Novartis

Strafe wegen Gymnastikband-Geschenken an Ärzte

Stuttgart - 19.06.2017, 17:40 Uhr

Auch ein Gymnastikband kann eine unzulässige Beeinflussung darstellen. (Foto: tm-photo / Fotolia)

Auch ein Gymnastikband kann eine unzulässige Beeinflussung darstellen. (Foto: tm-photo / Fotolia)


Verfügungsgewalt über Gymnastikband geht an Arzt über

Doch mit der Übergabe an den Mediziner „geht die volle Verfügungsgewalt an den jeweiligen Arzt über“, urteilte das Schiedsgericht – er allein entscheide, ob er die Boxen an Patienten weiterverschenkt. Novartis schickte offenbar einen Arzt und einen Außendienstmitarbeiter vor, die eine „Mittlerrolle“ des Arztes belegen sollten, doch beide überzeugten die Schiedsstelle nicht. „Ganz offensichtlich handelte es sich dabei um die Äußerungen einzelner Personen, die vom Unternehmen aus Anlass des Verfahrens angefordert worden waren“, erklärte die Kammer.

Auch mit Verweis auf das Heilmittelwerbegesetz argumentierte sie, der Wert des Gymnastikbands könne nicht als geringwertig angesehen werden – was auch als Geschenk an Patienten problematisch sei. „Eine derartige Werbegabe über den ‚Umweg‘ eines Geschenks, das nicht vom Unternehmen direkt, sondern über den Arzt dem Patienten weitergereicht wird, zu ermöglichen, liefe auf Umgehung der Norm hinaus“, heißt es in der Entscheidung.

Die Broschüren beanstandete das Gremium hingegen nicht. Die Schiedsstelle verpflichtete Novartis Pharma letzten Endes, „es künftig zu unterlassen, Angehörigen der Fachkreise Gymnastikbänder, die sich an Patienten richten, anzubieten oder unentgeltlich abzugeben“, heißt es in der Entscheidung. Für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung drohen Ordnungsgelder von jeweils 10.000 Euro – für die bisherigen Fälle muss Novartis 30.000 Euro an eine gemeinnützige Vereinigung zahlen.

Eine andere Firma, die in einem ähnlichen Fall Schrittzähler verschenkt hat, wurde von der Schiedskammer in vergleichbarer Weise verurteilt. Gegen diese Entscheidung wurde jedoch Widerspruch eingelegt.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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