Novartis

Strafe wegen Gymnastikband-Geschenken an Ärzte

Stuttgart - 19.06.2017, 17:40 Uhr

Auch ein Gymnastikband kann eine unzulässige Beeinflussung darstellen. (Foto: tm-photo / Fotolia)

Auch ein Gymnastikband kann eine unzulässige Beeinflussung darstellen. (Foto: tm-photo / Fotolia)


Auch Geschenke, die eigentlich für Patienten gedacht sind, können regelwidrig sein: Der Pharmakonzern Novartis hatte Ärzten Boxen mit Gymnastikbändern zukommen lassen – und damit gegen Kodex-Vorschriften der freiwilligen Selbstkontrolle der Arzneimittelindustrie verstoßen, wie ein Schiedsgericht feststellte.

Es ist bekannt, dass Ärzte auch unbewusst ihr Verschreibungsverhalten ändern, wenn sie kleine Geschenke von Pharmafirmen erhalten. Doch wo ist die Grenze? Wie jetzt bekannt wurde, urteilte das Schiedsgericht der Freiwilligen Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie (FSA), dass Novartis Gymnastikbänder nicht an Ärzte hätte verschenken dürfen – auch wenn diese eigentlich für Patienten gedacht waren (Az. 2016.12-507).

Denn nach den Regeln, zu denen sich einige große Pharmafirmen selbst verpflichtet haben, sind Geschenke an Ärzte oder Apotheker „grundsätzlich unzulässig“. Und auch „Gegenstände, die vom Unternehmen ohne entgegenstehende Vorbehalte dem Arzt unentgeltlich zur Weitergabe an den Patienten überlassen werden“, können hierunter fallen, entschied das Gremium.

Novartis hatte laut der Entscheidung weit mehr als 50.000 Gymnastikbänder zu einem Einkaufspreis oberhalb von 2 Euro eingekauft – und in so genannten „Starterboxen“ mit einigen Faltblättern und Broschüren für Patienten zusammengestellt. Die Firma wollte so einen „praktischen Anreiz und Anleitung zu körperlicher Bewegung bieten“, heißt es. Patienten, die auf ein nicht namentlich genanntes Präparat eingestellt wurden, sollten die Starterbox offenbar über ihren Arzt bekommen.

Novartis argumentierte, der Arzt werde „nur als Mittler tätig“ – und Gymnastikbänder seien als medizinische Gebrauchs- und Demonstrationsgegenstände anzusehen, die an Patienten weitergegeben und vom Patienten nicht dem jeweiligen Arzt zugeordnet würden.  



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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