Landversorgung

Hessische Rezept-Sammler werden digital

Darmstadt - 25.10.2017, 09:05 Uhr

Nicht nur in Baden-Württemberg, auch in Hessen soll es bald digitale Rezeptsammelstellen geben. (Foto: DAZ)

Nicht nur in Baden-Württemberg, auch in Hessen soll es bald digitale Rezeptsammelstellen geben. (Foto: DAZ)


Die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist in Hessen längst zur Chefsache erklärt worden. Sozial- und Gesundheitsminister Stefan Grüttner (CDU) ließ es sich daher nicht nehmen, am gestrigen Dienstag gleich zwei Digitalprojekte einzuweihen, die eine Arzneimittelversorgung im ländlichen Raum sicherstellen sollen.

Wenn es nach den Plänen des Hessischen Apothekerverbandes (HAV) und dem Apotheken-Rechen-Zentrum ARZ geht, müssen die Menschen in abgelegenen Regionen auch zukünftig nicht auf die Versorgung durch Apotheken verzichten. Ermöglicht werden soll dies mithilfe einer Smartphone-App und elektronischen Rezeptsammelstellen. 

Nach etwa dreimonatiger Entwicklungszeit stellten der Verband und das ARZ am gestrigen Dienstagvormittag in Darmstadt ihren Prototypen einer elektronischen Rezeptsammelstelle vor. Bundesweit gesehen sind sie damit aber nicht die Ersten: Pünktlich zum Deutschen Apothekertag im September waren es Fritz Becker, Präsident des Landesapothekerverbandes Baden-Württemberg, und der Abrechnungsdienstleister VSA, die ein ähnliches Konzept präsentierten.

So wie in anderen Bundesländern werden auch in Hessen Rezeptsammelstellen in Regionen mit geringer Apothekendichte nach behördlicher Genehmigung von Apothekeninhabern aufgestellt. Etwa 200 solcher Sammelstellen gibt es in Hessen derzeit. In allen Ländern gelten unterschiedliche Zulassungsregeln. In Hessen können Rezeptsammelstellen beispielsweise nur etabliert werden, wenn es in einem 6-Kilometer-Umkreis keine Apotheken gibt. In Ausnahmefällen darf diese Grenze unterschritten werden.

Das Prinzip der elektronischen Rezeptsammelstelle ist simpel: Beim Einstecken des Papierrezeptes in den Schlitz wird dieses abfotografiert und das Bild an die Apotheke übertragen. Die Versorgung geschieht anschließend meistens per Botendienst. Apotheker können die digitale Rezeptsammelstelle ab dem 2. Januar 2018 beim ARZ Darmstadt bestellen, müssen die Aufstellung aber vorher mit der Kammer abstimmen.

Digitale Rezeptsammelstelle und ApoJET

Noch einfacher soll die Arzneimittelversorgung mit der App „ApoJET“ funktionieren, bei der das Smartphone ein Rezeptfoto an die gewünschte Apotheke überträgt. Alternativ kann auch eine Sprach- oder Textnachricht gesendet werden. Über die App sollen auch weitere wichtige Daten verwaltet werden können. So kann ein digitaler Medikationsplan mit Einnahmehinweisen und Erinnerungen angelegt werden. Darüber hinaus stehen Informationen aus der Gelben Liste den Patienten zur Verfügung, um beispielsweise Verwechslungen bei Tabletten zu vermeiden. Die Apple-Version der App soll schon ab Anfang Dezember verfügbar sein, ab Januar 2018 gibt es dann auch die Android-Variante.

Sozialminister Grüttner ist überzeugt, dass durch die Digitalisierung viele Versorgungsprobleme im Gesundheitswesen gelöst werden können. Gerade ältere Menschen sollten davon profitieren, wieder einen niederschwelligen Zugang zu Gesundheitsangeboten zu erhalten. Gleichzeitig müsse dafür gesorgt werden, dass die Patientendaten nicht in die falschen Hände geraten.

Welche Investitionen die Apothekeninhaber für die elektronische Rezeptsammelstelle tätigen müssen, wurde bisher nicht bekannt gegeben. Für drei Jahre wird die behördliche Genehmigung zum Aufstellen einer Rezeptsammelstelle ausgesprochen. Danach könnte die Versorgung auch durch eine andere Apotheke übernommen werden.



Dr. Armin Edalat, Apotheker, Chefredakteur DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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1 Kommentar

Digitales um Rezepte

von Heiko Barz am 25.10.2017 um 11:20 Uhr

Bei diesem ständigen Digitalgesabbel müßte doch mal die Rezeptgebühr ein Thema sein.
Wenn wir uns schon darauf einstellen müssen, die Arzneimittel im großen Stiel botengängig zu machen, dann wird das Inkasso für die KKassen noch schwieriger, denn welcher Patient hat gleich immer die Gebühr in bar zur Hand. Wer kennt nicht das Problem, wenn im Notdienst nicht einmal für Babynasentropfen Bargeld zur Verfügung steht und stolz die Mastercard gezückt wird.
Das Abfallprodukt der Digitalisierung müßte doch wohl sein, dass sich die KKassen über die allseits gelobten Digitalwege ihre Rezeptgebühr von den Patienten nun endlich selbst besorgen!
Und für diese, uns aufgezwungene Inkassotätigkeit, müssen wir uns ständig als geldgeile Abzocker diskriminieren lassen. Darüber hinaus wird unsere individuelle Beratungsleistung auch noch mit einem berufsentwürdigenden Rabatt belastet.
Ich kenne keinen Beruf, bei dem eine Geistesleistung rabattiert wird.

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