Beschluss des EU-Binnenmarktausschusses

Heilberufler bleiben im EU-Dienstleistungspaket

Berlin - 06.12.2017, 14:00 Uhr

Droht Apothekern neues Ungemach aus Europa? (Foto: picture alliance / APA / picturedesk.com / Michael Gruber)

Droht Apothekern neues Ungemach aus Europa? (Foto: picture alliance / APA / picturedesk.com / Michael Gruber)


Die EU-Kommission will den Binnenmarkt für Freiberufler und ihre Dienstleistungen stärken. Dazu sollen Regelungen zur Berufsausübung und -zulassung künftig nach einem EU-Kriterienkatalog auf ihre Verhältnismäßigkeit hin überprüft werden. Nicht nur Apotheker und Ärzte in Deutschland hatten gefordert, die Heilberufe hierbei auszunehmen. Dennoch hat der federführend zuständige Binnenmarktausschuss nun einen Kompromiss ohne Ausnahme beschlossen. Das letzte Wort ist aber noch nicht gesprochen.

Das EU-Dienstleistungspaket, das insgesamt drei Gesetzgebungsvorschläge umfasst, bereitet den Apothekern seit geraumer Zeit Sorgen. Laut EU-Kommission geht es darum, es Unternehmen und Freiberuflern leichter zu machen, Dienstleistungen in der gesamten EU zu erbringen.

Eine der vorgesehenen Maßnahmen ist der „Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen“. Diese Richtlinie bezweckt, EU-weite Maßstäbe für die Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer, nationaler Berufsregulierungen oder vor Änderungen bestehender Regelungen festzulegen. Zwar müssen solche Regulierungen auch jetzt schon verhältnismäßig sein. Doch tatsächlich läuft diese Prüfung in den Mitgliedstaaten uneinheitlich. Somit erschwerten einige nationale Regelungen den Zugang zu diesen Berufen letztlich doch unverhältnismäßig, so die Meinung in Brüssel. Und das will man ändern: Berufstätige aus dem EU-Ausland sollen nicht mehr durch binnenmarktwidrige nationale Regelungen fern gehalten werden können.

Zudem soll es eine verschärfte Notifizierungspflicht geben: Ein Mitgliedstaat darf demnach einen notifizierungspflichtigen Entwurf nach einer Vorwarnung der Kommission, die die Vereinbarkeit mit der Dienstleistungsrichtlinie prüft, mindestens drei Monate nicht erlassen.

Diese Pläne passen vielen Freiberuflern und auch Handwerkern nicht. Zahlreiche Stellungnahmen wurden zu dem Vorhaben formuliert. Nicht zuletzt von Apothekern und Ärzten. Sie sehen keine Vorteile gegenüber der bereits seit 2006 bestehenden Dienstleistungsrichtlinie – sie fürchten nur mehr Aufwand. Auch einige EU-Mitgliedstaaten haben ihre Probleme mit den Vorschlägen aus Brüssel. Sie sehen sich in ihren eigenen Hoheitsrechten beschnitten. Daher hatten Deutschland, Frankreich und Österreich auch Subsidiaritätsrüge erhoben.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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