WHO 

Softdrink-Steuer gegen nicht übertragbare Krankheiten

Stuttgart - 08.12.2017, 09:15 Uhr

Softdrinks sollen in Zukunft
nicht mehr so viel Gewicht auf die Hüften bringen – dafür sollen höhere Preise
sorgen. Diesen Schritt lobt die WHO als mutig und stark.
(Foto: Ingo Bartussek  / stock.adobe.com)

Softdrinks sollen in Zukunft nicht mehr so viel Gewicht auf die Hüften bringen – dafür sollen höhere Preise sorgen. Diesen Schritt lobt die WHO als mutig und stark. (Foto: Ingo Bartussek  / stock.adobe.com)


Warum die Hersteller in Europa nicht am Zucker sparen

Am vergangenen Dienstag hatte die WHO bereits eine neue Studie zu dem Thema veröffentlicht: „Positive und negative Anreize zur Zuckerreduktion in verarbeiteten Lebensmitteln: eine erläuternde Analyse der Versorgungskette“. Sie soll ergründen, warum die Hersteller weiterhin so große Mengen Zucker einsetzen. Sie kommt zu dem Schluss, dass es „mehr positive als negative Anreize für die Herstellung von Lebensmitteln mit hohem Zuckergehalt“ gibt.

Die WHO erklärt den Reiz des Zuckers in ihrer Studie so...

  • wird als goldener Standard zum Süßen wahrgenommen,
  • ist gut verfügbar, kostengünstig und im Überfluss vorhanden, weil er sich aus einer Vielzahl von Quellen erschließen lässt,
  • beeinflusst die Wettbewerbsfähigkeit von Herstellern und Handel,
  • soll die „Wahlfreiheit“ der Verbraucher garantieren,
  • wird weiterhin gerne konsumiert,
  • beeinflusst wesentliche funktionelle Eigenschaften industriell hergestellter Lebensmittel,
  • genießt teilweise größeres Vertrauen bei den Verbrauchern als künstliche Süßstoffe.

Die neue Publikation der WHO soll nun die Umsetzung der Leitlinien der WHO, über den Konsum freier Zucker, unterstützen: „Wir verfügen bereits über ermutigende Beispiele aus mehreren Ländern in Europa, die bewiesen haben, dass es möglich ist, die Industrie zu einer Senkung des Zuckergehalts in Lebensmitteln zu veranlassen: durch spezifische, zeitgebundene Zielvorgaben für die Zuckerreduktion und eine erläuternde Kennzeichnung auf der Vorderseite von Verpackungen. Andere haben gesetzliche Vorschriften eingeführt, etwa zur Besteuerung zuckerhaltiger Getränke oder zur Einschränkung der Vermarktung stark zuckerhaltiger Produkte an Kinder.“ 



Diana Moll, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (dm)
redaktion@daz.online


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