Digitalisierung des Gesundheitswesens

Ethikrat warnt vor Kontrollverlusten und Entgrenzungen

Karlsruhe - 01.12.2017, 09:15 Uhr

(Foto: Milles Studio / AdobeStock)

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Abgestufte Einwilligungsprozesse als Option

Denkbar sind hier beispielsweise abgestufte Einwilligungsprozesse, die sich an den Interessen und Präferenzen der Bürger orientieren. „Die empfohlenen Maßnahmen sollten zeitnah verwirklicht und finanziert werden“, erklärt der Ethikrat. Doch die Stellungnahme wurde nicht im Konsens verfasst: Ethikrats-Mitglied Christiane Fischer, Geschäftsführerin der Aktion „Mein Essen zahl ich selbst“ (MEZIS), veröffentlicht ein Sondervotum: Sie fordert einen Verzicht auf die Nutzung von Big Data, sofern ein umfassender Datenschutz samt effektiver technischer Standards und das Recht auf Vergessen nicht gewährleistet werden können. 

Wer braucht den Datenschutz?

Hierbei darf sie sich durch aktuelle Zahlen des BKK-Dachverbands  gestärkt sehen: Während teils erklärt wird, Datenschutz sei nur etwas für Gesunde – so beispielsweise von CDU-Politiker Jens Spahn – ist für multimorbide Patienten der Datenschutz sogar wichtiger als für Gesunde, obwohl sie sich durch eine Freigabe ihrer Informationen ja durchaus auch Hoffnungen auf mehr Forschungsmöglichkeiten machen könnten.

„Es geht darum, die technischen Möglichkeiten der massenhaften Datenauswertung für die medizinische Forschung und Versorgung zu nutzen und gleichzeitig den Schutz der Privatsphäre sicherzustellen“, betont Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe anlässlich der Stellungnahme. Gerade im Gesundheitsbereich müsse die Diskussion über das technisch Machbare „immer mit einer Diskussion über das Menschengemäße einhergehen“, erklärt er. „Der Ethikrat leistet mit seiner umfassenden Stellungnahme dazu einen ganz wichtigen Beitrag.“



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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