Hüffenhardt

Landgericht verbietet DocMorris-Automaten dauerhaft

Berlin - 21.12.2017, 11:30 Uhr

Verboten: Das Landgericht Mosbach hat den Arzneimittel-Automaten von DocMorris im baden-württembergischen Hüffenhardt dauerhaft verboten. (Foto: diz)

Verboten: Das Landgericht Mosbach hat den Arzneimittel-Automaten von DocMorris im baden-württembergischen Hüffenhardt dauerhaft verboten. (Foto: diz)


Das Landgericht Mosbach hat den Arzneimittel-Automaten von DocMorris im baden-württembergischen Hüffenhardt für unzulässig erklärt. Damit hat das Gericht seine einstweiligen Verfügungen, die zu einer schnellen Schließung des Abgabe-Automaten geführt hatten, bestätigt. Ein weiteres wichtiges Verfahren ist allerdings noch in der Schwebe.

Niederlage für DocMorris vor dem Landgericht Mosbach: Der im Frühjahr dieses Jahres kurzzeitig eröffnete Arzneimittel-Automat der niederländischen Versandapotheke in Hüffenhardt muss dauerhaft geschlossen bleiben. Das entschied das Gericht in Baden-Württemberg am heutigen Donnerstagvormittag. Geklagt hatten mehrere Apotheker und der Landesapothekerverband Baden-Württemberg.

Prozessteilnehmer berichteten, dass der Automat laut Richterin gegen wesentliche Rechtsnormen verstößt, insbesondere gegen das Apothekengesetz, das Arzneimittelgesetz und gegen die Apothekenbetriebsordnung. Doc Morris hatte während des Prozesses argumentiert, dass der Automat eine Art des Versandhandels sei und auf andere Versand-Konzepte wie etwa Lieferando verwiesen. Dieser Argumentation soll die Richterin laut Teilnehmern nicht gefolgt sein.

Das Gericht selbst teilte in einer Pressemitteilung mit, dass es DocMorris fortan verboten sei, Arzneimittel in Hüffenhardt abzugeben, „wenn sich die Arzneimittel bei Initiierung des Abgabevorgangs nicht in Räumen befinden, die von der Apothekenbetriebserlaubnis der Beklagten in den Niederlanden umfasst sind". Bei jeder Zuwiderhandlung muss DocMorris mit Ordnungsgeldern rechnen. Das Gericht begründet seine Entscheidung in der Mitteilung damit, dass die Arzneimittelabgabe gegen das Arzneimittelgesetz verstoße und damit auch wettbewerbswidrig sei. Zulässig sei nur die Arzneimittelabgabe in einer Apotheke oder mittels Versandhandels durch eine Apotheke. Beides liege bei der Arzneimittelabgabestelle in Hüffenhardt nicht vor. 

Wörtlich hieß es zur Begründung: „Alleine der Umstand, dass die Arzneimittel über das Internet angefordert würden, mache deren Abgabe nicht zum Versandhandel.“ Der Hüffenhardter Automat sei auch keine reine Abholstation, wie beim Versandhandel üblich, weil der Kunde keinen Kaufvertrag über die Medikamente schon vor der Abholung abschließe.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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1 Kommentar

Apothekenautomat

von Struwwelpeetr am 21.12.2017 um 12:26 Uhr

Selbstverständlich geht DocMorris in Berufung. Woher der durch den Artikelschreiber verströmter Optimismus stammt, damit möge das Problem erledigt sein, kann nur von bei Apothekern inzwischen verbreitetes märchenhaftes Wunschdenken kommen. Selbstverständlich wird auch jede jetzt noch existierende zweite Apotheke verschwinden. Mit oder ohne Automaten. Ob das eine gute oder schlechte Entwicklung ist, steht auf einem anderen Blatt!

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