrichter) über den Antrag der Verteidigung entschieden haben.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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