Zyto-Skandal

Patientenvertreter fordern Finanzamt-Kontrollen in Apotheken

Berlin - 19.07.2017, 14:40 Uhr

Bessere und sicherere Zyto-Versorgung: Mehrere Patientenorganisationen aus NRW fordern vom Gesetzgeber, dass Zyto-Apotheken in Zukunft stärker überwacht werden. (Foto: Barmer)

Bessere und sicherere Zyto-Versorgung: Mehrere Patientenorganisationen aus NRW fordern vom Gesetzgeber, dass Zyto-Apotheken in Zukunft stärker überwacht werden. (Foto: Barmer)


Nach der mhplus Betriebskrankenkasse fordern nun auch mehrere Patientenorganisationen Konsequenzen aus dem Bottroper Zyto-Skandal. Die Patientenvertreter haben eine Bundestags-Petition erarbeitet, in der sie strenge Kontrollen und Dokumentationspflichten für Zyto-Apotheken fordern. Unter anderem soll das Finanzamt die Rechnungen der Apotheker prüfen.

Fast jeden Tag werden derzeit weitere Details aus dem Bottroper Zyto-Skandal bekannt. Zu Wochenbeginn wurde publik, dass die Staatsanwaltschaft gegen den beschuldigten Zyto-Apotheker Anklage erhoben hat. Am heutigen Mittwoch veröffentlichte die Staatsanwaltschaft Essen neue Details zu dem Fall: Der Pharmazeut wird verdächtigt, mehr als 60.000 Zubereitungen verfälscht und bei den Krankenkassen einen Schaden von etwa 56 Millionen Euro verursacht zu haben. Gleichzeitig werde es allerdings schwer, dem Beschuldigten Tötungsdelikte vorzuwerfen, teilte die Behörde mit.

Mehrere Patientenorganisationen aus Nordrhein-Westfalen fordern nun weitreichende Konsequenzen aus dem Skandal. Medienberichten zufolge sollen sich in den vergangenen Wochen Vertreter aller Bottroper Krebs-Selbsthilfegruppen, des Paritätischen und des Selbsthilfebüros zusammengetan haben, um gemeinsam eine Petition zu erarbeiten. Die Patientenvertreter sollen sich dabei auch mit Mitarbeitern des NRW-Gesundheitsministeriums und dem Patientenbeauftragten des Bundeslandes ausgetauscht haben.

Sieben Forderungen zum Zyto-Markt

Herausgekommen ist ein zweiseitiges Papier, das eine stärkere Überwachung des gesamten Zyto-Marktes fordert. In der Einleitung heißt es zur Erklärung: „Der Bundesgesetzgeber schreibt zur Zeit keine konkreten Intervalle der Überwachung vor, sondern fordert eine regelmäßige Überwachung. Die Überwachungsmaßnahmen erfolgen in der Regel nach vorheriger Anmeldung. Der Gesetzgeber erlaubt schon jetzt im Rahmen dieser Überwachungsmaßnahmen Proben zu ziehen und diese untersuchen zu lassen. Dies geschieht aber nicht ohne konkreten Verdacht, da es sich um zerstörende Proben handelt und das Medikament dem Patienten an diesem Tag dann nicht mehr zur Verfügung stünde.“

In diesem System sei es für Apothekenmitarbeiter außerdem schwierig, anonym vermeintliche Missstände zu melden. Schließlich würde dann innerhalb der Apotheke die Frage aufgeworfen werden, welcher der Kollegen Informationen weitergegeben habe. Die Patientenorganisationen haben es sich daher zum Ziel gesetzt, die „Sicherheit der Medikamente zu erhöhen, das Vertrauen der Patienten in ihre Therapie zu erhöhen und somit einen wichtigen Beitrag zur Gesundheit der Patienten zu leisten“.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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1 Kommentar

Finanzamt

von Karl Friedrich Müller am 19.07.2017 um 15:09 Uhr

Das interessiert die Finanzämter schon. Bei meiner Betriebsprüfung würde explizit nach Rezepturen und da speziell nach Zytoanfertigungen gefragt.
Die haben das schon auf ihrem Schirm.

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