DAT 2016

ABDA vertröstet Apotheker

Berlin - 26.06.2017, 07:00 Uhr

Bestenfalls Teilerfolge: Was ist aus den Apothekertagsanträgen 2016 geworden? (Foto: Schelbert)

Bestenfalls Teilerfolge: Was ist aus den Apothekertagsanträgen 2016 geworden? (Foto: Schelbert)


Wie stets im Juni hat die ABDA einen Bericht über die Bearbeitung der Apothekertagsanträge des Vorjahres erstellt. Neben einigen Erfolgen gibt es wieder viele Anträge zu verzeichnen, die zumindest bisher keine greifbaren Ergebnisse gebracht haben. Insbesondere bei den großen politischen Forderungen der Apotheker kann die ABDA zumeist nur vertrösten.

Am Mittwoch tagt die nicht öffentliche Mitgliederversammlung der ABDA. Wie stets zur Juni-Sitzung hat die ABDA einen Bericht darüber erstellt, wie sie die Anträge des Deutschen Apothekertages vom Vorjahr bearbeitet hat. Wir stellen hier einige dieser Antworten vor.

Drei Erfolge

Erfolgreich abgeschlossen wurde der Antrag, die Ausschreibungen für Zytostatika-Zubereitungen zu beenden. Das Arzneimittelverordnungs-Stärkungsgesetz (AMVSG) dürfte dieses Problem lösen. Auch bei der Preisgestaltung zu aufsaugenden Inkontinenzprodukten gibt es einen Erfolg. Die ABDA verweist dazu auf neue gesetzliche Regelungen für Zuschlagskriterien und mehr Transparenz bei Aufzahlungen. Ob damit die Probleme im Alltag gelöst werden, muss sich allerdings erst zeigen. Unmittelbar vor einem erfolgreichen Abschluss steht offenbar der Antrag zu mehr Transparenz über die Apothekertagsanträge. Einige Mitgliedsorganisationen hatten sich darüber beschwert, dass man nach dem DAT nicht nachvollziehen könne, was aus den Forderungen der Versammlung geworden ist. Gefordert wurde in diesem Zusammenhang daher eine Datenbank, in der Kammermitglieder jederzeit nachvollziehen können, welchen Bearbeitungsstatus der jeweilige Antrag hat. Die ABDA berichtet dazu, die gewünschte Datenbank sei programmiert und stehe allen Kammermitgliedern ab Ende Juni 2017 zur Verfügung. Sie umfasse alle Anträge ab 2016.

Sonst nur Teilerfolge

Doch bei anderen Anträgen gibt es bestenfalls Teilerfolge. Für die größte Gruppe unter den Anträgen gilt wie in den Jahren zuvor, dass die ABDA sie zwar bearbeitet hat, aber bisher kaum oder keine greifbaren Ergebnisse zu verzeichnen sind. Insbesondere die großen politischen Aufgaben sind bekanntermaßen weiter in der Schwebe. Beispiel Medikationsplan: Die Apotheker hatten beantragt, dass Ärzte und Apotheker gleichberechtigt sein müssen bei der Arbeit am Medikationsplan. Die ABDA liefert als Zwischenstand eine Erklärung, wie man zu diesem politischen Ziel kommen wolle. Auch auf die Forderung, dass Apotheker sich an Präventionsprojekten teilhaben sollen, kann die ABDA nur antworten, dass man daran arbeite. Allerdings sind Erfolge bei den Krankenkassen oder in der Politik derzeit in dieser Angelegenheit schlichtweg nicht vorhanden. Ähnlich vage Antworten gibt es auf die meisten beschlossenen Anträge zum Apothekenhonorar. Immerhin: Zur Direktabrechnung mit privaten Krankenversicherungen wird berichtet, dass zwischen dem DAV und dem Verband der privaten Krankenversicherungen ein Rahmenvertrag als Grundlage für weitere Abschlüsse von Direktabrechnungsverträgen konsentiert wurde. Dies lasse eine breitere Nutzung dieser Möglichkeiten erwarten, wozu es bereits Gespräche gebe.

Umso mehr richtet sich das Augenmerk auf die berufsinternen Themen und die teilweise eher technischen Anträge zur alltäglichen pharmazeutischen Arbeit. Die folgenden Beispiele zeigen, wie vielschichtig der Umgang mit solchen Anträgen sein kann.

Anträge zum Apothekenalltag

Den Antrag zur Neuregelung der Packungsgrößenverordnung hatte die Hauptversammlung in einen Ausschuss verwiesen. Die ABDA berichtet nun, der Geschäftsführende Vorstand des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) sehe die Problematik. Doch die Verordnung außer Kraft zu setzen, sei für die Umsetzbarkeit der Rabattverträge problematisch. Außerdem sei ein großer Teil der Probleme nicht der Verordnung, sondern dem Rahmenvertrag geschuldet, der derzeit in diesem Punkt verhandelt werde. Der Geschäftsführende Vorstand habe den Antrag daher am 7. Juni 2017 zurückgewiesen, verfolge aber die Anpassung des Rahmenvertrages als Nahziel. Langfristig bemühe sich der DAV um eine Reform der Packungsgrößenverordnung.

