Europa, deine Apotheken (Irland)

Apotheken in der Finanzkrise und ein Nicht-Abgabe-Honorar

Berlin - 08.09.2017, 07:00 Uhr

Mehr Einzelinhaber als Ketten: Obwohl es in Irland keine Regulierungen zum Besitz von Apotheken gibt, halten Kettenunternehmen nur zwischen 20 und 30 Prozent des Marktes. (Foto: dpa)

Mehr Einzelinhaber als Ketten: Obwohl es in Irland keine Regulierungen zum Besitz von Apotheken gibt, halten Kettenunternehmen nur zwischen 20 und 30 Prozent des Marktes. (Foto: dpa)


Apotheker brauchen einen Liefervertrag

Irland hat traditionell den größten Anteil an Privatversicherten: Heutzutage sind noch etwa 40 Prozent aller Iren zumindest mit einer Krankenversicherung privatversichert. Die Arzneimittelversorgung für Bürger, die beim gesetzlichen irischen Gesundheitsdienst (HSE) versichert sind, wurde 1996 neu geregelt: Seitdem müssen Apotheker, die Arzneimittel an gesetzlich Versicherte abgeben wollen, einen Vertrag mit dem Gesundheitsdienst haben. In der Regel verhandelt der Apothekerverband diesen Vertrag mit dem HSE, einzelne Apotheker können aber auch die Preise einzelner, besonderer Leistungen selbst mit dem Gesundheitsdienst vereinbaren. Die HSE-versicherten Patienten wiederum benötigen, ähnlich wie in Deutschland, eine Gesundheitskarte (Medical Card), um ein Recht auf Kostenerstattung zu haben.

Bedarfsplanung für sechs Jahre

Weil die Apothekenzahl in den 1990er-Jahren angestiegen war, erließ der Gesetzgeber 1996 außerdem ein Gesetz, das erstmals eine Bedarfsplanung für den Apothekenmarkt vorsah. In Städten mussten Apotheker mindestens 250 Meter Abstand zum nächsten Konkurrenten einhalten, auf dem Land mussten mindestens fünf Kilometer Abstand dazwischen sein. Neben den geografischen Kriterien wurden auch demografische eingeführt: Eine neue Stadtapotheke musste mindestens 4000 Menschen versorgen, um eine Lizenz zu erhalten, eine Landapotheke mindestens 2500 Menschen.

Außerdem mussten die Apothekenbetreiber einen Wirtschaftsplan vorlegen, der bewies, dass die Apotheke langfristig existenzfähig ist. Die letzte wichtige Entwicklung für die Struktur des Marktes gab es dann im Jahr 2002: Der Gesetzgeber nahm die gesamte, sechs Jahre zuvor beschlossene Bedarfsplanung zurück. Grund dafür war die Klage der irischen Apothekenkette McSweeney, die gegen die Niederlassungsbeschränkungen klagte und Recht bekam.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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