LAV Baden-Württemberg im Interview

Retax-Falle Entlassmanagement

Stuttgart - 29.09.2017, 10:15 Uhr

Beim Entlassmanagement gibt es noch mehrere offene Baustellen, meint Ina Hofferberth vom LAV Baden-Württemberg. Es drohen Retaxationen an jeder Ecke. (Foto: asawinklabma / stock.adobe.com)

Beim Entlassmanagement gibt es noch mehrere offene Baustellen, meint Ina Hofferberth vom LAV Baden-Württemberg. Es drohen Retaxationen an jeder Ecke. (Foto: asawinklabma / stock.adobe.com)


Retaxationen als willkommene finanzielle Aufbesserung von Krankenkassen

Wo nach Ansicht Hofferberths eindeutig nicht gespart wurde: an bürokratischen Hürden. Fehlten wichtige Regelungen für eine zweifelsfreie Abrechnung mit den Krankenkassen, haben Apotheker in der Vergangenheit die Erfahrung gemacht, dass „sie aus teilweise fadenscheinigen formalen Gründen womöglich keine oder nur eine verkürzte Vergütung für die Versorgung erhalten“. Retaxationen als probates Mittel, dass Krankenkassen ihre Finanzsituation aufbessern? Unmissverständlich macht Hofferberth klar: „Das werden wir uns nicht gefallen lassen!"


Es kann nicht sein, dass alle Beteiligten sich im Sinne der lückenlosen, reibungslosen und schnellen Versorgung von Patienten, die aus dem Krankenhaus entlassen werden bemühen und einige Monate später sind die Apotheker die `Gekniffenen´, wenn sie aus teilweise fadenscheinigen formalen Gründen womöglich keine oder nur eine gekürzte Vergütung für die Versorgung erhalten.


Wo haben die Verhandlungen des GKV-Spitzenverbands, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zuviel Raum für Bürokratie geebnet?

„Der Vertrag enthält schon einige Anforderungen, die zum Anlass genommen werden könnten, die Verordnung als `nicht ordnungsgemäße Verordnung` zu deklarieren“, erklärt Hofferberth. Natürlich wolle sie nun keine Checkliste mit Stichpunkten erstellen, „an denen sich die Prüfzentren und Dienstleister der Krankenkassen abarbeiten könnten“. Nur: „Was, wenn eben nicht alles `passt`?" Den Patienten dann zurück in die Klinik schicken? Was passiere, wenn der Apotheker dennoch den Patienten versorge?

Ina Hofferberth spricht von „praxisfernen Erwartungen". Es müsse auch dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die verordnenden Klinikärzte sich auf neuem Terrain bewegten und im Klinikalltag wenig Zeit hätten, sich mit all den formalen Voraussetzungen des korrekten Verschreibens auseinanderzusetzen. Hofferberth hofft auf das „Augenmaß der Krankenkassen“ und „dass alle (!) Krankenkassen ihre bei ihnen versicherten Patienten im Fokus behalten, die sich in diesen Momenten in absoluten Ausnahmesituationen befinden“.

Das ganze Interview mit Ina Hofferberth „Praxisferne Erwartungen" lesen Sie in der aktuellen DAZ 2017, Nr. 39, S. 26.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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4 Kommentare

Fehlerhafte Rezepte

von Dr. Arnulf Diesel am 02.10.2017 um 16:46 Uhr

Es ist natürlich zu erwarten, daß gerade Rezepte aus Kliniken voll sind mit Formfehlern. Kein Problem. Kunde zahlt bar, und kann ein gescheites Rezept nachreichen. Da ich bei der großzügigen Vergütung nicht pro Rezept 3 h oder mehr hinterherlaufen kann, habe ich das im letzen Notdienst so gemacht. Bei der Notdienstpraxis lief nur der AB, die waren also auch für Rückfragen nicht erreichbar. Der Kunde kann sich also selbst drum kümmern, oder er soll sich über den Arzt/ die Klinik beschweren. Wieso müssen wir eigentlich für lau "helfen"? 6 Euro verdienen aber 20 an Arbeitszeit investieren....

