Mitgliederversammlung des bpi

Schmidt fordert Anti-Retax-Kultur mit den Krankenkassen

Hamburg - 21.06.2017, 07:00 Uhr

Neue Zusammenarbeit: ABDA-Präsident Friedemann Schmidt beteiligte sich am gestrigen Dienstag an einer Podiumsdiskussion beim BPI. (Foto: Külker)

Neue Zusammenarbeit: ABDA-Präsident Friedemann Schmidt beteiligte sich am gestrigen Dienstag an einer Podiumsdiskussion beim BPI. (Foto: Külker)


Bei der Mitgliederversammlung des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI) am gestrigen Dienstag in Hamburg vertrat ABDA-Präsident Friedemann Schmidt die Apotheker und diskutierte über Arztinformationssysteme, Lieferengpässe und einheitliche Arzneimittelpreise.

Bei der Mitgliederversammlung des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI) am gestrigen Dienstag in Hamburg ging es in einer Diskussionsrunde um die Herausforderungen für die Arzneimittelversorgung in der neuen Legislaturperiode. Die Themen zeigten die Interessenlage der Industrie, die andere Gewichtungen als die Apotheker setzt. Es ging primär um das geplante Arztinformationssystem für Ergebnisse der Nutzenbewertung, danach um Lieferengpässe und kurz um den einheitlichen Arzneimittelpreis - Letzteres wohl wegen ABDA-Präsident Friedemann Schmidt, der die Apotheker auf dem Podium vertrat.

Schwächen der frühen Nutzenbewertung

Zuvor hatte Prof. Dr. Bernhard Wörmann, Medizinischer Leiter der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie, Probleme der Arzneimittelversorgung beschrieben. Demnach wird etwa ein Drittel der neuen Arzneimittel in der Onkologie eingesetzt. Da dort die Mortalität als Endpunkt dient, könnten sie bei der Nutzenbewertung bessere Ergebnisse erzielen als Arzneimittel für die Diabetologie oder Neurologie. Insgesamt werde in etwa 60 Prozent der untersuchten Subgruppen kein Zusatznutzen für neue Arzneimittel ermittelt, aber nur bei einem Prozent aller Ergebnisse habe die Aussage den Rang eines Beleges. Vielmehr sei die hohe Datenunsicherheit angesichts weniger Studien typisch, und die Bewertungen würden später oft revidiert. Daher müsse das geplante Arztinformationssystem differenzierte Informationen bieten - und keine simple „Ampel“. Es sei „Vielfalt statt Einfalt“ gefragt, erklärte Wörmann. Er schlug vor, die jeweilige Subgruppe, die Bewertung in Textform, das Vergleichsarzneimittel, den untersuchten Endpunkt und den etwaigen Orphan-Drug-Status zu nennen sowie Links zu den tragenden Gründen der Bewertung und zu Leitlinien anzugeben. Für den besseren Umgang mit Lieferengpässen empfahl er ein Register mit Meldepflicht und besonderen Schutz für unverzichtbare Arzneimittel.

Anforderungen an ein Arztinformationssystem

In der Diskussion erklärte Andreas Storm, Vorsitzender der DAK-Gesundheit, Ärzte müssten die nötige Informationsgrundlage für die Verordnung ungünstig bewerteter Arzneimittel erhalten und solche Verordnungen begründen können. Schmidt entgegnete, die gemeinsame Kultur sei entscheidend. Diese dürfe nicht mehr zur Angst vor Regress und Retaxationen führen. Wie Wörmann plädierte auch Schmidt für differenzierte Informationen und gegen die Steuerung der Verordnungen. Es wäre fatal, wenn durch das Informationssystem der Erfahrungsprozess nach der Einführung neuer Arzneimittel abgebrochen würde, erklärte Schmidt. Allerdings erfordere ein solches System viel Zeit.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Schmidts " Retaxkultur "?

von Heiko Barz am 21.06.2017 um 12:08 Uhr

Die aus der Überschrift des obigen Artikels zu erwartenden Argumente zur "Retax-Politik" des ABDA Vorsitzenden fanden nicht statt.
Sicher war dieses Forum auch nicht der Diskussionsplatz für diese " Retaxkultur " vor allem bei der letztlich aufkommenden Anti Haltung der diesbezüglichen rechtsdiskriminierenden Aussagen z.B. der Barmer!
Wir haben ein ganz anders "Problem": Wer bestimmt eigentlich in Zukunft unser Rechtsystem? Sind es noch die unabhängigen Richter Deutscher Gerichte oder die Juristenetagen Europäischer Kapitalkonzerne oder sind es die sogenannten Eurorichter, denen die Deutsche Rechtsprechung unbekannt oder viel schlimmer noch - egal ist!?

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