Apothekenvergütung

Das sind die wichtigsten Statistiken im Honorar-Gutachten

Berlin - 13.12.2017, 16:00 Uhr

(Foto: Westend61 / picture alliance | Diagramm: 2HM)

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Mehr Geld für Notdienste und BtM-Abgabe

Doch neben der Absenkung des Fixhonorars empfehlen die Gutachter noch viele weitere Änderungen an der Arzneimittelpreisverordnung. Eine von ihnen ist die Erhöhung der Notdienstpauschale, denn aus Sicht der Agentur 2HM sind die Nacht- und Notdienste der Apotheker derzeit nicht kostendeckend. Laut Agentur werden die Apotheker im kommenden Jahr etwa 200 Millionen Euro Kosten für den Notdienst aufbringen müssen. Aber weder über die Einnahmen aus der Notdienstgebühr (insgesamt etwa 8 Millionen Euro pro Jahr) noch aus den Einnahmen aus der Notdienstpauschale (etwa 117 Millionen Euro) können diese Kosten gedeckt werden. Die Gutachter empfehlen dabei die Erhöhung der Pauschale um 10 Cent auf dann 26 Cent pro Packung. Tabelle 1 zeigt die zugrunde liegende Rechnung.

Tabelle 2: Gemeinkosten nach Nacht- und Notdiensttariflohn; Gesamtkosten inkl. Personal.Werte in kursiv: Fortschreibung. (VZÄ=Vollzeitäquivalente)  Berechnung durch 2hm & Associates GmbH.

Jahr 2018 2017 2016 2015 2014 2013
1 Minute Gemeinkosten
pro VZÄ
0,31 € 0,29 € 0,28 € 0,27 € 0,25 € 0,24 €
Öffnungsminuten Notdienst gesamt (in Mio. €) 375,2 378,6 379,9 382,0 388,0 392,3
Gemeinkosten Nacht- und Notdienstzeiten (in Mio. €)
114,7 110,4 105,1 103,3 96,8 94,6
Verwaltungskosten NNF (in Mio. €) 2 2 2 1,6 2,2
Entwicklung * -1,0% -1,0% 24,6% -26,5%
Zu deckende Gemeinkosten insgesamt (in Mio. €) 116,7 112,4 107,2 104,9 99,0 94,7
Zu deckende Kosten Personal- und Gemeinkosten insgesamt (in Mio. €) 200,4 190,9 181,3 169,1 164,4 160,1

Und auch bei der Abgabe von Betäubungsmitteln sehen die BMWi-Gutachter Nachholbedarf. Insbesondere weil nur Apotheker solche Rezepte bearbeiten dürfen, müssten hier rund 120 Millionen Euro pro Jahr mehr ins System fließen, erklärt die Agentur – also viermal so viel wie aktuell, dann wäre das System kostendeckend an dieser Stelle. 2HM schlägt daher vor, die Pauschale für dokumentationspflichtige Rezepte auf 14,30 Euro zu erhöhen. Derzeit erhalten Apotheker 2,91 Euro für solche Arzneimittel.

Tabelle 2: Berechnung einer kostendeckenden Vergütung der BtM-Abgabe: Anzahlen, Zeitaufwand, Kosten pro BtM und hochgerechnet auf die Gesamtanzahl der BtM. Aufwand 50% Inhaber/-in; 50% Approbierte. Berechnung rückwirkend und fortschreibend für den Zeitraum 2013 bis 2018. Berechnung durch 2hm & Associates GmbH.

