Rechenzentren erhöhen Gebühren für Apotheker

Die Hilfsmittelabrechnung wird teurer

Stuttgart - 16.06.2017, 16:15 Uhr

Ein solches Rezept wird für manche Apotheken künftig teurer: Es gibt neue Abrechnunstarife für Hilfsmittel. (Foto: DAZ.online)

Ein solches Rezept wird für manche Apotheken künftig teurer: Es gibt neue Abrechnunstarife für Hilfsmittel. (Foto: DAZ.online)


Einige Rechenzentren erhöhen offenbar ihre Abrechnungstarife für Hilfsmittel. 13 Euro Pauschale zuzüglich 0,85 Prozent der Rezeptsumme – das sind zum Beispiel die neuen Abrechnungsbedingungen des Schweriner Apothekenrechenzentrums. Ab 1. Juli 2017 gelten sie für Apotheken. Gründe für die Erhöhung? Da sieht es mager aus.

Apotheken, die über das Schweriner Apothekenrechenzentrum (SARZ) ihre Rezepte abrechnen, sollen ab dem 1. Juli 2017 tiefer in die Tasche greifen. Und zwar bei Hilfsmittelrezepten. Wurden diese seither zu den Bedingungen für Arzneimittel abgerechnet, erhebt das SARZ ab dem kommenden Monat eine pauschale Gebühr von 13 Euro. Zusätzlich sollen die Apotheken 0,85 Prozent der jeweiligen Abrechnungssumme pro eingereichtes Hilfsmittelrezept an das SARZ abführen. Das geht aus einem Schreiben hervor, das das SARZ seinen Kunden in den vergangenen Tagen zusendete.

Die 13 Euro verlangt das SARZ sobald ein Hilfsmittelrezept monatlich in der Abrechnung landet. Die Gebühr wird nicht pro Krankenkasse fällig, sondern einmalig für die Institution, also die abrechnende Apotheke. Sie wird auch nur erhoben, wenn die Abrechnung tatsächlich stattfindet. Der Grund hierfür? Der ist wohl im neuen Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) zu suchen.

Was sagt das Rechenzentrum?

Denn das Schweriner Abrechnungszentrums erklärt in dem Schreiben, das DAZ.online vorliegt, bezogen auf die Gesetzesänderung im HHVG: „Auf die Rechenzentren kommen damit noch höhere Anforderungen in Bezug auf das Abrechnungsprocedere gegenüber den Kostenträgern zu.“ Außerdem macht das SARZ die „demographische Entwicklung“ für einen erweiterten Abrechnungsaufwand verantwortlich.

Eine Berliner Apothekerin gab sich mit dieser Erklärung wenig zufrieden – sie kontaktierte das SARZ. Allerdings blieb – laut der Apothekerin – der SARZ-Mitarbeiter bei den Gründen „leider wenig konkret“ und konnte keinen triftigen Grund nennen: Die Komplexität der Abrechnung habe sich geändert und man habe seit langem nichts mehr erhöht, bekam sie als Reaktion. Auch DAZ.online hat nachgehakt beim SARZ. Bislang ist keine Stellungnahme erfolgt.

Denn dem Vernehmen nach nehmen aber auch andere Apothekenrechenzentren künftig höhere Gebühren oder planen dies zumindest. Denn in sozialen Netzwerken tauschen sich derzeit mehrere Apotheker darüber aus, dass sie von ihren Rechenzentren schon auf dementsprechende Rechnungsänderungen hingewiesen worden seien. Genannt werden beispielsweise VSA und AVP. Aber auch diese Zentren haben sich auf Nachfrage von DAZ.online bislang nicht dazu geäußert.

