Versandhandel und Preisbindung

AOK-Chef Hermann will Vergleichs-Portal für Apothekenpreise

Berlin - 18.09.2017, 15:30 Uhr

Verivox für Apothekenpreise: AOK-Chef Christopher Hermann will mit Versandapotheken Verträge über Abgabepreise abschließen und die Konditionen im Internet veröffentlichen. (Foto: dpa)

Verivox für Apothekenpreise: AOK-Chef Christopher Hermann will mit Versandapotheken Verträge über Abgabepreise abschließen und die Konditionen im Internet veröffentlichen. (Foto: dpa)


Dass sich die Krankenkassen nach dem EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung mehr Preiswettbewerb im Apothekenmarkt wünschen, ist bekannt. AOK-Chef Christopher Hermann erklärt gegenüber DAZ.online nun aber erstmals, wie die Arzneimittelversorgung ohne Preisbindung im Alltag konkret aussehen könnte: Hermann will mit Versandapotheken einzeln Abgabepreise aushandeln und die jeweiligen Konditionen in einem Verbraucher-Portal im Internet veröffentlichen.

Knapp ein Jahr ist es nun her, dass der EuGH entschied, dass sich ausländische Versandapotheken nicht an die Rx-Preisbindung halten müssen, wenn sie Kunden in Deutschland beliefern. In den Monaten danach folgte eine heftige politische Debatte, in der es um das Rx-Versandverbot auf der einen und um die teilweise Aufhebung der Preisbindung auf der anderen Seite ging. Eine Lösung gibt es bis heute nicht – die EU-Versender dürfen ihre Rx-Boni unkontrolliert anbieten, deutsche Apotheken unterliegen weiterhin der Arzneimittelpreisverordnung. Bis sich eine neue Bundesregierung gebildet hat, dürfte dies auch so bleiben.

Einzelne AOKen und der AOK-Bundesverband hatten sich in dem Konflikt bereits zu Wort gemeldet und Deregulierungen gefordert: Die Kassen wollen die Preisbindung aufheben und mit den EU-Versendern Selektivverträge aushandeln. Wie ein solches Modell genau aussehen könnte, verrät Christopher Hermann, Chef der AOK-Baden-Württemberg, nun gegenüber DAZ.online. Hermann hatte nach einer Podiumsdiskussion kürzlich Kontakt mit einem Apotheker aus dem baden-württembergischen Filderstadt. Der Apotheker wollte wissen, wie es aus AOK-Sicht funktionieren könne, dass Apotheker und EU-Versender bei einer Aufhebung der Rx-Preisbindung gleiche Wettbewerbsbedingungen hätten.

Hermann antwortete dem Apotheker in einem Brief. Darin erklärt der AOK-Chef, wie er sich den Apothekenmarkt der Zukunft vorstellt.

„Die Preise für rezeptpflichtige Arzneimittel werden flexibilisiert und die Festpreise hierfür in einen Höchstpreis umgestellt. Apotheken steht es frei, vom Höchstpreis nach unten abzuweichen. Wettbewerbsintensität würde vor allem in Ballungsgebieten, wo viele Apotheken nebeneinander existieren, gefördert. Apotheken in ländlichen Gebieten könnten im Vergleich zu Stadtapotheken höhere Preise realisieren.Die Einsparungen durch günstigere Apothekenverkaufspreise könnten den Versicherten durch eine teilweise reduzierte gesetzliche Zuzahlung zugutekommen, gleichzeitig könnte auch die Solidargemeinschaft profitieren.

Das Höchstpreissystem würde als marktwirtschaftlicher Steuerungsmechanismus eine an der flächendeckenden Verteilung der Ärzte orientierte optimale Allokation der Apotheken im Raum ermöglichen. Für den Versandweg schlössen Apotheken und Krankenkassen individuelle, bilaterale Verträge, die das Vergütungsniveau regeln. Die Krankenkassen veröffentlichten die jeweiligen vereinbarten Konditionen auf einem GKV-weiten Webportal. Die Möglichkeit des Versandhandels bliebe damit für die Versicherten erhalten. Um Fehlanreize zu vermeiden, würde die Ausschüttung von Boni an Versicherte auch im Versandhandel durch die Höhe der Zuzahlung gedeckelt.“

