Apothekenvergütung

Das sind die wichtigsten Statistiken im Honorar-Gutachten

Berlin - 13.12.2017, 16:00 Uhr

(Foto: Westend61 / picture alliance | Diagramm: 2HM)

(Foto: Westend61 / picture alliance | Diagramm: 2HM)


Eine drastische Absenkung des Fixums, mehr Geld für Notdienste, Rezepturen und die BtM-Abgabe sowie Umstellungen beim Großhandelshonorar. Eigentlich will das im Auftrag des Wirtschaftsministeriums erstellte Gutachten den ganzen Apothekenmarkt umkrempeln. Aber mit welchen Zahlen, Statistiken und Tabellen begründet die Agentur ihre Forderungen? DAZ.online hat die Schlüssel-Statistiken zusammengetragen und erklärt.

Die Frage nach der Umstellung des Apothekenhonorars wird seit Jahren diskutiert. Während die Apotheker auf eine Dynamisierung drängen, also auf regelmäßige, an festen Kriterien ausgerichtete Anpassungen, wollen die Kassen das Honorar am liebsten kürzen. Streit gibt es aber auch schon alleine wegen der Datenquellen, auf Basis derer eine Honorar-Anpassung stattfinden könnte. Die Kassen weigern sich, die Zahlen der Apotheker anzuerkennen. Für die vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) beauftragten Gutachter war es daher auch wichtig, die für die jeweiligen Honorar- und Leistungsbereiche verlässlichsten Datenquellen ausfindig zu machen.

In der folgenden Abbildung haben die Gutachter daher die Angaben der unterschiedlichen Quellen nebeneinander gestellt. Im Text dazu erklärt die Agentur, welche Datenquellen „die Leistungen der Apotheken am vollständigsten abbilden und wie sie gleichzeitig durch die weiteren Datenquellen validiert werden“. Im Fall von Rx- und OTC-Absätzen sind das die Zahlen der ABDA, im Freiwahlbereich haben sich die Agentur-Mitarbeiter auf die Angaben von Insight Health bezogen.

(Grafik: 2HM))
Abb 1: Absatzzahlen Rx, OTC und Freiwahl nach unterschiedlichen Datenquellen in Mio. Packungen/Verordnungen Deutschland 2015.

Es folgt eine der wichtigsten, vielleicht die wichtigste Tabelle des Gutachtens, in der die Gutachter vorrechnen, wie sie zu der drastischen Senkung des Fixhonorars auf 5,80 Euro kommen. Sehr eindrücklich ist auch, welchen Minuten-Wert die Agentur für die Beratungszeit von Rx-Medikamenten eingeplant hat: rund 7 Minuten. Die Agentur erklärt die Tabelle so:

„Die für die Beratung anfallenden Kosten werden residual berechnet, umfassen also alle Kosten, die bisher nicht durch die Herstellung von Rezepturen und parenteralen Lösungen, Nacht- und Notdienst, BtM-Abgabe sowie Warenwirtschaft inkl. Finanzierung des Warenlagers, des Herstellerrabattes und der Abrechnung der Rx-Rezepte gedeckt wurden. Hier sind z. B. Managementaufgaben oder Schulungen denkbar, die in dem absoluten Festzuschlag pauschal enthalten sind – immer in Bezug auf den Anteil der Rx- Packungen an allen Packungen.“

Tabelle1: Parameter der Vergütung Rx-FAM und Gesamtsystematik-Vergütung.

Jahr 2018 2017 2016 2015 2014 2013
Kostendeckung Rx-FAM / Rezepturen und Stoffe sowie Warenwirtschaft parenterale Lösungen insgesamt 4.788 4.551 4.365 4.146 3.842 3.746
Kostenanteil Warenwirtschaft
Rx-FAM / Rezepturen / Stoffe / parenterale Lösungen insgesamt
1.444 1.398 1.360 1.318 1.262 1.236
Kostenanteil Beratung Rx- FAM/Rezepturen (inkl. bisher nicht erfasste Leistungen Rx) 3.344 3.153 3.005 2.828 2.580 2.510
GKV-Rabatt (1,77 € abzgl. Mwst.) GKV 921 921 921 892 917 873
Kosten absoluter Festzuschlag Rx- FAM/Rezepturen/Stoffe 4.265 4.074 3.926 3.720 3.497 3.383
Absoluter Festzuschlag Rx- FAM/Standardrezeptur/Stoffe 5,80  5,54  5,33  5,12  4,86  4,71 
Minuten Beratung pro Packung 6,9 6,7 6,7 6,6 6,6 6,5
Absoluter Festzuschlag GKV 4,31  4,05  3,85  3,63 € 3,37  3,22 
Minuten Beratung pro Packung GKV 5,1 4,9 4,8 4,7 4,6 4,5