Rezepte sammeln, um Pauschalkosten zu sparen – meint das SARZ

Der Kommentar der Pharmazeutin zur Gebührenerhöhung: „Betrachtet man das im Zusammenhang mit den Abrechnungsbeträgen für Arzneimittel, verschwinden die Pauschale und die prozentuale Gebühr zwar im Grundrauschen der Kosten“, erklärt die Berliner Apothekerin. „Allerdings“, führt sie ins Feld, „sind wir eine `kleine Bude` mit wenig Hilfsmitteln. Bei zum Beispiel nur sechs Patienten mit Pennadeln pro Monat – warum soll ich da ein Gebinde mit 100 Packungen bestellen, um mit einem Teil des Rabattes meine gestiegenen Kosten zu kompensieren?“ fragt die Apothekerin. Gute Einkaufskonditionen könne man bei dem wirklich benötigten Hilfsmittelvolumen getrost nihilieren, „da ist beim EK nichts mehr drin“.

Das SARZ hat der Pharmazeutin ihrer Aussage zufolge daraufhin vorgeschlagen, die Hilfsmittelrezepte mehrerer Monate zu sammeln – das spare Kosten. Diese Maßnahme ist allerdings für Apotheken wenig praktikabel: Erfolgt die Abrechnung nicht innerhalb eines vorgesehenen Zeitraumes, gibt es finanzielle Abzüge hinsichtlich des Erstattungsbetrags. Außerdem: „Wir finanzieren die Kosten für die abgegebenen Arznei- und Hilfsmittel ja ohnehin schon vor“, erklärt die Apothekerin. Bei Sammlung der Rezepte für eine nun mehr nur noch viertel- oder gar halbjährliche Abrechnung, müsse sie folglich ja noch länger auf das Geld der Krankenkassen warten. 

Leistung der öffentlichen Apotheke ausgedünnt

Wieder einmal entstehe hier ein – wohl mittlerweile beliebter – „Bereich für Mischkalkulation“. Doch „wovon sollen die Apotheken ständig mischen, wenn auf der anderen Seite nichts erhöht wird?“, bemängelt die Berlinerin. Die Überlegungen, die aber manche Apotheken nun vielleicht anstellen: Lohnt sich der Aufwand einer Hilfsmittelversorgung zu diesen Konditionen noch? Ein Mehr von 13 Euro monatlich sind wahrscheinlich nicht kriegsentscheidend für die Existenz der meisten Apotheken. Allerdings, das findet zumindest die Apothekerin aus Berlin, werde so „die Leistungsbereiche der öffentlichen Apotheken immer mehr ausgedünnt, weil sie unrentabler werden. Oder Apotheker finanzieren die Bereiche aus eigener Tasche – und das kann ja nicht das Ziel eines Geschäftsbetriebs sein.“



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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3 Kommentare

Arithmetik der Verrechnungsstellen

von Heiko Barz am 17.06.2017 um 11:08 Uhr

Die 'überaus' angestiegene BTM-und Rezepturgebühr hat sofort Begehrlichkeiten geweckt. Die ABDA will ja auch kurzfristig erhöhen.
Gespannt sollte man sein, wann auch die KKassen ob dieser Tatsache ihre 1.77€ - ( Rabatt, Skonto ???, das kommt im Juli auch noch auf uns zu) auf der nach oben offenen Apovernichtungsskala - ausweiten werden.

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Adresse des Musterrezepts

von Peter Bauer am 16.06.2017 um 17:14 Uhr

PS die angegebene Adresse "Japswall" finde ich bei einem Pariboy Yearpack orginell!

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Mittlerweile gibts nix mehr zu mischkalkulieren

von Peter Bauer am 16.06.2017 um 17:10 Uhr

Was sollten wir denn noch mischkalkulieren??Da hat die Dame recht..Wir beliefern seit Jahren keine Hilfsmittel mehr und leben wesentlich entspannter,denn die Belieferung und richtige Abrechnung war schon immer ein gehöriger Aufwand.Mischkalkulation bei Hilfsmitteln ist nur ein Wort zur Gewissenberuhigung für Augenwischerei vor einem kaufmännischen Verlustgeschäft.Die Hilfsmittelleistungserbringer haben nur die Angst,dass die Kunden in eine andere Apotheke gehen.Das wissen die Krankenkassen und darum können sie es sich herausnehmen nichts zu zahlen.Sozusagen selber Schuld!

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