Tipps für die Praxis

Was Apotheker zu Methadon in der Krebsbehandlung wissen müssen

Stuttgart - 30.06.2017, 09:10 Uhr

Was müssen Apotheker beachten, wenn sie ein Methadon-Rezept für einen Krebskranken erhalten? (Foto: dpa)

Was müssen Apotheker beachten, wenn sie ein Methadon-Rezept für einen Krebskranken erhalten? (Foto: dpa)


So ganz neu ist das Thema Methadon in der Krebsbehandlung eigentlich nicht. Doch jüngst hat Stern TV das Thema wieder aufgegriffen. Folge ist, dass in den Apotheken verstärkt Methadon-Rezepturen nachgefragt werden.  Wir haben einige Tipps für die Praxis zusammengestellt. 

Substitutions- versus Schmerztherapie: Gibt es formelle Unterschiede? 

Methadon kann im Rahmen der Substitutionstherapie oder der Schmerzbehandlung verordnet werden. Wird es im Rahmen der Schmerzbehandlung verordnet, gelten die Regeln für eine normale BtM-Verordnung, nicht die Regeln der Substitutionsverordnung. Das bedeutet auf dem Rezept darf auf keinen Fall ein „S“ vermerkt sein. Der Buchstabe „A“ ist natürlich bei Überschreiten der zulässigen Verordnungshöchstmenge von 3600 mg innerhalb von 30 Tagen erlaubt beziehungsweise zwingend erforderlich.

Muss die Indikation überprüft werden?

Verschreiben Ärzte ihren Tumorpatienten Methadon nicht zur Schmerzbehandlung, sondern zur Tumorbekämpfung, dann erfolgt diese Therapie off label unter der Verantwortung des Arztes. Dieser trägt auch das Risiko eines möglichen Regresses. Der Apotheker muss bei Rezeptvorlage die Indikation nicht hinterfragen.

Bei der Herstellung gibt es ja immer Verluste. Muss man die  dokumentieren? 

Laut Bundesapothekerkammer (BAK) ist im Rahmen der Herstellung, Verarbeitung und Portionierung von flüssigen Arzneimitteln zur Substitutionsbehandlung mit einem Schwund von bis zu 3 Prozent zu rechnen. Gleiches gilt für die Schmerztherapie. Höhere Verluste, zum Beispiel durch Verschütten, herstellungstechnische Gegebenheiten und Qualitätsprüfungen müssen dokumentiert und begründet werden. 

Lesen Sie mehr zum Thema:

In der aktuellen DAZ Nr. 26, 2017 finden Sie folgende Beiträge:

Mit Methadon gegen Krebs? Ein experimenteller Therapieansatz lässt Patienten hoffen und stößt auf Kritik.

Ein Interview mit Palliativmediziner Dr. Hans-Jörg Hilscher: „Eine Chance"

Und den Kommentar Keine Angst vor BtM-Rezepturen



jb / DAZ.online
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

Wirksamkeit von Methadon bei LeukaemieI?

von Rudolf Micknas am 23.06.2019 um 20:29 Uhr

Ich wone in Costa Rica und habe schon viele liebe Freunde
duech anscheinend unheilbarer Leukaemie verloren und jetzt ist es ein lieber Freund von 25 Jahren,der im renomierten
Hospital Mexico liegt,von dem ich nicht weuss,ob die OnkologenMethadon kennen undanwenden.Werhilft?

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Der Beitrag wirft mehrere Fragen auf

von Michael Mischer am 30.06.2017 um 10:32 Uhr

Zuerst: Welches Methadon-Fertigarzneimittel ist denn für die Schmerztherapie zugelassen? Ich kenne nur für die Substitutionstherapie zugelassenes Methadon. Insofern wäre auch schon die Verschreibung zur Schmerzbehandlung off-label.

Daneben: Nur bei Fertigarzneimitteln greift die Antwort auf die Frage, ob die Indikation geprüft werden muss. Voraussetzung für einen Off-Label Use ist das Vorhandensein eines Labels. Das haben nur Fertigarzneimittel. Egal welche Hinweise das NRF für die Anwendungsgebiete von Rezepturen gibt, es sind nur Hinweise. Rezepturen sind nie off-label.

Zwei interessante Fragen spart der Beitrag außerdem aus:

1. Wenn der Arzt dennoch L-Polamidon für die Tumorbehandlung verordnet - sollte die Apotheke ihn aufgrund der Plausibilität dieser Verordnung ansprechen? Schon die Wirksamkeit von racemischen Methadon ist ja eher vermutet als belegt. Und wenn der Arzt auf die Verwendung von L-Polamidon besteht?

2. Sollte die Apotheke auf einem Methadon-Rezept ohne "S" die Rücksprache mit dem Arzt bezüglich der geplanten Anwendung dokumentieren? Rücksprache werde ich ja halten müssen, es könnte sich ja auch um ein fehlerhaftes Substitutionsrezept handeln? Und ändert sich die Abrechnung? Es gibt für die Substitution ja Sonderregeln in der Hilfstaxe. Gibt es dazu eine Empfehlung des DAV?

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