Aus Sicht des AOK-Chefs sollen sich die Verbraucher vor ihrer Rezeptabgabe in Zukunft also im Internet darüber informieren, welche Versandapotheke ihren Auftrag am günstigsten anbietet. Die genauen Konditionen handeln die Kassen mit den Versendern jeweils einzeln aus. Fraglich bleibt allerdings, ob dieser Vorschlag juristisch haltbar ist. Schließlich hat der EuGH entschieden, dass für EU-Versandapotheken keine Preisbindung bestehen dürfe. Genau aus diesem Grund hatte die Unions-Fraktion im Bundestag auch ähnliche Alternativmodelle der SPD-Bundestagsfraktion abgelehnt. Die Union war der Meinung, dass jegliche Boni-Begrenzungen nicht haltbar wären – und forderte daher das Rx-Versandverbot.

Hermann: Rx-Versandverbot ist eine Gefahr für die Botendienste

Gegenüber DAZ.online erklärt Hermann nochmals ausführlich, warum er gegen ein solches Versandverbot wäre:

„Nicht durch die Verhinderung des Wettbewerbs, sondern durch das Verordnungsverhalten der Ärzte werden die Apothekenstrukturen in Deutschland bestimmt. Die Versorgung mit Rx-Arzneimitteln wird in Deutschland durch niedergelassene Ärzte nach medizinisch-therapeutischen Kriterien festgelegt. Das Verordnungsverhalten der Ärzte bestimmt zum einen die Nachfrage nach Rx-Arzneimitteln und gibt gleichzeitig der Angebotsseite die Menge vor, die sie bereitstellen muss.

Dort, wo Ärzte verordnen und ein hinreichendes Verordnungsvolumen entsteht, lassen sich nach den Gesetzen der Marktwirtschaft Apotheken nieder. Umgekehrt gilt: Wo es zu wenig Ärzte für einen ausreichenden Rezeptumsatz gibt, kann keine Apotheke vor Ort existieren. So besteht bereits heute ein Gefälle in der Apothekenanzahl und -dichte zwischen Ballungsgebieten und strukturschwachen Regionen.

Insbesondere im ländlichen Raum, bei größeren Versorgungswegen und für Patienten mit Mobilitätseinschränkungen, wird diese Versorgungsdiskrepanz schon jetzt von niedergelassenen Apotheken über Botendienste und den Versandhandel ausgeglichen. Die ABDA beziffert die Anzahl der Botendienste im Bundesgebiet auf täglich 25.000. Regelmäßige Botendienste ohne Beratung in den Räumen der Apotheke sind ausschließlich dann und auch nur im Einzelfall zulässig, wenn die Auslieferung durch pharmazeutisches Fachpersonal erfolgt (§ 17 Abs. 2 ApBetrO).

Nur im Rahmen der Versandhandelserlaubnis (§ 11a ApoG) sind regelmäßige Botendienste durch nicht pharmazeutisch ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder auch der Versand auf dem Postweg zulässig. Die Anzahl der Apotheken mit Versandhandelserlaubnis liegt nach Angaben der ABDA 2017 bei 2959! Ein Rx-Versandhandelsverbot würde daher weitreichende Folgefragen für die Versorgung im gesamten Bundesgebiet aufwerfen. Es würde auch deutsche Apotheken, die in den Aufbau von Logistik- und Vertriebsstrukturen investiert haben, bestrafen.“

Hermann folgt in seiner Argumentation der Urteilsbegründung des EuGH. Der Gerichtshof hatte mehrfach bekundet, dass im Verfahren nicht bewiesen worden sei, dass die Preisbindung und der Versandhandel irgendwelche Auswirkungen auf die flächendeckende Versorgung haben. Aus Sicht des AOK-Chefs ist es vielmehr das Verordnungs- und Niederlassungsverhalten der Ärzte, das den Apothekenmarkt steuert. Das Rx-Versandverbot lehnt Hermann, der übrigens SPD-Mitglied ist, aus den gleichen Gründen ab wie seine Parteigenossen in der Bundestagsfraktion: Auch die SPD-Apothekenexpertin Sabine Dittmar weist seit Monaten darauf hin, dass mit einem Verbot des Rx-Versandes auch die Botendienste der Apotheken bedroht sein könnten.

