Skandal in Bottrop

Kassen halten Millionensumme von Zyto-Apotheker zurück

Karlsruhe - 30.11.2017, 11:15 Uhr

Peter S. mit seinen Anwälten. (Foto: dpa) 

Peter S. mit seinen Anwälten. (Foto: dpa) 


Die Vernehmung eines Rechenzentrum-Mitarbeiters ergab beim Prozess gegen den Bottroper Zyto-Apotheker Peter S., dass Krankenkassen eine Summe von rund 3 Millionen Euro nicht ausgezahlt haben. Laut dem Mitarbeiter wollen sie so Schadensersatzansprüche ausgleichen können, schreibt das Recherchenetzwerk Correctiv.

Am Mittwoch wurde beim Prozess um den, wegen Unterdosierungen angeklagten, Zyto-Apotheker Peter S. vom Landgericht Essen der Prokurist Thomas Tix des Apothekenrechenzentrums ALG vernommen. Nach Aussage des Mitarbeiters habe die Bottroper Apotheke seit 2012 alle Kassenrezepte – wie später auch Privatrezepte – über die Firma abgerechnet, berichtet das Recherchenetzwerk Correctiv aus dem Gerichtssaal. 
Da die Staatsanwaltschaft alle Krebsmittel aus dem Zyto-Labor von S. als fehlerhaft hergestellt ansieht, beläuft sich der geschätzte Gesamtschaden allein hierfür auf gut 56 Millionen Euro – hinzu kommen noch weitere Arzneimittel, die aber nicht Teil der Anklage sind. 

Apotheke schuldet dem Rechenzentrum 30 000 Euro

Wie Tix laut „Correctiv“ aussagte, halten mehrere Krankenkassen eine Summe von 3 Millionen Euro zurück – für mögliche Schadensersatzansprüche, so Tix. Außerdem schulde die Apotheke, die ohne Zyto-Labor weitergeführt wird, dem Rechenzentrum eine Summe von rund 30 000 Euro.

Ein Teil der Befragung drehte sich um den Herstellerrabatt – auch da die Pharmafirmen womöglich Unregelmäßigkeiten hätten feststellen können, wenn die verkauften Wirkstoffmengen nicht zu den Rabattzahlungen passten. Nachfragen zu dem Thema von einem Nebenklage-Vertreter sollen laut „Correctiv“ jedoch durch die Verteidigung von S. verwehrt worden sein – der Vorsitzende Richter habe dem Einwurf stattgegeben. 

Fahnder übersahen Raum mit Unterlagen in Noweda-Wannen 

Einen Teilerfolg erzielten die Verteidiger auch an anderer Stelle, indem sie zwei mögliche Rechenfehler der Staatsanwaltschaft aufzeigten. Außerdem wies der Vorsitzende Richter Johannes Hidding einen Antrag eines Nebenklägers auf Einsicht in geschwärzte Akten ab – dieser hatte laut dem Recherchebüro vorgebracht, die Nebenklage werde „sonst zum Zaungast“. Doch sei vom Gesetzgeber nicht vorgesehen, dass Nebenkläger die gleichen Akteneinsichtsrechte wie die Verteidigung haben, erklärte Hidding nach dem Bericht von „Correctiv“.

Laut dem Recherchebüro gab es außerdem eine Ermittlungspanne: Bei der Razzia vor einem Jahr sollen die Ermittlungskräfte ein als „Technikraum“ gekennzeichnetes Zimmer übersehen haben. Neben einem halben Dutzend aufgefundener Wannen des Großhändlers Noweda, in denen S. Herstellungsprotokolle gelagert haben soll, lagerten hinter der Tür weitere 18 Wannen mit Zytostatika-Bestellungen und Herstellungsprotokollen aus den Jahren 2015 und 2016, erklärt „Correctiv“. Auf den Protokollen sollen außerdem Unterschriften gefehlt haben.

Erst nach neun Monaten sollen die Wannen durch einen Zufallsfund eines Mitarbeiters bemerkt worden sein, heißt es. Die Staatsanwaltschaft argumentiert laut dem Recherchebüro, die Unterlagen seien digital erfasst worden und daher für die Ermittlungen nicht von Belang. Auch zur Frage, wer Zugang zu dem Raum gehabt habe, ist offenbar nicht ermittelt worden. „Wir haben dazu keine Ermittlungen durchgeführt, da die Papiere keinen Beweiswert besaßen“, erklärte die Staatsanwaltschaft laut „Correctiv“. 



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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