Influenza-saison 2017/18

So sieht es bei den Grippeimpfstoffen aus

Stuttgart - 14.08.2017, 13:00 Uhr

In der Apotheke sind noch längst nicht alle Grippeimpfstoffe verfügbar. (Foto: Bildagentur-online)

In der Apotheke sind noch längst nicht alle Grippeimpfstoffe verfügbar. (Foto: Bildagentur-online)


An die 8 Millionen Dosen Grippeimpfstoff hat das Paul-Ehrlich-Institut bislang für die kommende Grippesaison freigegeben. In den Apotheken sind aber bei Weitem noch nicht alle lieferbar. Rabattverträge gelten in dieser Saison nach Auffassung des Bundesgesundheitsministeriums nicht mehr, auch wenn Kassen und Kassenärztliche Vereinigungen etwas anderes propagieren.  

Die Vorbereitung auf die kommende Grippesaison ist in vollem Gange. Das Paul-Ehrlich-Institut hat die Änderung der Stammzusammensetzung bereits für eine ganze Reihe von Impfstoffen genehmigt. Denn die Hersteller müssen für jeden Impfstoff jedes Jahr in einem Verfahren zur Änderung der Zulassung prüfen lassen, ob ihre Impfstoffe den Vorgaben entsprechen. Die ersten Chargen sind auch schon zugelassen – laut PEI bereits 7,7 Millionen Dosen (Stand: 4. August 2017). 

Die trivalenten Impfstoffe setzen sich gemäß der Empfehlung der WHO folgendermaßen zusammen: 

  •  A/Michigan/45/2015 (H1N1) pdm09- ähnlicher Stamm
  • A/Hong Kong/4801/2014 (H3N2)- ähnlicher Stamm
  • B/Brisbane/60/2008- ähnlicher Stamm

Für quadrivalente Impfstoffe werden die Antigene der oben genannten Viren sowie eine Variante von B/Phuket/3073/2013 – ähnlicher Stamm – empfohlen. Die Zusammensetzung der Impfstoffe weicht somit von der des Vorjahres ab. 

In den Apotheken gibt es noch längst nicht alles

In den Apotheken sind aber längst noch nicht alle Impfstoffe verfügbar. So war beispielsweise Influvac vergangene Woche bei mehreren Großhändlern nicht lieferbar, ebenso Fluad 2017/2018, Begripal, Vaxigrip, Vaxigrip tetra und Xanaflu. Influsplit tetra und Afluria scheinen zumindest teilweise oder über Verbund lieferbar zu sein – je nach Großhändler oder Region. 

Beim Thema Rabattverträge gehen die Meinungen auseinander. Bereits im März hatten die CDU-Bundestagsabgeordnete Maria Michalk und das Bundesgesundheitsministerium klargestellt, dass die Kassen ab Inkrafttreten des AMVSG wieder alle verordneten Impfstoffe erstatten müssen. Jedenfalls, soweit die Leistung im Rahmen der Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses erfolgt. Demnach steht es also allein im therapeutischen Ermessen der Ärzte, welchen Impfstoff sie verordnen. Sie können dann auch Vierfach-Impfstoffe verwenden, für die keine einzige Krankenkasse Rabattverträge geschlossen hatte.

Ganz anders propagierten das jedoch die KVen. In den Regionen, in denen die Kassen Rabattverträge über Grippeimpfstoffe geschlossen haben – das sind alle Bundesländer mit Ausnahme von Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Hessen – empfehlen sie den Ärzten, weiterhin Rabatt-Impfstoffe zu bestellen

Rabattverträge – ja oder nein? 

Das BMG bekräftigte seine Auffassung in einem Schreiben von Staatssekretär Lutz Stroppe (CDU) an den GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung sowie Pharmaverbände und das Bundesversicherungsamt.

In dem Schreiben, das DAZ.online vorliegt, steht ausdrücklich: „Seit dem 13. Mai 2017 können die Ärztinnen und Ärzte wieder die Impfstoffe jedes Impfstoffherstellers verordnen. Eine Einschränkung der Verordnung auf Impfstoffe bestimmter Hersteller besteht nicht.“ Stroppe verweist auf den Gesetzeswortlaut: Gestrichen wurde nicht nur die Grundlage für die Rabattverträge an sich, sondern auch die der Formulierung, wonach die „Versorgung der Versicherten ausschließlich mit dem vereinbarten Wirkstoff“ erfolgt. Daraus folge qua Gesetz der sofortige Wegfall der Exklusivität der Rabattverträge. Hätte man die Exklusivität fortbestehen lassen wollen, hätte dies ausdrücklich geregelt werden müssen. 

KVen empfehlen weiterhin Rabattimpfstoffe

Seinen Brief schließt Stroppe mit dem Satz: „Inwieweit es aufgrund des Wegfalls der Exklusivität zu einer Anpassung oder Aufhebung bestehender Verträge kommt, ist Angelegenheit der Vertragspartner selbst.“ Offensichtlich haben sich die Ärzte von diesen Aussagen nicht beeindrucken lassen.

So schreibt beispielsweise die KV Hamburg nach wie vor auf ihrer Internetseite, dass die Kassen die KVH am 30. März wie folgt informiert hätten: „Mit Inkrafttreten des AMVSG endet die Möglichkeit für die Krankenkassen, Grippeimpfstoffe exklusiv auszuschreiben. Anders als beispielsweise im Bereich Zytostatika, greift die Gesetzesänderung aber nicht in bestehende Verträge ein. Bereits geschlossene Verträge sowie deren ggf. beschlossene Vertragsverlängerungen bestehen daher unverändert fort“. So verhalte es sich auch mit den in Hamburg geltenden Rabattverträgen. Sicherheitshalber verweist die KV auch darauf, dass anderslautende Stellungnahmen und Pressemitteilungen, die vor dem 8. März 2017 verfasst wurden, zurücktreten. 

Letztendlich ist wohl davon auszugehen, dass weiterhin Ärzte Rabattimpfstoffe verordnen, um sich vor möglichen Rückforderungen seitens der Kassen zu schützen.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Nach dem AMVSG: Streit um Impfstoff-Verträge

Exklusiv – ja oder nein?

Auch die Exklusivität bestehender Verträge bleibt erhalten

Impfstoffverträge nicht kündbar

Aufrufe des BMG verhallen – maßgeblich ist die Auslegung des Gesetzeswortlauts

Zyto-Verträge: Gericht bestätigt Kassen

Verunsicherung bei Ärzten – keine Retaxgefahr für Apotheker

Flickenteppich bei Grippeimpfstoffen

Die STIKO überarbeitete ihre Empfehlungen zur Grippeimpfung

Bald vierfach statt dreifach gegen Grippe?

1 Kommentar

KVen empfehlen Rabattimpfstoffe

von Sven Larisch am 15.08.2017 um 10:43 Uhr

Diese "nette" Formulierung widerspricht leider der Wahrheit. Hier setzt die KV einen Arzt massiv unter Druck sich an den Rabattvertrag zu halten und droht mit Regress.
Weder die Tatsache, dass das BMG eine anderslautende Mitteilung gemacht hat, noch die Tatsache, das der Arzt längst einen tetravalenten Impfstoff vorbestellt hat und nicht mehr in der Bestellfrist des Rabattimpfstoffes ist, beeindruckt die KV.
Also nicht mit "Empfehlung" sondern hier regieren die Kven mit harter Hand gegen eigene Mitglieder.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.