Fazit: Dass Hermann und die AOK sich deregulierte Apothekenpreise wünschen, ist weder neu noch überraschend. Schon in ihren Forderungen zur Bundestagswahl hatte sich die AOK Baden-Württemberg Selektivverträge gewünscht. Ohnehin gilt Hermann als großer Verfechter dieser Einzelverträge – in den Wahlforderungen heißt es dementsprechend sinngemäß, dass der Kollektivvertrag ausgesorgt habe.

Erstmals hat der AOK-Chef allerdings mitgeteilt, wie das neue Preismodell in der Praxis der Arzneimittelversorgung aussehen könnte: Der Vorschlag mit dem Vergleichs-Portal für Apotheken-Abgabepreise dürfte insbesondere den Versandapothekern gefallen, die meinen, dass mehr Preiswettbewerb weder dem Apothekenmarkt noch der flächendeckenden Versorgung schaden würde. Wie Hermann die Aufhebung der Preisbindung und die Deckelung der Rx-Boni auf Zuzahlungs-Niveau juristisch und politisch begründen will, teilt er jedoch nicht mit.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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10 Kommentare

Verivox für...

von Dr. Arnulf Diesel am 19.09.2017 um 8:59 Uhr

Um den Vorschlag von Frau Peter aufzugreifen, warum nur holländische Versicherer? Prinzipiell sollte jeder das Recht haben, sich in jeder europäischen Kasse zu versichern, sei sie nun privat oder gesetzlich. Die Tarife müssten dann in einem Internetportal einsehbar sein, ein Wechsel quartalweise möglich.
An die Ärzte traut man sich noch nicht heran, obwohl da sicher auch viel Potential liegt. Ich wundere mich, warum viele MRT-Geräte 16 h am Tag herumstehen können, da sind wohl die Kassensätze noch zu hoch. Auch hier könnte der Patient einen Bonus bekommen, z.B. Happy Hour ab 21:00 Uhr 20 Euro. Vor ein paar Jahren lachte ich noch, als eine Kundin auf Anraten der Ärztin nach "Rabatt" (teures Rx Mittel auf Kinderrezept) fragte, der Apotheker verdiene sowieso noch genug daran. Mein damaliger Chef riet ihr, die Ärztin nach Rabatt zu fragen, da sie sicher mehr verdient als wir an dem Rx Arzneimittel.

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Gibt es schon....

von Helge Killinger am 19.09.2017 um 7:50 Uhr

Herr Hermann hat wohl noch nie was von "Apomio", "Medizinfuchs" oder der ganz banalen Bewertungsfunktion bei "google maps" gehört.
Wünsche weiterhin einen ruhigen Schlaf!!!

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Dr. Herrmann

von Alexander Zeitler am 19.09.2017 um 0:57 Uhr

Sehr geehrter Dr. Herrmann,
ich der Vergangenheit hatte ich Sie immer mal wieder gelobt, z.b. für die Abschaffung der Importquote.
Aber Ihr letzter Gedanke lässt mich zweifeln.
Wie reich wollen die AOKèn denn noch auf Apothekerkosten werden?

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würdevolle Funktionäre

von Thomas Lager am 18.09.2017 um 21:12 Uhr

Die Funktion solcher Menschen als Scharfmacher erfordert wie man sieht maximal Halbwissen, ist aber für seine Umwelt zermürbend. Warum sollten diese unseriösen Spelernaturen besser bezahlt werden, als ein gut beratender angestellter Apotheker? Wer hilft und nützt im konkreten Fall..