Mehr Geld für Notdienste und BtM-Abgabe

Doch neben der Absenkung des Fixhonorars empfehlen die Gutachter noch viele weitere Änderungen an der Arzneimittelpreisverordnung. Eine von ihnen ist die Erhöhung der Notdienstpauschale, denn aus Sicht der Agentur 2HM sind die Nacht- und Notdienste der Apotheker derzeit nicht kostendeckend. Laut Agentur werden die Apotheker im kommenden Jahr etwa 200 Millionen Euro Kosten für den Notdienst aufbringen müssen. Aber weder über die Einnahmen aus der Notdienstgebühr (insgesamt etwa 8 Millionen Euro pro Jahr) noch aus den Einnahmen aus der Notdienstpauschale (etwa 117 Millionen Euro) können diese Kosten gedeckt werden. Die Gutachter empfehlen dabei die Erhöhung der Pauschale um 10 Cent auf dann 26 Cent pro Packung. Tabelle 1 zeigt die zugrunde liegende Rechnung.

Tabelle 2: Gemeinkosten nach Nacht- und Notdiensttariflohn; Gesamtkosten inkl. Personal.Werte in kursiv: Fortschreibung. (VZÄ=Vollzeitäquivalente)  Berechnung durch 2hm & Associates GmbH.

Jahr 2018 2017 2016 2015 2014 2013
1 Minute Gemeinkosten
pro VZÄ
0,31 € 0,29 € 0,28 € 0,27 € 0,25 € 0,24 €
Öffnungsminuten Notdienst gesamt (in Mio. €) 375,2 378,6 379,9 382,0 388,0 392,3
Gemeinkosten Nacht- und Notdienstzeiten (in Mio. €)
114,7 110,4 105,1 103,3 96,8 94,6
Verwaltungskosten NNF (in Mio. €) 2 2 2 1,6 2,2
Entwicklung * -1,0% -1,0% 24,6% -26,5%
Zu deckende Gemeinkosten insgesamt (in Mio. €) 116,7 112,4 107,2 104,9 99,0 94,7
Zu deckende Kosten Personal- und Gemeinkosten insgesamt (in Mio. €) 200,4 190,9 181,3 169,1 164,4 160,1

Und auch bei der Abgabe von Betäubungsmitteln sehen die BMWi-Gutachter Nachholbedarf. Insbesondere weil nur Apotheker solche Rezepte bearbeiten dürfen, müssten hier rund 120 Millionen Euro pro Jahr mehr ins System fließen, erklärt die Agentur – also viermal so viel wie aktuell, dann wäre das System kostendeckend an dieser Stelle. 2HM schlägt daher vor, die Pauschale für dokumentationspflichtige Rezepte auf 14,30 Euro zu erhöhen. Derzeit erhalten Apotheker 2,91 Euro für solche Arzneimittel.

Tabelle 2: Berechnung einer kostendeckenden Vergütung der BtM-Abgabe: Anzahlen, Zeitaufwand, Kosten pro BtM und hochgerechnet auf die Gesamtanzahl der BtM. Aufwand 50% Inhaber/-in; 50% Approbierte. Berechnung rückwirkend und fortschreibend für den Zeitraum 2013 bis 2018. Berechnung durch 2hm & Associates GmbH.

