Wann zum Arzt ...
... bei Unruhe
Die Kundin sollte an einen Arzt verwiesen werden, wenn
Nervosität und innere Unruhe bereits mehr als zwei Wochen andauern oder sich unter
einer entsprechenden Selbstmedikationstherapie in dieser Zeit nicht bessern.
Ist bei akuten Beschwerden kein konkreter Auslöser erkennbar, treten problematische
Begleiterscheinungen auf, besteht eine entsprechende Grunderkrankung bzw. der
Verdacht darauf, ist ebenfalls der Arzt gefragt. Gleiches gilt bei möglichen
arzneimittelbedingten Beschwerden. Krankheitsbilder, die mit Unruhe und
Erschöpfung einhergehen können, sind Depressionen, Schizophrenie, Schilddrüsenerkrankungen,
Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes mellitus bzw. Hypoglykämie, Alzheimer oder
Parkinson. Zudem können hormonelle Schwankungen, etwa in den Wechseljahren oder
der Schwangerschaft, entsprechende Beschwerden nach sich ziehen. Zu den
Arzneimitteln mit Unruhe als mögliche Nebenwirkung gehören u.a. Antidepressiva,
z.B. Sertralin, Fluoxetin, Citalopram und Venlafaxin, einige Neuroleptika (z.B.
Haloperidol), sowie Coffein (Schmerz- und Erkältungskombis!) und Theopyllin.
Auch Beta-Sympathomimetika (z.B. Salbutamol), L-Thyroxin oder Glucocorticoide können
unter bestimmten Umständen Unruhezustände hervorrufen.
... bei Schlafstörungen
Schlafstörungen sind oftmals ein Fall für den Arzt, etwa wenn die Patientin tagsüber über Antriebslosigkeit und Abgeschlagenheit leidet, oder der Verdacht einer Depression besteht. Sind beispielsweise Hustenreiz, Schmerzen, Atemnot, Juckreiz oder ständiger Harndrang für die Schlafstörungen verantwortlich, sollte die zugrundeliegende Ursache angegangen werden. Auch bei Verdacht auf eine unerwünschte Arzneimittelwirkung (z.B. von Coffein, Theophyllin, Diuretika, einigen Antidepressiva), wenn keine klare Ursache (z.B. Stress, Schichtarbeit) erkennbar ist oder die Ein- oder Durchschlafstörung bereits länger als drei bis vier Wochen besteht, sind die Grenzen der Selbstmedikation überschritten. Gleiches gilt, wenn die Beschwerden unter einer Selbstmedikationsbehandlung länger als zwei Wochen anhalten.
Zu den organischen Erkrankungen, die eine Schlafstörung hervorrufen können, zählen u.a. chronische Schmerzerkrankungen, Hyperthyreose, (chronisch-obstruktive) Atemwegserkrankungen, Herzrhythmusstörungen, Herzinsuffizienz, Hauterkrankungen mit Juckreiz oder eine Prostatahyperplasie mit nächtlichem Harndrang. Psychiatrische Erkrankungen die mit Schlafproblemen einhergehen können sind z.B. Depressionen, Angststörungen oder Schizophrenie.
Hamburg - 10.04.2018, 17:00 Uhr
Foto: contrastwerkstatt / AdobeStock)