Beschluss des EU-Binnenmarktausschusses

Heilberufler bleiben im EU-Dienstleistungspaket

Berlin - 06.12.2017, 14:00 Uhr

Droht Apothekern neues Ungemach aus Europa? (Foto: picture alliance / APA / picturedesk.com / Michael Gruber)

Droht Apothekern neues Ungemach aus Europa? (Foto: picture alliance / APA / picturedesk.com / Michael Gruber)


Kritik gehört – doch am Ende reicht es nur für einen Kompromiss

Kürzlich erhielten die Heilberufler vom Gesundheitsausschuss des EU-Parlamentes (ENVI) Rückendeckung: Dieser hatte Mitte Oktober einer Stellungnahme zugestimmt, mit der ausdrücklich eine Ausnahme der Gesundheitsberufe aus dem Geltungsbereich der Richtlinie gefordert wird. Denn die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Gesundheitspolitik sei uneingeschränkt zu achten, hieß es. 
 

Auch Andreas Schwab, deutscher Europa-Abgeordneter und Berichterstatter für die umstrittene Initiative im federführend zuständigen Binnenmarktausschuss (IMCO), konnte die Kritik verstehen und hatte im Sommer eine solche Bereichsausnahme vorgeschlagen. Doch dafür konnte er im IMCO keine Mehrheit finden. Daraufhin, so erklärt Schwab in einer Pressemitteilung, habe er nach einem „mehrheitsfähigen Kompromiss“ gesucht. Aus seiner Sicht wurde er gefunden: Man habe sich darauf einigen können, „die Medizinberufe in der Richtlinie zu belassen, ihnen aber einen besonders großen Beurteilungsspielraum im Hinblick auf das hohe Gut der Gesundheit der Bürger zuzugestehen“.

Tatsächlich gibt es in seinem Kompromissvorschlag deklaratorische Bezugnahmen auf den unionsrechtlich verankerten Grundsatz, dass bei der Festlegung aller Unionspolitiken und -maßnahmen ein hohes Gesundheitsschutzniveau sicherzustellen ist (Art. 168 Abs. 1 AEUV). In den – nicht bindenden – Erwägungsgründen wird dies noch deutlicher untermauert.

Das letzte Wort ist mit dem Beschluss des Ausschusses noch nicht gesprochen. Nun stehen zunächst Trilog-Verhandungen zwischen dem Europa-Parlament, dem Rat und der Kommission an. Dann gilt es, sich auf den endgültigen Text der Richtlinie zur Verhältnismäßigkeitsprüfung zu einigen. Und auch wenn diese verabschiedet ist, muss noch eine Umsetzung in nationales Recht erfolgen.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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