Digitalisierung

Kassen und Verbraucherschützer fordern Pflicht zu digitaler Gesundheitsakte

Berlin - 23.10.2017, 12:10 Uhr

Die elektronische Gesundheitskarte soll als Schlüssel zur digitalen Patientenakte dienen. (Foto: BMG)

Die elektronische Gesundheitskarte soll als Schlüssel zur digitalen Patientenakte dienen. (Foto: BMG)


Die Techniker Krankenkasse führt derzeit in einem Alleingang elektronische Patientenakten für ihre Versicherten ein, die AOK erprobt dies in Modellvorhaben. Gegenüber der „Welt“ fordern die Kassen nun, dass zukünftig alle Krankenkassen derartige Angebote aufnehmen müssen. Auch Verbraucherschützer bezeichnen die Akten gegenüber DAZ.online als „sehr sinnvoll“. Für Versicherte soll die Nutzung freiwillig bleiben.

Angesichts der derzeit laufenden Koalitionsverhandlungen fordert der Chef der Techniker Krankenkasse (TK), Jens Baas, einen Fokus auf elektronische Angebote. „Die Digitalisierung im Gesundheitswesen muss Teil der Koalitionsverhandlungen sein“, erklärte er gegenüber der „Welt“. Dabei nannte er insbesondere ein Thema, mit dem sich die TK sich schon seit letztem Jahr intensiv beschäftigt – der elektronischen Patientenakte. Im Februar hatte die Kasse bereits bekannt gegeben, dass sie IBM beauftragt hat, ein entsprechendes System zu entwickeln.

Zukünftig soll jeder interessierte TK-Versicherte auf Kassenkosten das Angebot nutzen können, um auf Informationen zu seiner Gesundheit elektronisch zugreifen zu können – und um die Kommunikation mit Heilberuflern zu erleichtern. Als erste „Grundausstattung“ plant die Kasse offenbar einen elektronischen Impfpass oder ein digitales Zahnbonusheft. Hinzu sollen aber auch Behandlungsdaten kommen – oder Informationen zur Medikation, welche laut TK-Vorstellungen auch die Kassen und die Patienten bearbeiten können sollen. „Von uns kommen zum Beispiel die Übersichten über die verordneten Arzneimittel, die vom Versicherten durch OTC-Präparate ergänzt werden können“, erläuterte Baas Ende letzten Jahres. „Mit dieser Aufstellung können dann Wechselwirkungen besser erkannt werden.“ Wie Apotheker eingebunden werden sollen, war zumindest noch vor einigen Monaten offen: Die Schnittstellen „werden eine Herausforderung sein“, erklärte ein TK-Sprecher im Februar.  

Der AOK-Bundesverband hatte kürzlich zwei Modellprojekte für rund 120.000 Versicherte vorgestellt, bei denen auch AOK-Kunden ähnliche Angebote nutzen können, wie es bei der TK geplant ist. „Das AOK-Gesundheitsnetzwerk besteht im Kern aus einer digitalen Akte“, erklärte der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch. „Diese solle die verschiedenen Leistungserbringer über die ambulanten und stationären Sektorengrenzen hinweg miteinander vernetzen.“

Thema soll in den Koalitionsvertrag

Die TK als Vorreiter in Sachen elektronischer Patientenakte fordert, dass die zukünftige Koalition ähnliche Schritte von den anderen Kassen verlangt. „Wir wünschen uns, dass die nächste Bundesregierung jede Krankenkasse gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Kunden eine elektronische Gesundheitsakte anzubieten“, erklärte TK-Chef Baas gegenüber der „Welt“. Für die Versicherten solle die Nutzung der Akten jedoch freiwillig bleiben.

Ähnlich sieht es AOK-Chef Litsch. „Ich wünsche mir, dass schon im Laufe des kommenden Jahres gesetzlich klargestellt wird, dass Krankenkassen ihre Patienten, Ärzte, Krankenhäuser und andere Leistungserbringer umfassend vernetzen sollen“, sagte er gegenüber der Zeitung. Er fordert, dass über Gesetzesänderungen Rechtssicherheit geschaffen wird. „Für uns muss klar sein, dass wir in diesen Bereich investieren können und dafür auch Beitragsgelder unserer Versicherten nutzen können“, betonte Litsch. „Schließlich sind wir dazu verpflichtet, mit unseren Mitteln verantwortungsvoll umzugehen. Dieses Ziel muss schon in den Koalitionsvertrag.“

Verbraucherzentrale schließt sich Forderungen an

Susanne Mauersberg, Gesundheitspolitik-Expertin bei der Verbraucherzentrale Bundesverband, hält eine derartige Pflicht zur Einführung elektronischer Patientenakten für „sehr sinnvoll“, wie sie gegenüber DAZ.online erklärt. Für die Kommunikation zwischen Heilberuflern und Patient – sowie auch zwischen Heilberuflern untereinander – sieht sie „dramatische“ Verbesserungen. Wichtig sei, dass die Beteiligten tatsächlich zusammenarbeiten, wie sie es angekündigt hätten.

„Alle Akten müssen miteinander kompatibel sein“, betont Mauersberg. Ansonsten würden sich Patienten zukünftig ihren Arzt oder Apotheker danach aussuchen, ob er die für ihre Akte nötige Software besitzt. Doch Mauersberg ist angesichts der aktuellen Initiativen optimistisch. „Das ist ein großer Aufbruch zu mehr Kooperation, die der Verbesserung der Patientenbehandlung dient“, erklärt sie.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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3 Kommentare

Wird höchste Zeit

von Dietmar Schöffler am 24.10.2017 um 13:10 Uhr

Natürlich wird es immer ein Restrisiko bei der Datensicherheit geben. Aber hier mal ein Beispiel aus der Praxis: Meine Augenärztin ist leider verstorben und es ist nicht möglich auf die (analogen) Daten zurückzugreifen. Wie einfach wäre es, wenn die Daten in digitaler Form vorliegen würden.

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elektronisch

von Frank ebert am 23.10.2017 um 12:36 Uhr

So an alle Hacker, zeigt mal was Ihr könnt !

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AW: elektronisch

von Patricia Bust am 24.10.2017 um 9:54 Uhr

Ah.. Mr Robot geguckt?

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