Beratungs-Quickie

Fentanylpflaster in der Apotheke

Stuttgart - 05.10.2017, 13:30 Uhr

Auch für Fentanylpflaster gelten Rabattverträge. (Foto: Ingo Bartussek / Fotolia)

Auch für Fentanylpflaster gelten Rabattverträge. (Foto: Ingo Bartussek / Fotolia)


Eine Schmerzpatientin löst ein Rezept über Fentanylpflaster, Morphintropfen und Lactulose-Sirup in der Apotheke ein. Wie tauschen Apotheker BtM-Pflaster bei Rabattverträgen korrekt aus? Dürfen Ärzte Nicht-Betäubungsmittel auch auf einem BtM-Rezept verordnen? Und wie klebt und entsorgt die Patientin ihr Fentanylpflaster korrekt? Der heutige DAZ.online-Beratungs-Quickie gibt einen Überblick.

Formalien-Check: Welche Angaben müssen auf ein BtM-Rezept?

Der Arzt hat Frau Elfriede S. ein Rezept über Fentanyl ratio 100 Pflaster 20 Stück, Morphin Merck Tropfen 2 Prozent 50 ml und Lactulose Stada Sirup mit 500 ml verordnet. Er darf für einen Patienten innerhalb von 30 Tagen bis zu zwei Betäubungsmittel aus der in der § 2 BtMVV Absatz 1a aufgeführten Betäubungsmittel verschreiben, wenn er die Höchstmengen beachtet. Diese betragen für Fentanyl 500 mg, für Morphin 24.000 mg und werden beim Rezept von Frau S. nicht überschritten. Das BtM-Rezept muss genaue Angaben zur Dosierung enthalten. So soll Frau S. alle drei Tage das Fentanyl-Pflaster wechseln und kann bis zu maximal vier Mal pro Tag je 20 Tropfen Morphintropfen einnehmen. Alternativ hätte der Arzt – so er der Patientin diese mitgegeben hat – „Dosierung gemäß schriftlicher Anweisung“ auf das Rezept schreiben können.

Dürfen Nicht-Betäubungsmittel auf ein BtM-Rezept?

Der Arzt hat seiner Patientin Lactulose gegen Opiat-bedingte Obstipation verordnet. Voraussetzung für die Verschreibung von Nicht-BtM auf BtM-Verordnungsblättern ist, dass mindestens ein BtM mit auf dem Rezept steht. Ein therapeutischer Zusammenhang muss nicht zwingend bestehen.

Die 85-jährige Patientin kommt direkt nach dem Arztbesuch in die Apotheke, das Rezept ist somit gültig und muss innerhalb von sieben Tagen nach Ausstellung eingelöst werden. Das BtM-Rezpt ist fast vollständig, der Arzt hat den Gebührenstatus der Patientin nicht angekreuzt. Auf Nachfrage des Apothekers erklärt Frau S., sie sei zuzahlungspflichtig.

Rabattverträge bei Fentanylpflastern

Auch für BtM-Pflaster gelten Rabattverträge. Der Austausch der Fentanylpflaster setzt jedoch bestimmte Kriterien voraus, die der Apotheker oder die Apotheken-Software prüfen muss. Neben den gängigen Übereinstimmungen beim Rabattvertrags-Austausch müssen Apotheker bei Betäubungsmitteln nicht nur die Packungsgröße nach Normgröße beachten. Sie dürfen nur exakte Stückzahlen substituieren. Bei Pflastersystemen muss neben der Freisetzungsrate auch die Wirkstoffbeladung übereinstimmen.

Der Arzt hat den Aut-idem-Austausch für alle drei Arzneimittel erlaubt, es gelten aktuell jedoch keine Rabattverträge. Der Apotheker gibt der Patientin die namentlich verordneten Arzneimittel mit.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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