Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen

Viele Kassen verweigern sich zunächst

Berlin - 03.07.2017, 12:45 Uhr

Die Ablehnungsquoten variieren laut der Studie teils sehr stark, Patienten werden unzureichend aufgeklärt. (Foto: Wolfilser / Fotolia)

Die Ablehnungsquoten variieren laut der Studie teils sehr stark, Patienten werden unzureichend aufgeklärt. (Foto: Wolfilser / Fotolia)


Bürger sollen die besten Kassen wählen können

Außerdem müssen die Kassen ihre Patienten besser über das Verfahren der Leistungsbeantragung und das Widerspruchsverfahren informieren sowie die Gründe für eine Ablehnung verständlicher als bisher darlegen, forderte Laumann – denn laut der Studie seien die Ablehnungsbescheide für die Versicherten in vielen Fällen nicht verständlich. Sogar ein Drittel habe nicht einmal gewusst, dass es die Möglichkeit gibt, gegen eine Ablehnung einen Widerspruch einzulegen. Durch verpflichtende Information der Versicherten „würde die Wahlfreiheit der Bürger gestärkt, sich ganz bewusst für oder gegen eine Krankenkasse zu entscheiden“, betonte Laumann.

Der Patientenbeauftragte hatte ähnliche Forderungen bereits im letzten Jahr erhoben. „Denn der Wettbewerb der Krankenkassen sollte nicht allein über die Höhe des Zusatzbetrags, sondern vor allem über die Qualität der Leistungen geführt werden“, wiederholte Laumann seine Forderungen nun. Außerdem sollten Versicherte nach Ablauf der Entscheidungsfrist nicht nur einen Kostenerstattungsanspruch, sondern einen Anspruch auf die Sache selbst haben – und die Krankenkassen diesen bezahlen müssen.

Die IGES-Studie führt sogar klare Gesetzesverstöße auf – so beim Krankengeldfallmanagement. Hier habe ungefähr ein Drittel der Versicherten angegeben, von der jeweiligen Kasse nicht um eine Einwilligung gebeten worden zu sein. „Von denen, die eine Einwilligung gegeben haben, geschah dies nur in etwa der Hälfte der Fälle – wie gesetzlich vorgeschrieben – in schriftlicher Form“, heißt es in der Untersuchung.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Patientenbeauftrager der Bundesregierung

Laumann will Kassen-Wettbewerb umgestalten

Patientenbeauftragter Laumann

Gesetz soll Windel-Qualität verbessern

GKV-Spitzenverband überarbeitet Hilfsmittelverzeichnis für Inkontinenzhilfen

Windeltest sorgt für Bewegung

Patientenbeauftragter geht Beschwerden zu aufzahlungsfreien Inko-Artikeln nach

Laumann macht den Windeltest

Inkontinenzversorgung: Patientenbeauftragter fordert bessere Hilfsmittelversorgung

Laumann macht bei Kassen Druck

2 Kommentare

Transparenz

von Carola Schmidt am 06.07.2017 um 11:37 Uhr

Ich finde es vor allem sehr interessant, dass die Kassen von Leistungserbringern wie Apotheken volle Transparenz fordern, bzw. sich über angeblich fehlende Transparenz beklagen. Sie selber arbeiten aber offensichtlich alles andere als transparent sogar denen gegenüber, deren Interessen sie vorgeblich vertreten. Eine Stellungnahme von Kassenseite dazu wäre schön. Ich fürchte nur, es wird keine geben.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Rehabilitation

von Udo Hensch am 04.07.2017 um 8:05 Uhr

Nun ja, der Rentenversicherungsträger lehnt auch Krebsnachsorgekuren ab, obwohl dieser nicht in Konkurrenz steht. Vielleicht hat es ja doch etwas mit der Diagnose und der Prognose zu tun.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.