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Apotheker geben erste Cannabis-Ausweise aus

Köln - 26.10.2017, 11:05 Uhr

Mittels eines Ausweises will der Importeur Cannamedical es Patienten erleichtern, ihre Berechtigung zur medizinischen Verwendung von Cannabis nachzuweisen. (Foto: Cannamedical)

Mittels eines Ausweises will der Importeur Cannamedical es Patienten erleichtern, ihre Berechtigung zur medizinischen Verwendung von Cannabis nachzuweisen. (Foto: Cannamedical)


Wie können Patienten gegenüber der Polizei nachweisen, dass sie zum Cannabis-Konsum berechtigt sind? Der Medizinalhanf-Importeur Cannamedical erstellt seit Kurzem Patientenausweise – die ersten knapp 400 Stück wurden zwischenzeitlich ausgeliefert. Bei der Vergabe der Ausweise kommt den Apotheken eine Schlüsselrolle zu.

Nachdem es zuvor einer Sondergenehmigung bedurfte, können bestimmte Patienten seit März dieses Jahres Cannabis zu Therapiezwecken auf Kassenrezept erhalten. Ein Problem ist dabei immer wieder, wie sie gegenüber der Polizei belegen können, dass sie es nicht zu Konsumzwecken nutzen: So erzählt der Kölner Cannabis-Nutzer Sven Pohl gegenüber „Focus Online“, dass die frühere Ausnahmegenehmigung von der Polizei nach und nach als Beleg akzeptiert wurde, nachdem er anfangs mehrmals mit auf die Wache genommen wurde. „Der ist jetzt aber nicht mehr gültig“, sagt Pohl – der einzige Nachweis ist nun das Rezept, dessen Original aber in der Apotheke abgegeben werden muss.

Nachdem der Kölner Importeur Cannamedical, der Produkte des Pharmaherstellers Bedrocan in Deutschland vertreibt, von vielen Patienten auf derartige Probleme angesprochen wurde, hat er mit Apothekern eine Lösung erarbeitet, erzählt Geschäftsführer David Henn gegenüber DAZ.online. Die Firma stellt Patientenausweise her, auf denen neben dem Namen des Patienten auch die abgebende Apotheke sowie die verordneten Rezepte vermerkt sind.

Verbraucher sollen sich nicht als Apotheke ausgeben

Pharmazeuten kommt in Bezug auf den Ausweis eine Schlüsselfunktion zu. „Zwingend ist, dass der Apotheker ihn beantragt, um einen Riegel vor Missbrauch zu schieben“, sagt Henn. Von Apotheken, die bislang noch nicht von Cannamedical beliefert wurden, lässt sich die Firma beispielsweise die Betriebserlaubnis zuschicken. „Ich will nicht, dass ein Patient sagt: Hallo, ich bin eine Apotheke“, erklärt Henn. Mit einer Unterschrift bestätigt die Apotheke die Legitimität der Cannabis-Nutzung zu medizinischen Zwecken und erhält nach einigen Tagen den Patientenausweis, den sie anschließend an den jeweiligen Patienten ausgeben kann.

Dabei hat die Firma einiges in Fälschungssicherheit investiert: Ein spezielles Design sowie Hologramme sollen ausschließen, dass Kopien der Ausweise erstellt werden. „Ich glaube, die Hürde, die wir aufgebaut haben, ist zumindest so hoch, dass es für den Freizeitfälscher schwierig wird“, erklärt Henn. 

Hunderte Anfragen in den ersten Wochen

In den ersten Wochen gab es bereits eine erhebliche Nachfrage: Für Patienten in ganz Deutschland hat Cannamedical knapp 400 Ausweise ausgeteilt. Doch wie geht die Polizei mit diesen um? „Ja, wir haben das Problem, dass wir die Rechtssicherheit noch nicht garantieren können“, räumt Henn ein. Er empfiehlt daher Patienten, immer auch eine Kopie des Rezeptes mitzunehmen.

Tatsächlich gibt es auf Seite der Polizei erhebliche Zurückhaltung. „Wenn wir vor Ort jemand antreffen und der hat so einen Ausweis, müssen wir sagen: Das ist ja kein amtliches Dokument, sondern wird von einer privaten Firma ausgestellt“, erklärt ein Sprecher der Polizei Köln auf Nachfrage. Vorgefundenes Cannabis würden die Beamten „im Zweifelsfall erstmal sicherstellen“, um den Hintergrund zu klären. Mit entsprechendem Nachweis würden die Präparate dann wieder herausgegeben.

Henn will demnächst auf einer Veranstaltung, an der auch Polizeivertreter und Mitarbeiter des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vertreten seien, für den Ausweis werben. „Die sind auch sehr dankbar, wenn es etwas gibt, was sich durchsetzt“, erklärt der Cannamedical-Geschäftsführer.

Derweil hat der Polizeisprecher einen Ausweg parat: Er würde „definitiv empfehlen“, das Arzneimittel nicht in der Öffentlichkeit einzunehmen. „Das wird im Regelfall dazu führen, dass jemand anruft und ein Streifenwagen vorbeifährt“, erklärt er.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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3 Kommentare

Vorsicht mit diesem Ausweis!

von Marco am 27.10.2017 um 9:24 Uhr

Dieser Ausweis sieht leider nur hübsch aus. Einer Polizeikontrolle hält die Plastikkarte jedoch nicht stand. Es fehlen die wichtigsten Angaben wie Dosierung, Mengen, Name des Arztes! Ohne diese Angaben kann das Apotheken Cannabis von der Polizei beschlagnahmt werden. Im Gesetz steht "dem Arzt obliegt die Therapiehoheit", nicht dem Apotheker! Es ist zwar ganz nett, dass der Name der Apotheke aufgedruckt ist, aber es ist keine wirklich wichtige Information...als Patient habe ich mehrere Apotheken auf die ich zurückfreifen, muss um überhaupt meine verordnete Menge zu erhalten.

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Bloß nicht ausweisen

von Daniel Meyer am 26.10.2017 um 17:39 Uhr

Die Polizei ist verpflichtet, Cannabispatienten sofort der Führerscheinstelle zu melden. Auch, wenn sie keinen Führerschein haben und nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Wer sich als notleidender Mensch zu erkennen gibt, der Cannabis zur Linderung seiner Leiden verwendet, verliert seinen Führerschein.

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Cannabis epetition Deutscher Bundestag

von Andy L. am 26.10.2017 um 14:09 Uhr

Die Legalisierung ist längst überfällig! Hier der Link zur Petition Legalisierung von Cannabis in Deutschland: https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2017/_09/_25/Petition_73900.html es fehlen nur noch ca 10000 Unterschriften dann muss die neue Regierung sich damit befassen.

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