Influenzasaison 2017/2018

„A“ auf Grippeimpfstoff-Rezepten - wie regeln es die einzelnen Krankenkassen?

Stuttgart - 20.10.2017, 17:30 Uhr

Flickenteppich bei der Grippeimpfstoff-Versorgung in Deutschland: Rabattverträge, Höchstpreise - jedes Bundesland regelt den Influenzaschutz separat. (Foto: apfelweile / Stock.adobe.com)

Flickenteppich bei der Grippeimpfstoff-Versorgung in Deutschland: Rabattverträge, Höchstpreise - jedes Bundesland regelt den Influenzaschutz separat. (Foto: apfelweile / Stock.adobe.com)


Welches Bundesland braucht nun ein „A“ bei den Grippeimpfstoff-Rezepten? Hier herrscht keine einheitliche Regelung. Fordert tatsächlich nur Baden-Württemberg das „A“? Welche Krankenkassen habe noch bestehende Rabattverträge, welche rechnen einheitliche Vertragspreise ab? Auch wenn keine Retax-Gefahr für die Apotheke besteht - wie regelt Ihr Bundesland die Versorgung mit Influenzaimpfstoffen? DAZ.online hat für jedes Bundesland die Regelung zur Influenzaimpfstoff-Versorgung zusammengestellt. 

Influenzaimpfung in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern

Auch wenn mit Inkrafttreten des Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetzes (AMVSG) die Krankenkassen neue Exklusiv-Rabattverträge bei den Grippeimpfstoffen nicht mehr abschliessen dürfen, haben sie „Bestandsschutz“, so sie vor dem AMVSG zwischen Apothekerverbänden und den Krankenkassen ausgehandelt wurden. Positiv für Apotheker: Sie sind nicht in der Prüfpflicht, eine Retaxation droht den Apotheken nicht. Welches Bundesland versorgt noch über Rabattverträge, in welchen erfolgt die Erstattung von Influenzaimpfstoffen zu vertraglich vereinbarten Höchstpreisen? Eine einheitliche Regelung existiert derzeit nicht. DAZ.online hat sich die bunte Versorgungslandschaft beim Grippeschutz angeschaut.

Grippeimpfstoffe in Baden-Württembergs Apotheken

Für die aktuelle Grippesaison haben zum Beispiel die gesetzlichen Krankenkassen in Baden-Württemberg Rabattvereinbarungen über Influvac® und Xanaflu® noch vor Inkrafttreten des AMVSG getroffen. Im Sinne des Wirtschaftlichkeitsgebots hält die Kassenärztliche Vereinigung (KVBW) die Ärzte an, „fortgeltende Rabattvereinbarungen im Rahmen der wirtschaftlichen Auswahl des Arzneimittels in die Erwägung miteinzubeziehen und zu berücksichtigen“, heißt es auf der Homepage der KVBW. Für die Apotheker birgt diese Formulierung keine Risiken. Verordnet der Arzt einen nicht-rabattierten Grippeimpfstoff, was er ohnehin nur „in besonderen Fällen“ tun sollte, „ist die Verordnung mit einem `A` zu kennzeichnen und mit der Arztunterschrift zu versehen“, schreibt die KVBW. „Die Apotheke haftet aber nicht für die unwirtschaftliche Verordnung des Arztes, wenn sie einen nicht rabattierten Impfstoff auf eine Verordnung mit fehlendem `A` abgibt“, sagt ein Sprecher der AOK Baden-Württemberg. Das bedeutet also: keine Retaxation.

Grippeimpfstoffe in Bayerns Apotheken

Auch Bayerns Krankenkassen halten an bestehenden Exklusiv-Rabattverträge über Grippeimpfstoffe in der aktuellen Influenzasaison 2017/2018 fest. Die Vertragsimpfstoffe bezieht der Arzt über den Sprechstundenbedarf. Nach Aussage der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) dürfen „Grippeimpfstoffe, die keine Vertragsimpfstoffe der jeweiligen Saison sind, ... nur in Ausnahmefällen bei medizinischer Notwendigkeit unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots auf den Namen des Patienten verordnet werden. Dies gilt ebenso für die Verordnung des nasalen Lebendimpfstoffes“. Auch wenn Ärzte nach Inkrafttreten des AMVSG prinzipiell wieder alle Impfstoffe zum Grippeschutz verordnen dürften, seien die Rabatt-Impfstoffe besonders wirtschaftlich und ärztlicherseits zu bevorzugen. Die Apotheke hat hier keine Prüfpflicht.

Die Krankenkassen Bayern haben derzeit Rabattverträge über

  • Afluria® Fertigspritzen mit Kanüle (ohne Kanülenschutz) (Seqirus GmbH)
  • Xanaflu® Fertigspritzen ohne Kanüle (Mylan Healthcare GmbH)

Grippeimpfstoffe in den Apotheken Berlins, Brandenburgs und Mecklenburg-Vorpommerns

In Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern bleibt bei der Impfstoffversorgung alles wie in den vergangenen Jahren. Die AOK Nordost ist für die drei Bundesländer zuständig und hatte keine exklusiven Rabattverträge über Impfstoffe abgeschlossen. Eine wirtschaftliche Versorgung mit Grippeschutzimpfungen realisiert die AOK Nordost Höchstpreise, die sie für Influenzaimpfstoffe erstattet. Somit können alle Grippeimpfstoffe über den Sprechstundenbedarf bis zu diesem Höchstpreis abgerechnet werden.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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