Großhandels-Skonti vor dem BGH

Das nächste Mega-Urteil für den Apothekenmarkt

Berlin - 12.07.2017, 13:40 Uhr

AEP-Chef Jens Graefe kämpft gegen die Wettbewerbszentrale um Skonti für die Apotheker. (Foto: dpa)

AEP-Chef Jens Graefe kämpft gegen die Wettbewerbszentrale um Skonti für die Apotheker. (Foto: dpa)


Werden Apotheken in ihrer Existenz gefährdet, muss der Gesetzgeber ran

Nun ist völlig offen, wie der Bundesgerichtshof entscheiden wird. Die Wettbewerbszentrale erklärte im Vorfeld der Verhandlung nochmals ihre Auffassung: Nehme man die Intention des Gesetzgebers, den Preiswettbewerb zu regulieren, ernst, müsse man auch Skonti für unzulässig halten. Denn letztlich könne durch sie der offensichtlich nicht gewünschte Preiswettbewerb eröffnet werden.

Dass jetzt viele Apotheker auf die große wirtschaftliche Brisanz der Entscheidung hinweisen, bestätigt aus Sicht der Wettbewerbszentrale die Rechtswidrigkeit der Skonti. Die Bewertung reiche von „Skontobombe“ bis hin zu einem prognostizierten flächendeckenden „Apothekensterben“. Dazu erklärt die Wettbewerbszentrale: „Wenn es sich bei der Skontierung tatsächlich nur um die Belohnung für ein frühes Bezahlen handelt, so ist allerdings kaum vorstellbar, dass die Streichung dieser Vorteile den wirtschaftlichen Betrieb einer Apotheke bis hin zur Betriebsaufgabe gefährdet. Sollte dies so sein, so liegt es am Gesetzgeber, dieses offenbar unzureichende Vergütungssystem nachzubessern“.

Hohe Rabatte als Gefahr für die flächendeckende Versorgung?

Mit Blick auf die flächendeckende Arzneimittelversorgung verweist die Wettbewerbszentrale darauf, dass hohe Rabatte üblicherweise nur großen Apotheken zugute kämen. Umsatzschwächere Apotheken würden von höheren Rabatten eher nicht profitieren. So verschiebe sich das Ungleichgewicht weiter und die Arzneimittelversorgung würde eher gefährdet denn gestärkt. Hohe Rabatte gefährdeten aber auch die flächendeckende Arzneimittelversorgung durch den Großhandel. Unrealistisch hohe Rabatte würden seine Leistungsfähigkeit auf Dauer schwächen und sich damit auch negativ auf die Apothekenbranche auswirken.

Dr. Reiner Münker, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale, findet, dass der Gegenstand des Prozesses zuletzt aus dem Blick geraten ist. „Es geht nicht um die Vergütung der Apotheker, sondern um Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der Großhandelsbranche, in der sich viele strikt an die Arzneimittelpreisbindung halten, während andere – vorgeblich als ‚Wohltat‘ für den Apotheker, tatsächlich aber als Mittel der Gewinnsteigerung – Skonti geben.“  Münker betont, dass die Frage, ob Skonti erlaubt sind oder nicht, seit langem umstritten ist. Sollte der Bundesgerichtshof sei nun für unrechtmäßig halten, wäre für Rechtssicherheit gesorgt.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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4 Kommentare

Hintermänner . Frauen

von ratatosk am 12.07.2017 um 19:38 Uhr

Eigentlich interessanter ist die Frage wer hinter dem erstaunlichen Eifer der Wettbewerbszentrale zu einem Kampf durch alle Instanzen steckt ! Oder will man uns wirklich weiß machen, daß die das fürs Volkswohl tun. Aus gutem Grund werden dann solche klageberechtigten Organisationen "ermuntert" , damit die Urheber verdeckt bleiben , da es sich sicher um Mitspieler im Pharmabereich handelt.

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Ich beantrage den Austritt

von Christiane Patzelt am 12.07.2017 um 19:08 Uhr

aus der IHK und werde den Verband kündigen, wenn man mir jetzt noch mehr die Einkaufskonditionen beschneidet, während DocMorris mit der riesen Rabatt-und Bonbontüte durch die Lande wandert!!
Will man uns eigentlich nur noch verarschen?

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Skonto

von Frank Ebert am 12.07.2017 um 16:46 Uhr

Herr Münker wird sich morgen über Zuwendungen freuen dürfen

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Skonto

von Anita Peter am 12.07.2017 um 14:12 Uhr

Liebe Wettbewerbszentrale, die kranken Kassen bekommen von uns über 20% Skonto..... Was ist damit?

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