Die Forderung klingt einleuchtend. Wird wirklich gepfuscht, kann ein Apotheker, der von einer Kontrolle weiß, belastendes Material verschwinden lassen. Das geht natürlich nicht, wenn der Pharmazierat überraschend vor der Tür steht. Aber: Unangekündigte Kontrollen von Apotheken sind schon jetzt grundsätzlich möglich.
Da diese Prüfungen Ländersache sind, variieren die Gepflogenheiten allerdings zwischen den einzelnen Bundesländern. Wenn es darum geht, im laufenden Betrieb zu überprüfen, ob bei der patientenindividuellen Parenteraliazubereitung alles mit rechten Dingen zugeht, so sind Ankündigungen jedoch die Regel. So sehen es auch die „Grundsätze der Apothekenüberwachung“ der Arbeitsgruppe Arzneimittel-, Apotheken-,Transfusions- und Betäubungsmittelwesen (AATB) vor. Dahinter stecken praktische Erwägungen.
Schließlich ist die Prüfung aller Arbeitsvorrichtungen und Unterlagen aufwendig. Sie dauert in der Regel mehrere Stunden oder auch einen ganzen Tag. Darauf muss sich eine Apotheke einstellen können. Auch für die Prüfer ist es sinnvoll, wenn die zu prüfenden Unterlagen bereits für sie vorliegen und nicht erst gesucht werden müssen.
Somit hilft es vermutlich nicht viel, wenn die Zyto-Apotheke verpflichtet ist, ihre Herstellungszeiten bekanntzugeben, wie die Petition ebenfalls fordert. Schädlich ist es aber sicher nicht.
1 Kommentar
Handlungsbedarf
von G. Wagner am 21.07.2017 um 17:45 Uhr
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