Mehr ...
... über die Antworten der ABDA zu allen Anträgen erfahren Sie in der nächsten Ausgabe der DAZ. Dort werden die Antworten mit einem Bewertungsschema ausgewertet, das die DAZ nun im dritten Jahr verwendet.
Zum Antrag gegen Verträge zulasten Dritter verweist die ABDA auf die allgemeinen Bemühungen des DAV in Vertragsverhandlungen und auf zwei spezielle Aspekte: Der DAV habe sich beim Entlassmanagement gegen Widersprüche zur ambulanten Versorgung und in den Stellungnahmen zum AMVSG für aktuelle Software bei den Ärzten eingesetzt. Letzteres sei für die rechtssichere Umsetzung von Verordnungen in der Apotheke nötig und der Gesetzgeber habe dies in einigen Punkten aufgegriffen. Außerdem habe die ABDA dem Gesetzgeber im Zusammenhang mit AMVSG den Antrag zur Sicherung des zweistufigen Vertriebswegs für Arzneimittel vorgetragen. Dies habe der Gesetzgeber jedoch nicht aufgegriffen. Den Appell gegen den ausschließlichen Direktvertrieb von Blutzuckermessgeräten habe der DAV bei den Herstellern vorgebracht. Dazu berichtet die ABDA weder über ein Ergebnis noch über weitere geplante Bemühungen.
Die Reaktionen der ABDA auf zwei Anträge der Apothekerkammer Hamburg zu Datenbanken dürften die Antragsteller enttäuschen. Die Integration zusätzlicher externer Datenbanken in die ABDA-Datenbank habe sich aus technischen, strukturellen und vertrieblichen Gesichtspunkten als nicht möglich erwiesen. Daher werde der Antrag nicht weiter verfolgt. Der Ad-hoc-Antrag, die Arzneimittelhersteller zur Veröffentlichung bestimmter galenischer Eigenschaften ihrer Arzneimittel zu verpflichten, soll auch nicht weiter verfolgt werden - so die Empfehlung des Geschäftsführenden Vorstandes der Bundesapothekerkammer (BAK). Bei der Sitzung der Kammerversammlung der Apothekerkammer Hamburg am 19. Juni gaben Mitglieder des Kammervorstandes jedoch zu verstehen, sie würden überlegen, den Antrag anders zu formulieren.
In einem Antrag wurde die ABDA aufgefordert, ihre Bemühungen in der Öffentlichkeitsarbeit zu verstärken. Die ABDA verweist auf ihre „zeitlich und inhaltlich synchronisierte Kommunikation von Botschaften zu pharmazeutischen und politischen Themen über mehrere Kanäle“, deren Koordinierung mit der Presse- und Kampagnenarbeit, den im Sommer 2017 startenden ABDA-Newsroom und die im Juni 2017 angelaufene Welle der Imagekampagne. Außerdem werde das Miteinander mit den Landesorganisationen gestärkt. Die Gremienarbeit zur Kommunikation sei umstrukturiert worden. Die ABDA und ihre Mitgliedsorganisationen würden sich viermal statt zweimal im Jahr zum Austausch treffen. Zusätzlich würden kleinere projektbezogene Task-Forces eingesetzt.
Der
Antrag, die ABDA-Verantwortlichen sollten bei Gesundheitsveranstaltungen
stärker präsent sein, wurde vom Geschäftsführenden Vorstand am 17. Mai
bearbeitet. Nach einer systematischen Analyse halte die ABDA das derzeitige Verhältnis aus
Nutzen und Einsatz der personellen Ressourcen für angemessen. Die ABDA werde auch
künftig die Priorisierung der Veranstaltungen prüfen.
Möglicherweise bietet sich auch für die Antragsteller
vom Bundesverband der Pharmaziestudierenden (BPhD) an, einen Antrag
umzuformulieren. Deren Antrag auf regelmäßige Evaluationen der Inhalte des
Pharmaziestudiums hatte die Hauptversammlung in einen Ausschuss verwiesen. Nun
berichtet die ABDA, der Geschäftsführende Vorstand unterstütze das Ziel, die Ausbildung permanent weiterzuentwickeln und
zu verbessern. Doch die vorgesehene Evaluation sei nicht die Aufgabe
berufsständischer Organisationen. Daher empfehle er der Mitgliederversammlung,
den Antrag nicht anzunehmen. Zum Antrag des BPhD, die interprofessionelle Lehre
während der pharmazeutischen Ausbildung zu fördern, berichtet die ABDA nur, der
erste Gedankenaustausch sei für das dritte Quartal 2017 geplant. Zum Antrag, die Qualität der Ausbildung im Pharmaziepraktikum
anzugleichen, berichtet die
ABDA über eine Umfrage der BAK. Demnach informieren die Kammern über ihre
Rundschreiben und Homepages über den Ausbildungsleitfaden der BAK. Dieser
enthalte auch eine Vorlage für die Erstellung eines Ausbildungsplans. Mit
dieser Antwort bezieht sich die ABDA allerdings auf Instrumente, die beim
Deutschen Apothekertag 2016 bereits existierten. Vermutlich hatten die
Antragsteller vom BPhD zusätzliche Maßnahmen angestrebt. Außerdem geht die
Antwort nicht auf die geforderten Arbeitszeitregelungen und nicht explizit auf
die Angleichung der Qualität ein.
... über die Antworten der ABDA zu allen Anträgen erfahren Sie in der nächsten Ausgabe der DAZ. Dort werden die Antworten mit einem Bewertungsschema ausgewertet, das die DAZ nun im dritten Jahr verwendet.
1 Kommentar
what shall´s?
von Christian Giese am 26.06.2017 um 8:29 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.