Jahr 2018 2017 2016 2015 2014 2013
Leistungsparameter Abgabe von Arzneimitteln
mit erhöhtem Dokumentationsaufwand
Aufwand in Minuten für die BtM-Abgabe
BtM (Personal + Gemeinkosten)
13,5 13,5 13,5 13,5 13,5 13,5
Anzahl BtM-Abgaben (ABDA)
(in Mio. Verordnungen.)
11,0 10,7 10,5 10,2 9,8 9,7
Anzahl BtM-Abgaben (GKV)
(in Mio. Verordnungen.)
12,4 12,3 12,1 11,8 11,8 11,5
Anzahl BtM-Abgaben (Phagro)
(in Mio. Verordnungen.)
13,3 13,0 12,8 12,6 12,4 12,0
Entwicklung* 1,7% 2,2% 1,5% 1,5% 3,6%  
Anzahl T-Rezepte (Lenalidomid, Pomalidomid, Thalidomid) (ABDA) 73.512 62.063 52.751 44.210 37.348 32.402
Entwicklung* 18,4% 17,7% 19,3% 18,4% 15,3%  
Gesamtanzahl dokumentationspflichtige Arzneimittel (in Mio. Verordnungen) 13,3 13,1 12,8 12,6 12,4 12,0
Entwicklung* 3,0% 2,5% 2,5% 3,8% 1,3%  
Kostendeckender absoluter BtM-Zuschlag
BtM (Personal + Gemeinkosten)
14,30 € 13,90 € 13,60 € 13,10 € 12,60 € 12,20 €
Vergütungsparameter Abgabe von Arzneimitteln
mit erhöhtem Dokumentationsaufwand
Aktuelle Vergütung (rückwirkend angewendet) (in Mio. €) 38,8 38,2 37,3 36,7 36,2 34,9
Differenz Kostendeckung
(in Mio. €)
-151,8 -143,7 -137,0 -128,6 -120,0 -111,8
Kostendeckende Abgabe BtM (in Mio. €) 190,6 181,9 174,3 165,3 156,2 146,7
* Basis Fortschreibung: Gleitender Durchschnitt 3 Jahre

Alle Änderungen im Überblick

Doch damit nicht genug. Neben der Absenkung des Fixums und den Zuschlägen bei Notdiensten und der BtM-Abgabe fordert die Agentur 2HM die Abänderung mehrerer anderer Positionen in der Arzneimittelpreisverordnung. Damit die Kostendeckung erreicht werden kann, sollen die in Abbildung 2 dargestellten Änderungen umgesetzt werden, so die Empfehlung.

(2HM & Associates GmbH)
Abb. 2: Struktur der AMPreisV bei kostendeckender Vergütung

Rechnet man alle Abzüge und Aufschläge zusammen, sollen die Apotheken laut Gutachten insgesamt weniger verdienen. Die Kassen würden somit Geld einsparen. Die Agentur selbst spricht von „Einsparungen bei den Kostenträgern sowie Vergütungsrückgängen bei den Apotheken“. Wie in den Medien bereits dargestellt, kommen die Gutachter auf eine Summe von 1,1 Milliarden Euro, die pro Jahr zu viel gezahlt werde an die Pharmazeuten. In der folgenden Tabelle 3 sind alle Mehrausgaben und Einsparungen zusammengefasst.

Tabelle 3: Gesamtsystematik Vergütung: Auswirkung einer kostendeckenden Vergütung auf die Ausgaben der Kostenträger. Berechnung durch 2hm & Associates GmbH.

Kostenwirkung 
GKV / PKV / Beihilfe / Selbstzahler 2018
Kosten- deckende AMPreisV aktuelle AMPreisV Ersparnis Kostenträger bei Kosten-deckung Ersparnis pro Leistung (Packung/ Notdienst)
Relativer Festzuschlag Rx- FAM / Standardrezeptur (in Mio. €) 1.444 884 -560 1,82 €
Absoluter Festzuschlag Rx-
FAM / Standardrezeptur (in Mio. €)
3.344 5.241 1.896
Kostendeckung Notdienst (in Mio. €) 200 117 -83 -202,95 €
Kostendeckung BtM (in Mio. €) 191 39 -152 -11,38 €
Kostendeckung Rezepturen (vereinfacht, nur Arbeitspreise) (in Mio. €) 259 50 -210 -24,63 €
Kostendeckende Zubereitung Parenterale Lösungen (in Mio. €) 177 410 233 48,46 €
insgesamt Vergütung AMPreisV (in Mio. €) 5.615 6.741 1.125  
insgesamt Vergütung AMPreisV ohne Parenterale (in Mio. €) 5.438 6.330 892  

Was aber bedeuten diese Einsparungen oder aus Kassensicht Minderausgaben für den Betrieb einer Apotheke? Um wie viel wird sich das Ergebnis einer Apotheke im Schnitt verringern? DAZ-Autor Thomas Müller-Bohn hatte bereits ausführlich vorgerechnet, dass die Gutachter Verluste von 45.000 Euro pro Apotheke hinnehmen würden. (Tabelle 4) Die Agentur selbst erklärt das so:


