Bilanz nach 10 Jahren

Was hat die Verordnung über Kinderarzneimittel gebracht?

Remagen - 02.11.2017, 07:00 Uhr

Arzneimittel für die Kleinsten: Seit 10 Jahren gibt es die EU-Verordnung über Kinderarzneimittel. (Foto: picture alliance/Presse-Bild-Poss)

Arzneimittel für die Kleinsten: Seit 10 Jahren gibt es die EU-Verordnung über Kinderarzneimittel. (Foto: picture alliance/Presse-Bild-Poss)


Mehr Forschung zu Krebserkrankungen bei Kindern nötig

„Ich freue mich natürlich, dass der Zugang von Kindern zu sicheren, ihren Bedürfnissen entsprechenden Arzneimitteln insgesamt verbessert wurde“, bemerkt der EU-Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Vytenis Andriukaitis anlässlich der Veröffentlichung des Berichts. Er sieht allerdings auch noch Nachholbedarf. So entfallen lediglich 7 Prozent aller abgeschlossenen pädiatrischen Prüfkonzepte auf  Krebs im Kindesalter. Andriukaitis verweist hierzu auf die Erfolge in der Krebsbehandlung bei Erwachsenen und fügt an: „In den nächsten zehn Jahren müssen wir uns darauf konzentrieren, einen ähnlichen Durchbruch bei Kindern zu erzielen. Dazu sollten die Forschungsanreize für die Hersteller, die sich aus der Verordnung über Kinderarzneimittel Arzneimittel und der Verordnung für die Behandlung seltener Krankheiten ergeben, miteinander kombiniert werden, meint Andriukaitis. Außerdem hofft der EU-Gesundheitskommisar, dass die Europäischen Referenznetzwerke (ERN), insbesondere das ERN PaedCan für Krebskrankheiten im Kindesalter rasch ihre volle Wirkung entfalten. Europäische Referenznetzwerke sind virtuelle Netze von Anbietern von Gesundheitsdienstleistungen in ganz Europa, die sich um hochspezialisierte Behandlungen komplexer seltener Krankheiten und Beeinträchtigungen kümmern. 

Anreize für die Hersteller sollen weiter optimiert werden

Der Bericht ist nach Meinung der Kommission ein wichtiger Zwischenschritt in der Debatte über „eine gemeinsame Vision“ für die zukünftigen Parameter für Kinderarzneimittel und Arzneimittel für seltene Leiden. Seine Ergebnisse sollen auf einer Konferenz am 21. November 2017 in Brüssel vorgestellt werden, an der Vertreter aus dem Bereich der Zulassung, Patientenvereinigungen und andere Interessenträger teilnehmen. Danach will die Kommission in Absprache mit den Stakeholdern und Fachleuten prüfen, wie die Wirkung der beiden Verordnungen miteinander verzahnt werden können, um die Entwicklung von Arzneimitteln für Untergruppen mit besonderen Bedürfnissen wie beispielsweise Kinder mit Krebs voranzutreiben. Die Ergebnisse dieser Überlegungen sollen 2019 präsentiert werden.



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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