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Gerechte Strafe? Oder ausnahmsweise mal: NICHT selbst schuld?

von Wolfgang Müller am 29.09.2017 um 17:10 Uhr

Die Frage ist doch: WER hat solch ein irres System zur Entlass-Medikation eigentlich gewollt?

Selbst wenn die Bürokratie irgendwann halbwegs zur Routine wird: Es wird immer noch die Notwendigkeit der "Kleinsten Packung" geben, oder was man auch immer gemäß irgendeiner nervenden Ausnahmeregel abgeben darf.

Dem von "Uns" so gern bemühten "Patientenwohl" ist schon mal dadurch schlecht gedient, dass der "Patient" (kommt von dulden, warten) ÜBERHAUPT für eine Drei-Tages-Übergangs-Versorgung in eine Apotheke gehen muss. Anstatt dass er diesen Übergangs-Bedarf einfach gleich im Entlass-Gespräch aus der Krankenhaus-Apotheke bekommen hat.

Noch weniger ist dem "Patientenwohl" gedient, wenn er diesen Übergangs-Bedarf dann in der Apotheke seiner Wahl nicht gleich bekommt, weil man dort den kleinen Quatsch gar nicht hat (stolze "pragmatische" Kolleg/innen werden jetzt vom "Auseinzeln" anfangen; Chapeau, wurschteln sei unser Motto, jetzt und für immerdar!).

Nochmal die Frage: WER hat den viel besseren Vorschlag der Ärzteschaft vom Tisch gefegt, dass der 3-Tages-Bedarf von der Klinik-Apotheke mitgegeben werden darf? Weil das "Der Anfang vom Ende" oder so ähnlich wäre? Wo stand da der "Patient im Mittelpunkt"? UND die offensichtlichen Interessen normal logisch organisationskompetenter öffentlicher Apotheken?

Es sind in ihrer Summe alle diese aus der gleichen Ecke gekommenen kleinen und großen Über-Kompliziertheiten, die dem Versand - der natürlich auch von DIESEM Quatsch nicht betroffen sein wird - zu Recht ein breites, verächtliches, siegesgewisses professionelles Grinsen ins Gesicht zaubern.

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AW: Gerechte Strafe? Oder ausnahmsweise mal

von Andreas Grünebaum am 01.10.2017 um 13:48 Uhr

Vielen Dank, das musste mal gesagt werden! Im Übrigen gilt dies auch für andere bürokratische und überflüssige Paragraphen der Apothekenbetriebsordnung. Als Paradebeispiel sei die sinnfreie Prüfung von zertifizierten Ausgangsstoffen für die Rezeptur zu nennen: wir prüfen dann mal ob da wirklich drin ist, was drauf steht, können aber beruhigten Gewissens davon ausgehen, dass in Hinsicht auf Gehalt und Verfälschungen alles gemäß Zertifikat in Ordnung ist!

Hoffnung

von Karl Friedrich Müller am 29.09.2017 um 14:46 Uhr

... auf Augenmaß der Kassen. Das ist ziemlich blauäugig, um im Bild zu bleiben
Die KK kennen kein Maß, wenn es darum geht, Apotheken zu übervorteilen.
Das ist nicht nur das Streben nach zusätzlichem Gewinn, der ihnen nicht zu steht (volkstümlich, Beschiss)
Sondern einfach auch der offensichtliche Hass auf Apotheken, sofern sie nicht dem Versand angehören.
Also werden die KK selbstverständlich retaxieren, wenn sie nur den kleinsten Grund finden.
Deshalb werde ich jedes Rezept, das bei mir Zweifel auslöst ob ich das Geld auch erhalte, nur gegen Bargeld beliefert, also als Privatrezept behandelt werden.

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