„Es wird unterschieden zwischen Apotheken mit und ohne Zubereitung von parenteralen Lösungen. Durch die Vergütungsänderung zeigt sich pro Apotheke eine Einnahmenreduktion von ca. 45.000 Euro. Welche Ergebniswirkung sich tatsächlich ergibt, hängt insbesondere davon ab, ob die Apotheken die Preise für OTC und Freiwahl dahingehend erhöhen, dass sie ebenfalls kostendeckend angeboten werden bzw. mindestens so erhöht werden, dass die Einnahmereduktion bei Rx ausgeglichen wird. Durch die Erhöhungen bei Rezepturen und insbesondere auch der Notdienstvergütung profitieren überdurchschnittlich ländliche Apotheken von der Vergütungsumstellung. Zytostatika-Apotheken realisieren bei kostendeckender Vergütung ca. 777.000 Euro weniger Erlöse durch die Zubereitung von parenteralen Lösungen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Erlöslage sind die Apotheken jedoch nicht gefährdet, den kalkulatorischen Unternehmerlohn nicht zu realisieren.“


Tabelle 4: Gesamtsystematik Vergütung: Auswirkung einer kostendeckenden Vergütung auf die Einnahmen der Apotheken. Ausgleichsberechnung für Non-Rx zur Wiederherstellung des aktuellen Rohertrags. Berechnung durch 2HM & Associates GmbH.

Einnahmewirkung Apotheken 2018 kostendeckende
AMPreisV
Aktuelle AMPreisV Reduktion Einnahmen
Ergebniswirkung pro Apotheke ohne Zubereitung parenteraler Lösungen
Apothekenanzahl 2018 19.610 19.610  
Rohertrag Rx pro Apotheke 277.319 € 322.802 € 45.484 €
Ausgleichsrechnung OTC/Freiwahl pro Apotheke
Kosten pro Apotheke Gesamtsortiment 568.626 € 568.626 €  
für Ausgleich notwendiger Rohertrag sonstiges Sortiment 291.307 € 245.823 €  
für Ausgleich notwendiger Rohertrag pro anderer Packung 5,24 € 4,42 €  
Aktueller durchschnittlicher Rabatt auf OTC/Freiwahl (Quelle: Insight Health 2017); mögliche Reduktion 0,03 € 0,85 €  
Ergebniswirkung pro Apotheke mit Zubereitung parenteraler Lösungen
Apothekenanzahl 2018 300 300  
Rohertrag parenterale Zubereitungen 591.033 € 1.368.089 € 777.055 €


Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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4 Kommentare

Gutachten 2hm

von Gerhard Zück am 13.12.2017 um 23:26 Uhr

Nach wie vor wird aus einem noch nicht veröffentlichten Text zitiert. Alle Bruchstücke werden eifrigst kommentiert, im obigen Fall offensichtlich nicht. Woher stammen die noch nicht veröffentlichten Informationen ?
Was ist die Grundlage für das ganze Gutachten ? Wird es im Vergleich mit evidenzbasierten Studien in der Medizin
standhalten ? Evidenzbasiert = auf der Basis empirisch zusammengetragener und bewerteter wissenschaftlicher Erkenntnisse erfolgend (von diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen) Quelle: Duden
Wohl kaum ! Es sind differierende statistische Aussagen +
Selbstaussagen von X? Apotheker-Kollegen/innen.
Die Wichtung des zur Verfügung stehenden Materials
war in den Händen der Beauftragten/Bezahlten. Qui custodiet custodes ?

MfG
G.Zück

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Immerhin 5 Minuten für die Beratung

von Rita Längert am 13.12.2017 um 18:37 Uhr

dafür aber 20 Minuten für die Bestellung von diversen AMNOG-preisregulierten AM, wo man inzwischen schon eine eidesstattliche!!! Erklärung abgeben muß, daß das Medikament auch wirklich für einen Patienten bestimmt ist (Vesikur, danke für das Vertrauen Astellas).
Vielleicht hätten sich die "Gutachter" mal in die Niederungen einer ganz normalen Apotheke begeben sollen, um den täglichen Irrsinn life mitzuerleben, als eine derart verquirlte S... zu Papier zu bringen.

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.

von Anita Peter am 13.12.2017 um 17:07 Uhr

Der selbstständige Apotheker mit persönlicher Haftung und 80 Stunde Woche, 2 Wochen Urlaub im Jahr, darf also nicht mehr als den kalkulatorischen Unternehmerlohn verdienen. Dann sollten sie die Apotheken lieber gleich verstaatlichen und uns verbeamten.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Frage

von Dr.Diefenbach am 13.12.2017 um 16:53 Uhr

Wem aus unseren Fachkreisen fällt bitte zu soviel Irrsinn was ein??

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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