Westfalen-Lippe

Wie geht die zuständige Kammer mit dem Zyto-Skandal um?

Münster - 22.11.2017, 07:00 Uhr

Die Delegiertenversammlung in Westfalen-Lippe, hier bei einer vorangegangenen Abstimmung, diskutierte auch über Zyto-Apotheker. (Foto: AKWL)

Die Delegiertenversammlung in Westfalen-Lippe, hier bei einer vorangegangenen Abstimmung, diskutierte auch über Zyto-Apotheker. (Foto: AKWL)


 „Peter S. ist unser Bischof Tebartz-van-Elst“

Und das könnte weit über das Thema Zytostatika hinaus beschädigt sein. So machte Dr. Klaus Fehske, Apotheker aus Hagen insbesondere die Verteidungungsstrategie der Kammer dafür verantwortlich, dass die ganze Apothekerschaft in Verdacht gerate, zweifelhafte Geschäfte zu machen und sich beispielsweise Waren an der Steuer vorbei beschaffe. Fehske stellte klar, dass er sich um die Reputation der Pharmazeuten sorge. Auch Aussagen, nach denen es einigen Patienten besser gehe, gerade weil sie ihre Arzneimittel nicht ordnungsgemäß bekommen hätten, hält Fehske für mehr als perfide. Wenn er in seiner Stadt finanzielle Unterstützung leiste, werde er mittlerweile mit dem Vorwurf konfrontiert, dass er ja nicht wisse, wohin er mit seinem Geld solle. Geld, das nach Ansicht vieler Menschen mit unlauteren Mittel erwirtschaftet sein muss.

Kammermitglied Fehske erklärte auf der Versammlung auch, dass er das Eintreten eines Effektes befürchte, wie es ihn damals beim verschwenderischen Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst gegeben hatte. Der Bischof hatte unter anderem durch den Kauf einer goldenen Badewanne mit Geldern des Bistums Schlagzeilen gemacht. Dessen Verhalten haben nicht nur der katholischen Kirche geschadet, sondern auch in der evangelischen massiv zu Austritten geführt. Und so werden die Machenschaften, die Peter S. vorgeworfen werden, nicht nur den Zyto-Apothekern sondern allen Apothekern schaden. „Unsere Kirchenaustritte sind DocMorris und Co.“ sagte Fehske.

Vorerst keine berufsrechtlichen Konsequenzen 

Der Vorschlag eines Vorstandsmitglieds, sich mit einer Resolution seitens der Kammer klar von Peter S. zu distanzieren, wurde schnell wieder verworfen beziehungsweise vertagt. Zur Begründung hieß es, dass das während des laufenden Prozesses nicht zielführend sei. Das käme einer Vorverurteilung durch die Kammer gleich. Wenn im Februar oder März des kommenden Jahres der Prozess dann zu Ende ist, sei es an der Zeit, gegebenenfalls über berufsrechtliche Konsequenzen nachzudenken.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


Diesen Artikel teilen:


2 Kommentare

Einspruch

von Dr. Angela Tucek am 22.11.2017 um 10:21 Uhr

Wenn dem Apotheker von der StA 2.5 Mio. zugerechnet werden, aber Krankenkassen sich erst gemeldet haben als 56 Mio. weg waren, wer hat denn dann die Differenz kassiert. Die Pharmaindustrie? Nach dem Motto: Beitragserhoehung statt Haftung?

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Zytoskandal

von Peter Kaiser am 22.11.2017 um 9:03 Uhr

Wenn sich die Machenschaften des Peter S. bestätigen, wird Ihn die ganze Härte der Justiz treffen und das ist gut so.
Dennoch habe ich zwei Bemerkungen:
Darf man vorEnde des Verfahrens jemanden medial vorverurteilen?
Haben die Krankenkassen nicht eine Mitschuld, denn bei der Medikamentenversorgung gilt das Prinzip möglichst billig?

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.