Entlassmanagement, Datenbanken, Pharmaziestudium

Zum Antrag gegen Verträge zulasten Dritter verweist die ABDA auf die allgemeinen Bemühungen des DAV in Vertragsverhandlungen und auf zwei spezielle Aspekte: Der DAV habe sich beim Entlassmanagement gegen Widersprüche zur ambulanten Versorgung und in den Stellungnahmen zum AMVSG für aktuelle Software bei den Ärzten eingesetzt. Letzteres sei für die rechtssichere Umsetzung von Verordnungen in der Apotheke nötig und der Gesetzgeber habe dies in einigen Punkten aufgegriffen. Außerdem habe die ABDA dem Gesetzgeber im Zusammenhang mit AMVSG den Antrag zur Sicherung des zweistufigen Vertriebswegs für Arzneimittel vorgetragen. Dies habe der Gesetzgeber jedoch nicht aufgegriffen. Den Appell gegen den ausschließlichen Direktvertrieb von Blutzuckermessgeräten habe der DAV bei den Herstellern vorgebracht. Dazu berichtet die ABDA weder über ein Ergebnis noch über weitere geplante Bemühungen.

Anträge zu Datenbanken

Die Reaktionen der ABDA auf zwei Anträge der Apothekerkammer Hamburg zu Datenbanken dürften die Antragsteller enttäuschen. Die Integration zusätzlicher externer Datenbanken in die ABDA-Datenbank habe sich aus technischen, strukturellen und vertrieblichen Gesichtspunkten als nicht möglich erwiesen. Daher werde der Antrag nicht weiter verfolgt. Der Ad-hoc-Antrag, die Arzneimittelhersteller zur Veröffentlichung bestimmter galenischer Eigenschaften ihrer Arzneimittel zu verpflichten, soll auch nicht weiter verfolgt werden - so die Empfehlung des Geschäftsführenden Vorstandes der Bundesapothekerkammer (BAK). Bei der Sitzung der Kammerversammlung der Apothekerkammer Hamburg am 19. Juni gaben Mitglieder des Kammervorstandes jedoch zu verstehen, sie würden überlegen, den Antrag anders zu formulieren.

Öffentlichkeitsarbeit

In einem Antrag wurde die ABDA aufgefordert, ihre Bemühungen in der Öffentlichkeitsarbeit zu verstärken. Die ABDA verweist auf ihre „zeitlich und inhaltlich synchronisierte Kommunikation von Botschaften zu pharmazeutischen und politischen Themen über mehrere Kanäle“, deren Koordinierung mit der Presse- und Kampagnenarbeit, den im Sommer 2017 startenden ABDA-Newsroom und die im Juni 2017 angelaufene Welle der Imagekampagne. Außerdem werde das Miteinander mit den Landesorganisationen gestärkt. Die Gremienarbeit zur Kommunikation sei umstrukturiert worden. Die ABDA und ihre Mitgliedsorganisationen würden sich viermal statt zweimal im Jahr zum Austausch treffen. Zusätzlich würden kleinere projektbezogene Task-Forces eingesetzt.

Mehr Präsenz auf politischen Veranstaltungen

Der Antrag, die ABDA-Verantwortlichen sollten bei Gesundheitsveranstaltungen stärker präsent sein, wurde vom Geschäftsführenden Vorstand am 17. Mai bearbeitet. Nach einer systematischen Analyse halte die ABDA das derzeitige Verhältnis aus Nutzen und Einsatz der personellen Ressourcen für angemessen. Die ABDA werde auch künftig die Priorisierung der Veranstaltungen prüfen.

Anträge zu Ausbildung und Studium

Möglicherweise bietet sich auch für die Antragsteller vom Bundesverband der Pharmaziestudierenden (BPhD) an, einen Antrag umzuformulieren. Deren Antrag auf regelmäßige Evaluationen der Inhalte des Pharmaziestudiums hatte die Hauptversammlung in einen Ausschuss verwiesen. Nun berichtet die ABDA, der Geschäftsführende Vorstand unterstütze das Ziel, die Ausbildung permanent weiterzuentwickeln und zu verbessern. Doch die vorgesehene Evaluation sei nicht die Aufgabe berufsständischer Organisationen. Daher empfehle er der Mitgliederversammlung, den Antrag nicht anzunehmen. Zum Antrag des BPhD, die interprofessionelle Lehre während der pharmazeutischen Ausbildung zu fördern, berichtet die ABDA nur, der erste Gedankenaustausch sei für das dritte Quartal 2017 geplant. Zum Antrag, die Qualität der Ausbildung im Pharmaziepraktikum anzugleichen, berichtet die ABDA über eine Umfrage der BAK. Demnach informieren die Kammern über ihre Rundschreiben und Homepages über den Ausbildungsleitfaden der BAK. Dieser enthalte auch eine Vorlage für die Erstellung eines Ausbildungsplans. Mit dieser Antwort bezieht sich die ABDA allerdings auf Instrumente, die beim Deutschen Apothekertag 2016 bereits existierten. Vermutlich hatten die Antragsteller vom BPhD zusätzliche Maßnahmen angestrebt. Außerdem geht die Antwort nicht auf die geforderten Arbeitszeitregelungen und nicht explizit auf die Angleichung der Qualität ein.

Mehr ...

... über die Antworten der ABDA zu allen Anträgen erfahren Sie in der nächsten Ausgabe der DAZ. Dort werden die Antworten mit einem Bewertungsschema ausgewertet, das die DAZ nun im dritten Jahr verwendet.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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Was wurde aus den DAT-Anträgen?

1 Kommentar

what shall´s?

von Christian Giese am 26.06.2017 um 8:29 Uhr

Wie beschrieben, Parlament ohne Initiativrechte.
What shall´s?

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