Arzneimittel-Lagerung

Wie gehen die Großhändler mit Kühl-Retouren um?

Berlin - 23.11.2017, 07:00 Uhr

Stimmt die Temperatur? Dokumentiert werden muss ohnehin, aber will der Großhändler das im Retourenfall auch sehen? (Foto: Schelbert / DAZ)

Stimmt die Temperatur? Dokumentiert werden muss ohnehin, aber will der Großhändler das im Retourenfall auch sehen? (Foto: Schelbert / DAZ)


Das fordern Alliance, Noweda, Sanacorp und AEP 

Und auch bei Alliance Healthcare läuft es ähnlich, allerdings gibt es wohl ein Extra-Formular für die Apotheker. Eine Sprecherin dazu: „Bei allen Arzneimittelretouren muss der Kunde die Verkehrsfähigkeit bestätigen. Bei Kühlretouren gibt es zusätzlich ein separates Formularwesen. Zunächst muss der Kunde die Rücknahme mit einem Formular schriftlich anfragen. Es wird bei uns geprüft und dem Kunden eine vorbereitete Kühlbox geliefert. In der ‚Retourenkühlbox‘ ist dann mit einem weiteren ausgefüllten Formular die Bestätigung der Verkehrsfähigkeit und der Verlauf während des Retourenvorganges mit Datum und Uhrzeiten dokumentiert.“

Die Sanacorp verhält sich folgendermaßen: „In diesem Falle meldet unser Kunde diese Retoure bei seiner Niederlassung an. Dementsprechend wird eine entsprechende Kühlbox vorbereitet, die der Fahrer bei der nächsten Tour zur Abholung des Arzneimittels mitnimmt. Mit der Rückgabe der Ware muss vom Apotheker auch eine von ihm unterzeichnete Verkehrsfähigkeitserklärung abgegeben werden, die unter anderem auch die richtige Lagerung beinhaltet. Beim Eintreffen der Ware in der Sanacorp-Niederlassung wird die Temperatur zusätzlich geprüft und auch dokumentiert.“

Auch bei der Noweda reicht Bestätigung des Apothekers

Und die Noweda verlässt sich ebenfalls auf die Aussage des Apothekers. Eine Sprecherin der Noweda gegenüber DAZ.online: „Auf jedem Retourenschein befindet sich folgende Selbsterklärung, die in der Apotheke unterschrieben werden muss: „Ich bestätige, dass die hier aufgeführten und anliegend zurückgegebenen Waren verkehrsfähig im Sinne des Arzneimittelgesetzes bzw. des Lebensmittelgesetzes sind, vom Arzneimittelgroßhandel bezogen und seit der Lieferung ordnungsgemäß gelagert und gehandhabt wurden, insbesondere meinen Verantwortungsbereich nicht verlassen haben." Die Sprecherin erklärte zudem: "Der Retourenprozess ist bei Noweda ins QM-System eingebunden und die Rückgabe von kühlpflichtigen Artikeln muss von der Apotheke angemeldet werden. Zusätzlich werden Annahmezeitpunkt und Eingangstemperatur jeder Kühlretoure dokumentiert.“

Ein AEP-Sprecher antwortete knapp: „Der Apotheker muss schriftlich bestätigen, dass die Ware die gesamte Zeit ununterbrochen in der Kühlkette war.“



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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