Käufe auf dem Schwarzmarkt?

Hexal will notfalls gegen Bottroper Zyto-Apotheker vorgehen

Stuttgart - 15.11.2017, 14:30 Uhr

Der Angeklagte Peter S. sagt weiterhin nichts. Dafür erklärten seine Verteidiger am zweiten Verhandlungstag, die Analysen der Proben seien unhaltbar und die Staatsanwaltschaft habe Schwarzmarkteinkäufe nicht erfasst. (Foto: hfd / DAZ.online)

Der Angeklagte Peter S. sagt weiterhin nichts. Dafür erklärten seine Verteidiger am zweiten Verhandlungstag, die Analysen der Proben seien unhaltbar und die Staatsanwaltschaft habe Schwarzmarkteinkäufe nicht erfasst. (Foto: hfd / DAZ.online)


PEI weist Vorwürfe gegen Analysemethoden zurück

Auch den Vorwurf, die Analysemethoden seien unzuverlässig, mit denen laut Staatsanwaltschaft Unterdosierungen festgestellt wurden, wies das Paul-Ehrlich-Institut zurück: Es hatte monoklonale Antikörper untersucht, andere Proben waren beim Landeszentrum Gesundheit NRW analysiert worden. Gegenüber „Correctiv“ verwies das Institut darauf, dass im Europäischen Arzneibuch Methoden beschrieben seien, über die es möglich ist, „monoklonale Antikörper zweifelsfrei in den Infusionsbeuteln nachzuweisen“. „Diese Methoden sind definitiv wissenschaftlich valide, bestätigte eine Sprecherin gegenüber DAZ.online. „Deshalb können wir sicher sein, was wir nachgewiesen haben – oder auch eben nicht nachgewiesen haben.“

Das Landeszentrum Gesundheit NRW betonte auf Nachfrage, es habe „ein für die fachgerechte Untersuchung von Arzneimitteln akkreditiertes Labor“ – wie auch in Analytik und Interpretation der Ergebnisse entsprechend qualifizierte Mitarbeiter. „Wir verweisen darauf, dass wir als Arzneimitteluntersuchungsstelle des Landes fachgerechte Untersuchungen durchführen“, erklärte eine Pressesprecherin. Die durchgeführten Analysen seien wie „üblich und fachgerecht“ vorgenommen worden.

Laut dem Recherchebüro ist auch ein anderer möglicherweise entlastender Aspekt nicht stichhaltig: Die Strafverteidiger des Apothekers hätten „mit hartnäckigem Nachhaken“ vom Kriminalhauptkommissar bestätigt haben wollen, dass S. sich am Tag der Durchsuchungen vor gut einem Jahr vorbildlich um die Zytostatika-Versorgung seiner Patienten gekümmert habe. Die Ermittler hätten nach Auffassung der Verteidiger das Schicksal dieser Patienten „überhaupt nicht im Sinn gehabt“, schreibt „Correctiv“. „Die Versorgung war jedoch keine rühmliche Sonderleistung“, heißt es weiter. „Jeder Zyto-Apotheker hat einen Notfallplan.“  



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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