Arzneimittelsicherheit 

Patienten sollen mehr Nebenwirkungen melden

Remagen - 21.11.2017, 11:00 Uhr

Die europäischen Arzneimittelbehörden rufen die Patienten dazu auf, ihnen häufiger Nebenwirkungen zu melden. (Foto: Photo SG / stock.adobe.com)

Die europäischen Arzneimittelbehörden rufen die Patienten dazu auf, ihnen häufiger Nebenwirkungen zu melden. (Foto: Photo SG / stock.adobe.com)


In einer gemeinsamen Kampagne fordern die europäischen Arzneimittelbehörden dazu auf, ihnen verstärkt Verdachtsfälle von Nebenwirkungen zu melden. Die Botschaft richtet sich nicht an die Fachkreise, sondern an die Patienten. Dabei soll der Fokus auf unerwünschten Wirkungen durch rezeptfreie Arzneimittel liegen.

Während Pharmaunternehmen, Apotheker und Ärzte schon lange zur Meldung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) verpflichtet sind, ist dieses „Angebot“ für die Patienten noch relativ neu. Erst mit der neuen Pharmakovigilanz-Gesetzgebung aus dem Jahr 2012 sind sie explizit in das System zur Erfassung von Arzneimittelrisiken eingebunden. In der Packungsbeilage werden die Patienten direkt dazu aufgefordert, ihren Ärzten, Apothekern oder anderen Angehörigen der Gesundheitsberufe jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung zu melden. Sie können sich hierzu auch direkt an die Zulassungsbehörden (BfArM beziehungsweise PEI) wenden. Seitdem hat das Meldeaufkommen sukzessive zugenommen. Im letzten Jahr wurden in dem Informationsnetzwerk und Managementsystem EudraVigilance der EU rund 47.200 UAW-Meldungen von Patienten verzeichnet, ein bisschen weniger als im Jahr zuvor, aber immerhin bereits fast doppelt so viele wie im ersten Jahr der Erfassung von Patientenmeldungen (2012).

Spezieller Meldebogen für Patienten vorhanden

Im November letzten Jahres hatten die europäischen Arzneimittelbehörden die erste Kampagne gestartet, um die breite Öffentlichkeit diesbezüglich noch mehr wachzurütteln. Nun wird noch mal nachgelegt. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte verweist in einer aktuellen Pressemitteilung auf ein speziell für Verbraucher konzipiertes Online-Meldeformular sowie einen Meldebogen, mit dem Verdachtsfälle auch per Brief oder Fax gemeldet werden können: www.bfarm.de/uawmelden.

Die Daten werden über eine gesicherte Verbindung an die Datenbank übermittelt und selbstverständlich vertraulich behandelt, sichert das BfArM zu. Die Behörde informiert auch auf ihrem Twitter-Kanal darüber, wie wichtig das Melden von Nebenwirkungen ist. Die Patienten werden per Animation und über Tweets dazu aufgefordert, die Packungsbeilage zu lesen und die Anweisungen zur Dosierung und Einnahmedauer von Arzneimitteln zu beachten. 

Patienten sollen Arzneimittel nicht einfach absetzen

Die Meldung einer Nebenwirkung ersetze den Arztbesuch nicht, betont das BfArM. Nur der behandelnde Arzt könne und dürfe beurteilen, ob beispielsweise die Dosis eines verdächtigten Medikaments reduziert oder ob es gar abgesetzt werden müsse. Die medizinische Beurteilung des Falles durch einen Arzt, der den Patienten und die medizinischen Hintergründe gut kennt, ist für die Arzneimittelsicherheitsexperten beim BfArM eine wichtige Informationsquelle. Deswegen sollen eventuell vorhandene Arztbriefe oder Krankenhausberichte der eigentlichen Meldung beigefügt werden.



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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