Influenzasaison 2017/2018

„A“ auf Grippeimpfstoff-Rezepten - wie regeln es die einzelnen Krankenkassen?

Stuttgart - 20.10.2017, 17:30 Uhr

Flickenteppich bei der Grippeimpfstoff-Versorgung in Deutschland: Rabattverträge, Höchstpreise - jedes Bundesland regelt den Influenzaschutz separat. (Foto: apfelweile / Stock.adobe.com)

Flickenteppich bei der Grippeimpfstoff-Versorgung in Deutschland: Rabattverträge, Höchstpreise - jedes Bundesland regelt den Influenzaschutz separat. (Foto: apfelweile / Stock.adobe.com)


Influenzaimpfung in Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein

Grippeimpfstoffe in Bremens Apotheken

Bremens Krankenkassen haben auch noch bestehende Rabattverträge über Grippeimpfstoffe, auf deren Gültigkeit sie diese Saison bestehen. Die Kassenärztliche Vereinigung Bremen (KVHB) empfiehlt so den impfenden Ärzten: „Nach dem Abschluss eines Rabattvertrages mit der Firma Mylan Healthcare GmbH favorisieren die Bremer Krankenkassen für die kommende Saison `Influvac mit Kanüle` als Grippeimpfstoff“. Beziehen könne Ärzte die Vakzine über den normalen Sprechstundenbedarf. Wie auch in den anderen Bundesländern, die die Patienten noch mit rabattierten Grippeimpfstoffen versorgen, hat die Apotheke keine Prüfpflicht mehr für die Rabattverträge bei Influenza. Der Arzt riskiert allerdings bei unwirtschaftlicher Verordnung einen Regress. Weitere Regelungen finden sich nicht auf der Seite der KVHB.

Grippeimpfstoffe in Hamburgs Apotheken

  • Influvac® 2017/2018 Fertigspritzen mit Kanüle (Mylan Healthcare GmbH)
  • Vaxigrip® 2017/2018 ohne Kanüle 

finden sich als Empfehlungen der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg. Auch hier existieren noch alte Rabattverträge. Während Ärzte angehalten sind, im Rahmen der Wirtschaftlichkeit diese Impfstoffe bevorzugt zu verordnen, besteht seitens der Apotheke keine Prüfpflicht und keine Retaxationsgefahr. Spezielle Regelungen, wie in Baden-Württemberg mit der „A“-Kennzeichnung, finden sich für die Hansestadt nicht.

Grippeimpfstoffe in Hessens Apotheken

In Hessen haben die Krankenkassen mit dem hessischen Apothekerverband einen Vertrag geschlossen, der für Grippeimpfstoffe einen einheitlichen Vertragspreis festlegt. Dieser Vertragspreis gilt für alle zugelassenen Grippeimpfstoffe, auch für die tetravalenten. Ärzte können in Hessen somit frei entscheiden, welchen Grippeimpfstoff sie ihren Patienten verordnen und diesen über den Sprechstundenbedarf beziehen.

Grippeimpfstoffe in Niedersachsens Apotheken

Niedersachsens Rabattverträge über Grippeimpfstoffe sind nach Ansicht der Kassen auch für die aktuelle Grippesaison noch gültig. Rabattiert sind ausschließlich trivalente Impfstoffe. Bei medizinischer Indikation dürfen auch tetravalente Impfstoffe ausnahmsweise zu Lasten der GKV verordnet werden. Die Rezeptierung erfolgt dann auf den Namen des Patienten. Besteht allerdings keine medizinische Indikation, zahlt der Patient diese Verordnung selbst.

Grippeimpfstoffe in den Apotheken der Region Nordrhein

Auch in Nordrhein erfolgt die Belieferung der Grippeimpfstoffe noch mit rabattierten Vakzinen. Unter Vertrag sind hier Influvac® mit Kanüle und Afluria® ohne Kanüle, die Ärzte gleichermaßen im Rahmen des Sprechstundenbedarfs aufschreiben dürfen. Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein empfiehlt ihren Ärzten, sich auch weiterhin und trotz AMVSG an diese wirtschaftliche Verordnung zu halten, das beuge Regressanträgen vor.

Die rabattierten Impfstoffe müssen Ärzte allerdings nur im Rahmen des Sprechstundenbedarfs präferieren. Erfolgt die Verordnung eines Grippeimpfstoffes als „Satzungsimpfung“ – beispielsweise für Patienten unter 60 Jahren ohne erhöhte gesundheitliche Gefährdung – erfolgt eine patientenindividuelle Einzelverordnung eines Grippeimpfstoffes der Saison 2017/2018.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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