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Herrmann

von Frank ebert am 18.09.2017 um 19:46 Uhr

Was für ein grosser weisser Vogel ! Wunderbar , Form gewahrt und trotzdem weiss jeder was gemeint ist

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Frei nach Pater Brown : Schon wieder der Herrman, er kann's nicht lassen

von Heiko Barz am 18.09.2017 um 18:00 Uhr

Nach dem unsäglichen Urteil eines EU Anwalts ist die noch vor einem Jahr einigermaßen gut funktionierende Arzneimittelwelt in Deutschland, von der Berufsdepression 2004 und folgende mal abgesehen, in einen unkontrollierbaren Abwärtsstrudel gerissen worden. Es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht irgendein "Arzneimittelexperte" eine neue Sau (Arzneimittelversorgungsprogramm)durchs Dorf jagt. Es sind auch immer dieselben Protagonisten, die sich um die Arbeitskriterien der Apotheker sorgen.
Der AOK Gesundheitshermann steht dabei immer an vorderster Front.
Ist es schon mal aufgefallen, dass bei den Versandhändlern immer die beiden aus Holland genannt werden? Gibt es denn europaweit keine anderen?
Sprach nicht Gröhe auf dem jüngsten DAT davon, dass von 26 Eurostaaten 21 ein RX Versand-Verbot in Selbstbestimmung beschlossen hätten?
Wieso können wir das eigentlich nicht? Es wird immer erklärt, dass wäre nicht europakonform und ließe sich nicht umsetzen, da große, unüberwindliche juristische Hindernisse entgegenstünden.
Anscheinend haben nur wir uns diesen diktatorischen EUmaßnahmen zu beugen, die 21 anderen EUStaaten kümmert das wenig.
Wie lange werden wir noch sklavisch durch dieses EUDiktakt geknüppelt?

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Warum nicht ?

von Philipp Merz am 18.09.2017 um 16:45 Uhr

Das Erste ,was mir bei dem Wort Bonus in den Sinn kommt : Malus ! Menschen in der Stadt können dann ganz modern sparen und mega digital vergleichen ...die Deppen vom Land zahlen dann das Doppelte ! Und liebe Kollegen : Händereiben heißt es dann bei Lieferengpässen : zum Ersten , zum Zweiten ...bietet noch jemand mehr ...und zack Impfstoff für 565,85 an den Yuppie im schicken Anzug :Yeah !

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AW: Warum nicht

von Rainer G. Danke am 19.09.2017 um 19:02 Uhr

Ganz frei will die AOK den Preis nicht geben. Er soll nur sinken dürfen, steigen aber nicht (nennt sich Höchstpreisverordnung). Dumm sind sie nicht bei den Krankenkassen, das sollten wir nicht glauben!

Vorschlag

von Anita Peter am 18.09.2017 um 16:28 Uhr

Was würde Herr Herrman davon halten, wenn wir ab sofort holländische Online Versicherer zulassen? Da diese den Nachteil haben, nicht vor Ort zu sein, dürfen EU Versicherer den Beitrag selber festlegen und dürfen die 14,6 % nach belieben unterschreiten ( analog Boni Apos ). Ebenso dürfen Sie Patienten aufgrund ihres Krankheitsbildes ablehnen ( analog defizitäre Aufgaben Apos ).
Auf Onlineportalen werden die Patienten auf die günstigen holländischen Versicherer hingewiesen. Die Solidargemeinschaft kann hier ganz toll sparen! Und in den Städten brauchen wir aich keine 30 + X Aussenstellen der Krankenkassen mehr. Enormes Sparpotential!

Wie wärs Herr Herrman? Und bitte kein Gejammer, dass die gesunden Patienten die kranken querfinanzieren müssen. Das interessiert Sie bei uns ja auch nicht.

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AW: Alternativ:

von Mathias Mallach am 18.09.2017 um 16:56 Uhr

Warum müssen Arzneimittel denn überhaupt etwas kosten ? Könnte man nicht zu Gunsten der Solidargemeinschaft vollständig auf Medikamentenkosten verzichten, womit auch keine Zuzahlungen in irgendeiner Art und Weise anfallen würden ? Stattdessen könnten die Patienten doch noch - natürlich wiederum zu Gunsten der Solidargemeinde - einen kleinen Zuschlag auf ihren Krankenkassenbeitrag leisten. Immerhin muss man bedenken, dass sich die Beiträge der Kassenchefs zu ihren privaten Krankenversicherungen auch nicht von alleine zahlen...
Wenn das kein Anreiz für Apotheker ist,...

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