Jahr 2018 2017 2016 2015 2014 2013
Leistungsparameter Abgabe von Arzneimitteln
mit erhöhtem Dokumentationsaufwand
Aufwand in Minuten für die BtM-Abgabe
BtM (Personal + Gemeinkosten)
13,5 13,5 13,5 13,5 13,5 13,5
Anzahl BtM-Abgaben (ABDA)
(in Mio. Verordnungen.)
11,0 10,7 10,5 10,2 9,8 9,7
Anzahl BtM-Abgaben (GKV)
(in Mio. Verordnungen.)
12,4 12,3 12,1 11,8 11,8 11,5
Anzahl BtM-Abgaben (Phagro)
(in Mio. Verordnungen.)
13,3 13,0 12,8 12,6 12,4 12,0
Entwicklung* 1,7% 2,2% 1,5% 1,5% 3,6%  
Anzahl T-Rezepte (Lenalidomid, Pomalidomid, Thalidomid) (ABDA) 73.512 62.063 52.751 44.210 37.348 32.402
Entwicklung* 18,4% 17,7% 19,3% 18,4% 15,3%  
Gesamtanzahl dokumentationspflichtige Arzneimittel (in Mio. Verordnungen) 13,3 13,1 12,8 12,6 12,4 12,0
Entwicklung* 3,0% 2,5% 2,5% 3,8% 1,3%  
Kostendeckender absoluter BtM-Zuschlag
BtM (Personal + Gemeinkosten)
14,30 € 13,90 € 13,60 € 13,10 € 12,60 € 12,20 €
Vergütungsparameter Abgabe von Arzneimitteln
mit erhöhtem Dokumentationsaufwand
Aktuelle Vergütung (rückwirkend angewendet) (in Mio. €) 38,8 38,2 37,3 36,7 36,2 34,9
Differenz Kostendeckung
(in Mio. €)
-151,8 -143,7 -137,0 -128,6 -120,0 -111,8
Kostendeckende Abgabe BtM (in Mio. €) 190,6 181,9 174,3 165,3 156,2 146,7
* Basis Fortschreibung: Gleitender Durchschnitt 3 Jahre


Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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4 Kommentare

Gutachten 2hm

von Gerhard Zück am 13.12.2017 um 23:26 Uhr

Nach wie vor wird aus einem noch nicht veröffentlichten Text zitiert. Alle Bruchstücke werden eifrigst kommentiert, im obigen Fall offensichtlich nicht. Woher stammen die noch nicht veröffentlichten Informationen ?
Was ist die Grundlage für das ganze Gutachten ? Wird es im Vergleich mit evidenzbasierten Studien in der Medizin
standhalten ? Evidenzbasiert = auf der Basis empirisch zusammengetragener und bewerteter wissenschaftlicher Erkenntnisse erfolgend (von diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen) Quelle: Duden
Wohl kaum ! Es sind differierende statistische Aussagen +
Selbstaussagen von X? Apotheker-Kollegen/innen.
Die Wichtung des zur Verfügung stehenden Materials
war in den Händen der Beauftragten/Bezahlten. Qui custodiet custodes ?

MfG
G.Zück

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Immerhin 5 Minuten für die Beratung

von Rita Längert am 13.12.2017 um 18:37 Uhr

dafür aber 20 Minuten für die Bestellung von diversen AMNOG-preisregulierten AM, wo man inzwischen schon eine eidesstattliche!!! Erklärung abgeben muß, daß das Medikament auch wirklich für einen Patienten bestimmt ist (Vesikur, danke für das Vertrauen Astellas).
Vielleicht hätten sich die "Gutachter" mal in die Niederungen einer ganz normalen Apotheke begeben sollen, um den täglichen Irrsinn life mitzuerleben, als eine derart verquirlte S... zu Papier zu bringen.

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.

von Anita Peter am 13.12.2017 um 17:07 Uhr

Der selbstständige Apotheker mit persönlicher Haftung und 80 Stunde Woche, 2 Wochen Urlaub im Jahr, darf also nicht mehr als den kalkulatorischen Unternehmerlohn verdienen. Dann sollten sie die Apotheken lieber gleich verstaatlichen und uns verbeamten.

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Frage

von Dr.Diefenbach am 13.12.2017 um 16:53 Uhr

Wem aus unseren Fachkreisen fällt bitte zu soviel Irrsinn was ein??

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