Gesundheitsministerium NRW

„EU-Versandapotheken müssen nicht ordnungsgemäß beliefern“

Berlin - 16.06.2017, 14:00 Uhr

Keine Rezepturen von EU-Versendern? Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe hat sich beim Gesundheitsministerium darüber beschwert, dass Holland-Versender Rezepturen verweigern. Das Ministerium kann aber nichts machen. (Foto: Gerhard Seyberdt)

Keine Rezepturen von EU-Versendern? Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe hat sich beim Gesundheitsministerium darüber beschwert, dass Holland-Versender Rezepturen verweigern. Das Ministerium kann aber nichts machen. (Foto: Gerhard Seyberdt)


Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe hat sich bei der noch amtierenden Gesundheitsministerin Nordrhein-Westfalens, Barbara Steffens (Grüne), über mehrere niederländische Versandapotheken beschwert. Konkret ging es darum, dass die EU-Versender offenbar mehreren Patienten Rezepturen verweigert haben. Die Ministerin stellt klar, dass deutsche Behörden ausländische Versandapotheken keinesfalls zur Belieferung verpflichten könnten.

Bei der Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL) sind in den vergangenen Wochen und Monaten offenbar mehrere Beschwerden über ausbleibende Belieferungen durch EU-Versandapotheken eingegangen. Das teilte ein Sprecher der Kammer auf Nachfrage mit. Daraufhin habe man das zuständige Gesundheitsministerium auf die Vorgänge aufmerksam gemacht. Die Antwort aus dem Ressort von Ministerin Steffens liegt nun vor.

In einem der Fälle soll laut AKWL ein Versender aus der niederländischen Stadt Venlo die Herstellung eines Rezepturarzneimittels komplett verweigert haben. Das Unternehmen habe dies mit fehlender Plausibilität begründet, die Patientin erhielt ihr Rezept zurück. Kammerpräsidentin Gabriele Regina Overwiening bezeichnet die Begründung der Versandapotheke als „vorgeschobenes Argument“. Denn die Überprüfung der Rezeptur durch die pharmazeutische Fachabteilung der Apothekerkammer und zusätzlich durch das Prüflabor DAC/NRF in Eschborn hat laut AKWL ergeben, dass die beiden verordneten Wirkstoffe miteinander kompatibel seien. „Rein galenisch betrachtet ist die Rezeptur problemlos herstellbar, auch wenn die verordnete Kombination aus Antibiotikum und Glucocorticoid nicht mehr erste Wahl bei der Therapie infizierter Hauterkrankungen ist“, erklärt Overwiening.

Die Kammer zitiert noch einen weiteren Fall, bei dem ein Patient ein Rezept mit dem Wirkstoff Nitrazepam zur Behandlung von Schlafstörungen bei einer weiteren niederländischen Versandapotheke eingereicht hatte. Die AKWL nennt hier ausdrücklich nicht den Namen des Unternehmens, schreibt aber, dass das Rezept in einem Freiumschlag „nach Heerlen“ geschickt worden sei. Und weiter: „Dort wurde die Belieferung mit dem Hinweis auf komplizierte zollrechtliche Regelungen verweigert. Gegen eine Gebühr von 20 Euro konnte sich der Patient sein Rezept dann in einem Paketzentrum zurückholen. In der öffentlichen Apotheke wurde es anschließend binnen weniger Stunden beliefert.“



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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5 Kommentare

Kontraktionszwang?

von Pierre Roer am 17.06.2017 um 7:06 Uhr

Welche Paragraph ist das bitte genau, der die Apotheken angeblich verpflichtet, ärztliche Verschreibungen in angemessener Zeit auszuführen ?
WIe auch immer, da wir ja seit Herrn Hecken wissen, dass europäisches Recht deutsche Gesetze immer bricht und ohne Beachtung von Form und Verfahren angewendet werden kann, ist die deutsche Regelung wohl unwirksam....

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Kontraktionszwang

von Apotheker am 17.06.2017 um 11:39 Uhr

ApBetro $17
"(4) Verschreibungen von Personen, die zur Ausübung der Heilkunde, Zahnheilkunde oder Tierheilkunde berechtigt sind, sind in einer der Verschreibung angemessenen Zeit auszuführen."

Fairneß

von Reinhard Rodiger am 16.06.2017 um 20:55 Uhr

Die Verknüpfung von Nichteinhaltung gesetzlicher Bestimmungen mit Versandverbot trifft nicht ganz.Die Forderung muss sein: Wer sich nicht an die Gesetze hält darf nicht liefern.Dem kann jeder zustimmen, ohne Gesichtsverlust-wenn auch nicht gern.
Und schon ist der neuralgische Punkt weg.Hier wird nichts verboten, nur Gesetze sind einzuhalten.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

SPD / Grünen

von Anita Peter am 16.06.2017 um 14:44 Uhr

Wie wollen die SPD und die Grünen angesichts solcher Tatsachen eigentlich für "fairen" Wettbewerb sorgen?

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: SPD / Grünen fairer Wettbewerb ?!

von ratatosk am 16.06.2017 um 18:24 Uhr

Das ist ganz einfach, die meisten Parteifunktionäre wollen das gar nicht garantieren. Solange es noch ausnutzbare stationäre Apotheken gibt, juckt es solche Konsorten nicht, sondern nur das Wohlergehen der großkapitalistischen Ketten.
Gilt ja auch für BTM, Kühlware - oder Oma oder Opa kommt mit einem Gerät nicht klar.

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