Gesetzesänderungen gefordert

Trotz Todesfällen darf Heilpraktiker weiter praktizieren

Düsseldorf - 15.08.2017, 11:00 Uhr

Das „Biologische Krebszentrum“ des Heilpraktikers in Brüggen-Bracht wurde kurz nach den Zwischenfällen geschlossen, doch nun darf er woanders wieder behandeln. (Foto: Henning Kaiser / dpa)

Das „Biologische Krebszentrum“ des Heilpraktikers in Brüggen-Bracht wurde kurz nach den Zwischenfällen geschlossen, doch nun darf er woanders wieder behandeln. (Foto: Henning Kaiser / dpa)


Obwohl das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium es als unzulässig einschätzt, darf ein Heilpraktiker im Land weiterhin arbeiten. Derzeit laufen Ermittlungen wegen mehrerer Todesfälle von Krebspatienten gegen ihn. Ein Problem: Anders als bei Apothekern und Ärzten können Zulassungen bei Heilpraktikern nicht ruhen gelassen werden.

Noch vor gut zwei Wochen erklärte ein Pressesprecher des in Nordrhein-Westfalen (NRW) gelegenen Kreises Krefeld, es sei unbekannt, ob der Heilpraktiker Klaus R. wieder arbeiten darf: Vor einem Jahr waren mehrere Krebspatienten kurz nach seiner Behandlung gestorben. Zwar untersagte ihm der Kreis Viersen, in dem sein „Biologisches Krebszentrum“ lag, im Kreisgebiet weiter zu arbeiten – doch der für die Zulassung zuständige Nachbarkreis Krefeld verbot Klaus R. nicht die generelle Ausübung seines Berufs, da das Ermittlungsverfahren gegen ihn noch anhält. 

Doch wie zuerst von Stern.de berichtet, darf R. schon seit Oktober vergangenen Jahres wieder tätig sein – und zwar im gleichfalls benachbarten Kreis Wesel. Dort zeigte er an, dass er seine Heilpraktikertätigkeit „als Hausbesuchspraxis in eingeschränktem Umfang“ ausüben werde, bestätigt ein Kreissprecher. Anders als der Kreis Viersen untersagt ihm der Kreis Wesel diese Tätigkeit nicht: Die Behörden schätzen die Situation rechtlich offenbar anders ein.

Das Gesundheitsministerium in Düsseldorf hat diesbezüglich sehr große Bedenken. Nachdem das Ministerium Anfang November von der Tätigkeitsaufnahme informiert wurde, habe es „den Kreis Wesel über die Rechtsauffassung des Ministeriums unterrichtet, dass die Heilkundeausübung im Umherziehen nicht erlaubt ist und auch zu prüfen sei, ob möglicherweise die Verletzung von Sorgfaltspflichten durch den Heilpraktiker vorliegt“, wie ein Sprecher erklärt. „Dem Kreis wurde zudem mitgeteilt, dass aufgrund dieser beiden Einschätzungen eine Praxisbegehung erforderlich erscheint, und um Prüfung gebeten, ob weitere Maßnahmen ergriffen werden.“

Doch ein Schreiben der früheren NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) vom Juni dieses Jahres an den Landrat in Wesel sei bislang unbeantwortet geblieben. „Herr Minister Karl-Josef Laumann hat den Landrat des Kreises Wesel erneut persönlich angeschrieben und ihn gebeten, alle dem Kreis rechtlich möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Gesundheitsschutz der Bevölkerung angemessen zu gewährleisten.“



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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